Hallo, habe obwohl ich nur Halter des Fahrzeugs bin, nach Inkassoforderung 02.06.20 für Parken vor Einfahrt ( Auto war aber nur daneben). 148 EUR inkl. Inkassogebühr bezahlt. Wollte nicht noch mehr Stress . Hätte zum Anwalt gehen sollen.
Jetzt kam aber am 13.09.20 schon wieder ein Brief von einem Inkassodienst der die Halterermitlungsgebühren vom 02.06. verlangte.
Hauptforderung 10,80 EUR, und
Mahnauslagen Mandant 10,00 EUR, Inkassogeb. §§ 280, Auslagen 10. 40 = insgesamt 83,20.
Wieso, frage ich mich sind die Kosten nicht gleich bei dem ersten Inkassobrief dabei.? Machen die das um noch mehr abzukassieren? 3 Tage spater kam noch ein Schreiben v. Park & Collekt mit gleichem Text wie die allererste Forderung, nur das Datum war falsch 30.04.20 ? und der geforderte Gesamtbetrag war auf 126,79 EUR erhöht worden.
Wohin schreibe ich nun den Widerspruch? Der Inkassodienst mit eigenem AK-Zeichen will 83,20 Eur bis 13.09.20. Park & Collekt will bis zum 30.09.20 126,79 EUR haben. Kann mir jd. weiterhelfen? Dann schon mal Danke im Voraus
Grüße v. May
trotz bezahlter Park & Collekt/Inkasso Forderung schon wiederForderung
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
Zitatnach Inkassoforderung 02.06.20 für Parken vor Einfahrt ( Auto war aber nur daneben). 148 EUR inkl. Inkassogebühr bezahlt. :
Wie setzt sich diese Forderung zusammen? Kommt mir bereits absurd hoch vor
ZitatJetzt kam aber am 13.09.20 schon wieder ein Brief von einem Inkassodienst der die Halterermitlungsgebühren vom 02.06. verlangte. :
Selbst wenn diese Gebühren berechtigt wären, so wären in jedem Fall keine Inkasso- und Mahngebühren zu zahlen, da du nicht in Verzug bist.
Aus meiner Sicht ist die Forderung aber komplett haltlos da die erste Forderung schon mehr als ausreichend für alle erdenklichen Kosten ist
Zitat3 Tage spater kam noch ein Schreiben v. Park & Collekt mit gleichem Text wie die allererste Forderung, nur das Datum war falsch 30.04.20 ? :
Geht es auch um exakt denselben Vorfall oder vielleicht doch um einen anderen am 30.04? Falls du das ausschließen kannst, dann einfach widersprechen.
ZitatWohin schreibe ich nun den Widerspruch? :
An den jeweiligen Absender
Zitat:Zitatnach Inkassoforderung 02.06.20 für Parken vor Einfahrt ( Auto war aber nur daneben). 148 EUR inkl. Inkassogebühr bezahlt. :
Wie setzt sich diese Forderung zusammen? Kommt mir bereits absurd hoch vor
ZitatJetzt kam aber am 13.09.20 schon wieder ein Brief von einem Inkassodienst der die Halterermitlungsgebühren vom 02.06. verlangte. :
Selbst wenn diese Gebühren berechtigt wären, so wären in jedem Fall keine Inkasso- und Mahngebühren zu zahlen, da du nicht in Verzug bist.
Aus meiner Sicht ist die Forderung aber komplett haltlos da die erste Forderung schon alle erdenklichen Kosten decken sollte.
Zitat3 Tage spater kam noch ein Schreiben v. Park & Collekt mit gleichem Text wie die allererste Forderung, nur das Datum war falsch 30.04.20 ? :
Geht es auch um exakt denselben Vorfall oder vielleicht doch um einen anderen am 30.04? Falls du das ausschließen kannst, dann einfach widersprechen.
ZitatWohin schreibe ich nun den Widerspruch? :
An den jeweiligen Absender
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Weil Du so dumm warst, die erste Forderung vollständig zu zahlen -> wurdest Du jetzt unter der Kategorie "Schuldner lässt sich geldtechnisch melken wie eine Kuh" gespeichert.
Mein Tip: Forderungen ignorieren; nichts zahlen; Gerichtlichen Mahnbescheid widersprechen;
hallo , hat leider etwas gedauert..der letzte Beitrag hat mich doch ziemlich irritiert. Die Halterin ist über 80 Jahre alt. Habe es in Ihrem Namen geschrieben. Schlimm daß es keine Gesetze gegen solche Abzocker gibt, die alte Leute so weit einzuschüchtern, das sie letztendlich bezahlen (allerdings hat Sie unter Vorbehalt gezahlt.)
also zu Deinen Fragen : es war nur ein einiger Vorfall am 02.06.20 . (am 30.April war nichts);
Im Brief v. 30.06.20: betrug die Forderung 126,79 EUR ( Besitzstörung i.V.m. verbotener Eigenmacht
am 02.06.20 Außergerichtl. Vergleichsangebot.
Dann kam von einem Accounting für Rechtsanwälte die nächste Forderung über 143,68 EUR
Geschäftsgebühr $ 13 Abs.1RVG 104,00, + Paushale 20,00 EUR + MWST 16% 19,84 EUR;
unter steht noch ein Hinweis, daß die Forderung zur Erleichterung an xxx übertragen wurde.
ZitatSchlimm daß es keine Gesetze gegen solche Abzocker gibt, die alte Leute so weit einzuschüchtern, das sie letztendlich bezahlen :
Die gibt es, man muss dann halt nur standhaft bleiben, die Gesetze anwenden und nicht zahlen weil man ruhe wollte.
Bitte mal genau auflisten wann von wem welche Forderung mit welchem Aktenzeichen kam.
