Anonymes Schreiben an Arbeitgeber

28. September 2020 Thema abonnieren
 Von 
shitshit
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)
Anonymes Schreiben an Arbeitgeber

Hallo, mein Arbeitgeber hat ein anonymes Schreiben bekommen, welches gen mich Anschuldigungen aufweist wie zum Bsp. Ich hätte vor einem 1/2 Jahr einen versuchten Ladendiebstahl getätigt und Ich würde weitere Straftaten begehen.
Ist das üble Nachrede?
Was kann Ich jetzt außer einer Anzeige machen?
Meine Arbeitsstelle unterliegt einer behördlichen Überwachung durch den Zoll.
Ich möchte nicht meinen Job verlieren,ich habe keine Vorstrafen.

Gruß

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von ********):
Ist das üble Nachrede?
Sind die Anschuldigungen denn korrekt, oder erfunden?

Zitat (von ********):
Was kann Ich jetzt außer einer Anzeige machen?
Man könnte alles mögliche tun. Manches davon ist sicher sinnvoller als anderes. Bezüglich irgendwelcher schreiben, die ein Dritter einem Dritten schickt, fällt mir spontan nicht viel ein, außer Dinge wie den Empfänger der Schreiben das Mitteilen. Aber ich nehme mal an, das hat man bereits.

Zitat (von ********):
Meine Arbeitsstelle unterliegt einer behördlichen Überwachung durch den Zoll.
Heißt?

Zitat (von ********):
Ich möchte nicht meinen Job verlieren,ich habe keine Vorstrafen.
Das wird man idR auch nicht wegen irgendwelcher Schreiben.

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#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32838 Beiträge, 17253x hilfreich)

Man kann gar nichts machen - für eine Unterlassungsklage bräuchte man zunächst jemanden, den man verklagen kann. Übrigens wird auch eine Anzeige wenig bringen - das ist kein Delikt, bei dem die Polizei sonderlich viel Aufwand zur Ermittlung des Täters betreiben wird...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#3
 Von 
shitshit
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)

Die Anschuldigungen sind falsch!
Es gab mal mit einem Ladendedektiv in einem Baumarkt Stress da der meinte man könnte was eingesteckt haben.
Da war der Leiter des Marktes durchgehend anwesend.
Sowohl die Taschenkontrolle Ihm gegenüber als auch auf meinen Wunsch gegenüber der Polizei war negativ.
Der meinte Ich hätte ein Türschloss im Markt eingesteckt.
Auf meine Frage wieso er nicht bei Verdacht beobachtet hat ob Ich dieses noch in Besitz habe wurde er patzig.
Er verlangte von mir meine Personalien die Ich aber verweigert habe, dann meinte er würde er die Polizei rufen.
Letzendlich habe Ich die Polizei gerufen, diese kamen in den Markthaben mich durchsucht und Ich habe nochmal diesen gegeüber geäußert das Ich nichts gemacht habe.
Dieser Warenhausdetektiv verlangte meine Personalien die ein junger Polizist ihm ausgehändigt hat.
Danach meinte er nur Ich werde schon sehen was Ich davon haben werde.
Für mich war damit die Sache abgeschlossen.
Leider habe ich die Daten nicht mehr im Kopf, aber damals hatte Ich meinen Dienstausweis mit und habe dem Polizisten noch erklärt warum ich so etwas ganz sicher nicht mache.
Hätte Ich damals den Diebstahl begangen hätte mich der Arbeitgeber direkt gekündigt.

Meine Arbeitsstelle unterliegt einer behördlichen Überwachung durch den Zoll.
In einem Fall eines Kollegen hat der unter Drogen Auto gefahren und ist 2 Tage später entlassen gewesen.
mein Arbeitsplatz unterliegt der Überwachung wie am Flughafen!

Leider hat die Person im Schreiben keine Adresse hinterlassen!

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von ********):
Leider hat die Person im Schreiben keine Adresse hinterlassen!
das wäre bei anonymen Schriftstücken auch eher Kontraproduktiv.

Zitat (von ********):
Meine Arbeitsstelle unterliegt einer behördlichen Überwachung durch den Zoll.

Da gibt es, je nach Branche, feste Regeln. Eine Drogenfahrt, wobei auch nicht die Fahrt indes, sondern eigentlich erst eine entsprechende Verurteilung/Bußgeld/ähnliches, ist da etwas anders zu behandeln, als ein dahergeflattertes Anschuldigungsschreiben.

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