Immernoch keine Fertigstellung meiner Photovoltaikanlage

28. September 2020 Thema abonnieren
 Von 
go559004-68
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Immernoch keine Fertigstellung meiner Photovoltaikanlage


Hallo zusammen ,
Ende 2019 habe ich mich entschieden meinen Strom selber zu produzieren zu lassen.
Am Ende musste ich mich leider für einen Vertrieb der ein wenig weit entfernt seinen Sitz hat entscheiden, aber dafür recht gut Aufgestellt ist.
Kurz vor Montage waren leider meine bestellten Panels nicht mehr lieferbar (Corona)
Wir einigten uns auf eine gleichwertige Alternative
Termingerecht Anfang April wurden die Panels und der Stromspeicher montiert. Der Aufbau lief reibungslos.
Es fehlte noch ein Update für den Speicher , der aber in den nächsten 14 Tagen fertig seien sollte , und wenn der Netzbetreiber (Syna)der Stromzähler wechselt , wird das Update gemacht und der Auftrag abgeschlossen.
Sooo.....nun habe ich sofort beim Stromzulieferer auch angerufen und gefragt wann er kommt , damit das ja schnell über die Bühne geht...mittlerweile haben wir Ende September!!
Das Update vom Stromspeicher wurde am 23.9 gemacht und der Zähler ist bis heute nicht gewechselt!!!!
Viele Anrufe und einige Mails habe ich schon gemacht , aber keine Rückantwort!
Ich bin stinksauer!
Ich habe mich für diese Photovoltaikanlage entschieden , da es bis zum Frühjahr abgeschlossen ist , und ich schon den Sommer nutzen kann.
Das Geld knapp 20000€ist finanziert und der Kredit läuft auch schon seit April!
Weder anrufe oder Mails , beantwortet der Stromanbieter bis heute !
Kann ich ich in diesem Fall etwas verlangen? Mein Stromverbrauch (kosten) sind ja nicht weniger geworden im Gegenteil , ich habe mir eine Wärmepumpe zugelegt! Ich meine das Teil liegt ein halbes Jahr bei mir auf dem Dach und wartet in Betrieb zu gehen bzw. Strom einzuspeisen , den dafür habe ich diesen Sommer ja auch keinen Cent bekommen.
Vielen Dank!

Probleme nach Kauf?

Probleme nach Kauf?

Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32256 Beiträge, 5669x hilfreich)

Viele haben sich 2019/2020 zu etwas entschlossen---und schon Anfang März kam CORONA. Und hält und hält und hält...viele Firmen vom normalen Liefern und Leisten ab.

Nun zu deiner Frage:

Zitat (von go559004-68):
Kann ich ich in diesem Fall etwas verlangen?
Ja, natürlich. Alles, was du willst.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
go559004-68
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

ein Zählerwechsel der mir vor über 5 Monaten versprochen wurde , und mir nach 5 Wochen gesagt wurde , das ich Prio1 wäre ? Ist das normal?

Zitat (von Anami):
Viele haben sich 2019/2020 zu etwas entschlossen---und schon Anfang März kam CORONA. Und hält und hält und hält...viele Firmen vom normalen Liefern und Leisten ab.

Nun zu deiner Frage:
Zitat (von go559004-68):
Kann ich ich in diesem Fall etwas verlangen?
Ja, natürlich. Alles, was du willst.


Danke für diese hilfreiche Antwort!

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120307 Beiträge, 39870x hilfreich)

Zitat (von go559004-68):
nun habe ich sofort beim Stromzulieferer auch angerufen und gefragt wann er kommt , damit das ja schnell über die Bühne geht

Und der Stromzulieferer ist auch der Netzbetreiber?



Zitat (von go559004-68):
ein Zählerwechsel der mir vor über 5 Monaten versprochen wurde , und mir nach 5 Wochen gesagt wurde , das ich Prio1 wäre ? Ist das normal?

Was? Das man Dir mitteilt Du wärst Prio 1 obwohl Du eher auf Rang 2 oder 3 läufst? Ja, das ist normal, der Kunde ist dann zufrieden und drängelt nicht weiter ... so läuft das in den Callcentern.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

In der Überschrift steht etwas von Fertigstellung der ....
Dein Problem scheint aber ein anderes zu sein, oder ist der Aufbauer der Anlage für den Anschluss ans netz verantwortlich?