Hallo, kann mich erst heute Nachmittag wieder melden. Die Briefe vom Inkasso sind bei der Halterin u. dort bin ich später. Für was brauchst Du denn die Aktenzeichen?
Also bis später..
Gruß May
Die Aktenzeichen als Vergleich, ob es in deren System zwei verschiedene Fälle sind oder irgendwie derselbe Fall doppelt verfolgt wird, vermute ich mal.
Du kannst das auch gerne anonymisieren. Aber vergleiche das halt mal.
-- Editiert von mepeisen am 06.10.2020 19:24
Hallo, das angeblic.he Blockieren der Einfahrt war am 02.06.20. Das Auto stand neben der Einfahrt.
1. Brief v. 30.06.20 Besitzstörung i.V.m. verbotenerEigenmacht ; Park&Collect (AKZ: PC2291XX); 126;00 Eur
2. Brief v. 13 08.20 ( AKZ: PC2291XX) von EuroPRO ,EFA Forderungsmanagement 148,84 EUR;
3 Brief v. 13.09.20 ( AKZ 22-5003557XX) v. Inkasso ; u. wieder EFA. re. Briefseite, Hauptforderung 10,00 EUR ,v. 02.06.20; Mahnauslagen Mandant (10,00),Inkassoausl. 52,00, Auslagen 10,00, § 4 Abs.5; insges. mit 83,20 EUR;
4. Brief v. 16.09. ähnl. Text wie erster Brief. Ausergerichtl. Vergleichsangebot (AKZ: PC22260XX) 124,00 EUR:
irgendwie geht es um Halterewrmittlungskosten diesmal.
Mußte mich erst mal durch diese Schreibflut durchfinden.
Grüße
May
Ich würde denen schreiben, dass man die Forderung zurückweist. Man habe bereits genug bezahlt und mehr Geld gibt es nicht. Schreiben, dass man einem gerichtlichen Mahnbescheid widerspricht und dass man sich auch gerne an die zuständige Staatsanwaltschaft und das zuständige Aufsichtsgericht wendet, wegen doppelter Inkassokosten zu demselben Fall.
Ggf. kommt dann nochmal ein Meckerbriefchen, dann sollten die aber Ruhe geben.
Davon abgesehen: Briefkasten täglich kontrollieren. Falls doch ein gerichtlicher Mahnbescheid kommt "Ich widerspreche komplett" ankreuzen und per Einschreiben zum Gericht zurück.
In meinen Augen ist für deren gebührenirrsinn kein Raum. Schon die ersten 148€ sind absurder Schwachsinn und vollkommen überzogen. Selbst wenn die Halterermittlung da nicht drin war. Die bekommen diesen Gebührenirrsinn meiner Meinung nach vor Gericht weder sauber begründet, noch durchgesetzt.
Hi, brauchte mal einige Tage um meinen Kopf freizubekommen. Die machen die Leute verrückt. Sie haben schon wieder geschrieben-einmal vom Inkasso mit Zahlungsanweisung u.mit Fragebogen dabei . Ein weiterer Brief indem Sie eine Kopie von meiner geleisteten Zahlung haben wollen.
Weiterhin kamen noch 2 emails. In keinem der Schreiben wurde auf eine Frage von mir eingegangen. z.B. daß P&C mir eine Besitzurkunde vomBesitzer der Parkfläche schicken soll (die Hausnummer hatte nicht gestimmt u. der Mensch der das angestoßen, hat ist nicht der Besitzer des Gebäudes.
Hi, brauchte mal einige Tage um meinen Kopf freizubekommen. Sie haben wieder geschrieben , Inkasso mit Zahlungsanweisung u.mit Fragebogen. W eiterhin wollen sie eine Kopie von meiner geleisteten Zahlung haben .
Weiterhin kamen noch 2 emails. In keinem der Schreiben wurde auf eine von mir gestellte Frage eingegangen, z.B. daß P&C mir eine Besitzurkunde vom Besitzer der Parkfläche zeigen soll (die Hausnummer hatte nicht gestimmt u. der Mensch der das angestoßen hat, ist nicht der Besitzer des Gebäudes bzw. der Parkfläche. Habe beim Katasteramt nachgefragt. Sie konnten mir aber leider nicht mitteilen wer der Besitzer ist. Da müßte ich erst hinschreiben.
Zitat:Ein weiterer Brief indem Sie eine Kopie von meiner geleisteten Zahlung haben wollen.
Ich würde das ignorieren. Die können selbst auf ihr Konto schauen oder der Gläubiger kann das. Das ist pure Schikane, damit du entnervt aufgibst.
Zitat:In keinem der Schreiben wurde auf eine Frage von mir eingegangen
Nicht dein Problem. Es ist natürlich peinlich vor Gericht, wenn du dann dieses Problem ansprichst. Aber ich denke, dass es nie so weit kommt, dass die wirklich klagen.
Auch die Antwort vom Amt gut aufheben.
Erstmal danke für die hilfe. Die auskunft vom amt war nur telefonisch. Weitere infos kosten geld. Vielleicht lass ich mir den namen des besitzers geben, aber dann muß ich zum anwalt u. in vorkasse gehen. Habe unter Vorbehalt bezahlt, weil es mir gleich unseriös vorkam. Weis noch nicht wie es weitergeht u. ob ich zu einem Anwalt gehen sollte. Es wäre teurer als was ich an die Inkassofa. gezahlt habe.
Ich würde da nichts weiter investieren. Die müssen das erst mal erklären, wie sie Geld eintreiben wollen, obwohl du nicht vor dem Gebäude des Klägers geparkt hattest. Und wenn es dann jemand anderem gehört, haben sie ein gewaltiges Problem mit der Legitimation. Das dürfte wie gesagt vor Gericht lustig werden.
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