Strohfirma

28. September 2020 Thema abonnieren
 Von 
rudra
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)
Strohfirma

Sehr geehrte Damen & Herren,

folgender Sachverhalt, folgende Konstellation: Konzern beauftragt, und die Dienstleistungen seitens der ausführenden Firma werden erbracht. Zwischen diesen beiden Parteien - trotz langem Verhältnis (über Jahrzehnte!) - besteht kein Vertrag. Abgerechnet wird das Ganze über eine dritte Firma, mit der wiederum ein Rahmenvertrag besteht.

Grauzone? Oder gar schon verboten...?

Inwieweit macht sich diese dritte Firma mitschuldig, die von Anbeginn an dagegen war - jedoch dabei überrumpelt wurde.

Vielen Dank schon mal für Ihre Auskunft!

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.11.2022 10:42:04
Status:
Praktikant
(696 Beiträge, 109x hilfreich)

Dh die Drittfirma stellt die Rechnungen an den Beauftrager? Gibt es Intercompany Verrechnungen dann?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
rudra
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Drittfirma bezahlt Rechnungen an die ausführende Firma, sofern die jeweilige Auszahlung seitens des Beauftragers (Konzern) veranlasst wird. "Intercompany" entzieht sich meiner Kenntnis, es wurden hierbei allenfalls mündliche Vereinbarungen getroffen, eher wurde - wie gesagt - die (an der Dienstleistung nicht beteiligte) Firma zu "buchhalterischen" Aktionen genötigt.

=> Geld wird sozusagen direkt durchgeleitet.

-- Editiert von rudra am 28.09.2020 12:44

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Zitat (von rudra):
folgender Sachverhalt, folgende Konstellation:


Passiert täglich unzählige Male z.B. auf dem Bau, im Transportgewerbe etc...
Die Arbeit erledigt dann der Sub vom Subunternehmer....

Zitat (von rudra):
Inwieweit macht sich diese dritte Firma mitschuldig


Wobei mitschuldig?

Zitat (von rudra):
...besteht kein Vertrag....

Es besteht natürlich ein Vertrag.
Verträge können auf die verschiedensten Wege geschlossen werden, schriftlich, mündlich, per Handschlag, beim Bier unterm Schreibtisch.....

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
rudra
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die ganzen Antworten!

Ich habe keine juristische Vorbildung. Was ist denn nun maßgebend für die ganzen Transaktionen? Nüchtern betrachtet wird die Drittfirma (<= nochmal zum Verständnis: dieses Wort ist vielleicht hier unzulässig) also eine weitere Firma, die für die Aufträge Null Beitrag leistet, nur für die "Buchhaltung" ge-/benutzt.

Verdacht auf Einkassieren von Provisionen (steht im Raum)?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von rudra):
also eine weitere Firma, die für die Aufträge Null Beitrag leistet, nur für die "Buchhaltung" ge-/benutzt.

Nicht unüblich.



Zitat (von rudra):
Verdacht auf Einkassieren von Provisionen (steht im Raum)?

Ja und? Dafür sind Provisionen ja gedacht, das die einer kassiert.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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