Aber für mich sind das oder gar die Vertragsverhältnisse aus Deinem Beitrag nicht deutlich.

Harrys Antwort

Zitat (von Harry van Sell):
Und der Stromzulieferer ist auch der Netzbetreiber?
zielt vermutlich in die gleiche Richtung.
Und wieso Zulieferer, der Stromerzeuger der leifern will, bist doch Du?

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
go559004-68
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Entschuldigung.....es ist der Netzbetreiber.....ich verwechsel das immer Syna.
Also der Verkäufer der Anlage hat mir versichert das ich gar nichts tun muss wegen Zählerwechsel zum einspeisen ins Netz. Natürlich habe ich auch immer bei Syna (Netzbetreiber) nach gehakt , wann der Wechsel statt findet.Ohne Wechsel kein Solar einschalten Möglich , auch der Speicher konnte ich nun die ganze Zeit nicht nutzen , da dieser noch nicht Betriebsbereit war. Installation der Anlage war 6.4 , Fertigstellung des Speichers war am 23.09. Und Zählerwechsel habe ich bis heute noch nicht!
Ich meine der ganze Sommer ist vorbei , nutzen konnte ich gar nichts , obwohl ich mich genau deswegen für die schnelle Montage (trotz Corona ) entschieden habe.
Auch heute beim Netzbetreiber bin ich nur verströstet worden , das Sie nun ein Subunternehmen mit eingeschaltet haben , aber keinen Termin.!!!!!!!!

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Kurze Meldung, dass der verbaute Zähler nicht mehr zählt, innerhalb weniger Tage hast Du einen neuen......

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32256 Beiträge, 5669x hilfreich)

Zitat (von go559004-68):
Ist das normal?
Nö, aber vielleicht ists so wegen Corona? Ich bin selbst nicht so oft in Prio1.
Zitat (von go559004-68):
Danke für diese hilfreiche Antwort!
Fragst du anders, sind die Antworten uU anders. ;)
Zitat (von go559004-68):
Also der Verkäufer der Anlage hat mir versichert
Du hast dich also auf die Aussagen eines Verkäufers verlassen.
Und dazu kam CORONA.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
go559004-68
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von go559004-68):
Ist das normal?
Nö, aber vielleicht ists so wegen Corona? Ich bin selbst nicht so oft in Prio1.
Zitat (von go559004-68):
Danke für diese hilfreiche Antwort!
Fragst du anders, sind die Antworten uU anders. ;)
Zitat (von go559004-68):
Also der Verkäufer der Anlage hat mir versichert
Du hast dich also auf die Aussagen eines Verkäufers verlassen.
Und dazu kam CORONA.
OMG.... Ja hat er auch alles richtig gemacht, hat sofort am Tag der Verfügbarkeit der Anlage an Netzbetreiber eine Meldung zum Wechsel und der IBN versendet...

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von go559004-68):
OMG....
Dachte ich mir auch als ich gesehen habe, dass du ganze Beiträge zitierst. Bitte tu dies nicht. Entweder selektiv oder nutze den Antworten-Button. Danke...

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 618x hilfreich)

Im übrigen kann man heutzutage seinen Messstellenbetreiber frei wählen. Und wenn der grundzuständige Messstellenbetreiber nicht spurt, dann sucht man sich eben einen neuen und bittet bei Beauftragung um Installation des für den Betrieb der Solaranlage erforderlichen Zählers.

Signatur:

Meine persönliche Meinung

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120307 Beiträge, 39870x hilfreich)

Zitat (von Osmos):
Im übrigen kann man heutzutage seinen Messstellenbetreiber frei wählen.

Ist das neu?



Zitat (von Osmos):
Und wenn der grundzuständige Messstellenbetreiber nicht spurt, dann sucht man sich eben einen neuen und bittet bei Beauftragung um Installation des für den Betrieb der Solaranlage erforderlichen Zählers.

Zuvor sollte man 2 Dinge machen:
1. den aktuellen Auftragnehmer gerichtsfest in Verzug setzen.
2. beim neuen Kandidaten anfragen, ob er einen verbindlichen Termin / Zeitraum nennen kann.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 618x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Ist das neu?


Gesetz über den Messstellenbetrieb und die Datenkommunikation in intelligenten Energienetzen (Messstellenbetriebsgesetz - MsbG) vom 29.08.2016.

Signatur:

Meine persönliche Meinung

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.249 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen