Kündigung Hausverwaltung und TOP Anträge

29. September 2020 Thema abonnieren
 Von 
berndf123
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 3x hilfreich)
Kündigung Hausverwaltung und TOP Anträge

Unsere Hausverwaltung hat trotz Vertrag bis Ende 2023 plötzlich den Hausverwalter Vertrag gekündigt. Die Kündigung ging mir als Beirat per Einwurf gestern zu. Sehr viele Eigentümer fordern schon lange die Kündigung. Bisher weiß kein Eigentümer von der Kündigung. Mein Problem.
Ich muss mindestens 3 Angebote für eine neue Hausverwaltung einholen. Frist bis 15.11.2020. Es findet eine außerordentliche Eigentümerversammlung statt nach dem 15.11.2020.
Kann ich trotz der außerordentliche Eigentümerversammlung weite TOP einfügen und mit Beschluss ?
Beirat endet Januar 2021 . Kann ich Wahl eines Verwaltungsbeirates und Stellvertreter veranlassen ?
Sind weite TOP Anträge möglich ?
Danke für eure Hilfe.

-- Editiert von berndf123 am 29.09.2020 07:45

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47590 Beiträge, 16825x hilfreich)

Zitat:
Kann ich trotz der außerordentliche Eigentümerversammlung weite TOP einfügen und mit Beschluss ?


Ja

Zitat:
Beirat endet Januar 2021 .


Der Beirat wurde nur befristet gewählt?

Zitat:
Kann ich Wahl eines Verwaltungsbeirates und Stellvertreter veranlassen ?


Ja

Zitat:
Sind weite TOP Anträge möglich ?


Ja

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#2
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3880 Beiträge, 2382x hilfreich)

Zitat (von berndf123):
Unsere Hausverwaltung hat trotz Vertrag bis Ende 2023 plötzlich den Hausverwalter Vertrag gekündigt. Die Kündigung ging mir als Beirat per Einwurf gestern zu.
Erste wichtige und entscheidende Frage. Wann genau und mit welcher Frist gekündigt? Wann endet gemäß dieser Kündigung die Verwaltertätigkeit.
Ist die Kündigung überhaupt rechtmäßig (was ist hinsichtlich Kündigung durch den Verwalter vereinbart?)
Zitat (von berndf123):
Ich muss mindestens 3 Angebote für eine neue Hausverwaltung einholen.
Es ist nicht Deine alleinige Aufgabe, drei Angebote einzuholen. Das kann jeder Miteigentümer machen. Voraussetzung wäre jedoch, dass jeder Eigentümer über die Kündigung informiert ist.
Zitat (von berndf123):
Es findet eine außerordentliche Eigentümerversammlung statt nach dem 15.11.2020.
Wer hat bzw. wird hierzu einladen?
Zitat (von berndf123):
Kann ich trotz der außerordentliche Eigentümerversammlung weite TOP einfügen und mit Beschluss ?
Das hängt von der Beantwortung der vorherigen Rückfragen ab.
Hat der Verwalter berechtigterweise aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung gekündigt, die WEG also momentan ohne Verwalter, kann zur Versammlung auch der Beiratsvorsitzende oder dessen Stellvertreter einberufen. In diesem Fall kann er natürlich auch weitere TOPs hinzufügen.

Signatur:

lg.
R.M.

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#3
 Von 
berndf123
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 3x hilfreich)



Der Vertrag endet am 31.12.2020. Es sind nicht alle Eigentümer informiert. (Bisher nur 4) Laut der jetzigen HV Frist bis 15.11.2020 Angebote von Hausverwaltungen einzuholen und der HV zu schicken. Wann dann eine außerordentliche Eigentümerversammlung stattfindet , keine Ahnung.
Habt ihr Tipps was für Fallen im Verwaltervertrag drin sein können ?
Vorerst Danke , bin für jede Hilfe dankbar.
Falls einer im Raum Limburg -Diez-Aarbergen wohnt , welche HV ist zu empfehlen. Danke euch

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#4
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3880 Beiträge, 2382x hilfreich)

Zitat (von berndf123):
Der Vertrag endet am 31.12.2020.
Die HV hat offensichtlich fristgerecht zum Jahresende gekündigt. Ich unterstelle mal (in Kenntnis und Annahme üblicher Vertragsgestaltung), dass dies vertragsgerecht und damit nicht zu beanstanden ist.

Zitat (von berndf123):
Es sind nicht alle Eigentümer informiert. (Bisher nur 4)
Spätestens mit der Einladung zur (außerordentlichen) Eigentümerversammlung werden alle Eigentümer informiert sein. Theoretisch ausreichend.
Wenn es Dir als Beirat wichtig ist, dass die anderen Miteigentümer früher informiert werden, dann besorg die eine aktuelle Miteigentümer-Adressliste (die muss Dir der Verwalter aushändigen) und schreibe alle Miteigentümer an.
Möchtest Du Dich nicht alleine um drei Angebote kümmern, dann kannst Du in diesem Rundsschreiben die Miteigentümer zur aktiven Mitarbeit auffordern.

Zitat (von berndf123):
Laut der jetzigen HV Frist bis 15.11.2020 Angebote von Hausverwaltungen einzuholen und der HV zu schicken.
Das klingt nach einem sehr fairen Angebot, die neuen Angebote zusammen mit der Einladung zur außerord. ETV an alle Eigentümer zu versenden. Das muss die jetzige HV eigentlich gar nicht machen.

Zitat (von berndf123):
Wann dann eine außerordentliche Eigentümerversammlung stattfindet , keine Ahnung.
Nun, der Termin mag noch nicht feststehen, aber offensichtlich hat die bisherige HV nicht vor, Euch im Regen stehen zu lassen und gibt der Gemeinschaft fairerweise noch die Möglichkeit, sich rechtzeitig und mit ausreichend Vorlaufzeit um eine neue Hausverwaltung zu kümmern und hierüber im Rahmen einer rechtzeitig einberufenen ETV zu beschließen. Ich ziehe meinen Hut, auch das macht nicht jede HV so.
Solange die HV noch im Amt ist, wird diese die ETV einberufen und leiten.

Da bis 15.11.2020 noch viel Zeit ist, kannst Du die Verwaltung auch noch bitten/auffordern, weitere Tagesordnungspunkte aufzunehmen. Sinnvollerweise sollten diese im Zusammenhang mit dem Verwalterwechsel stehen, d.h. eine Neuwahl des Verwaltungsbeirates ist durchaus sinnvoll, Tagesordnungspunkte über Vergabe von Hausmeisterleistungen oder Instandhaltungsmaßnahmen u.ä. verschiebt man besser in die nächste ordentliche ETV bei der neuen Verwaltung. So fair wie sich die HV im bisherigen Vorgehen gezeigt hat sehe ich keine Veranlassung, diesen zusätzlichen TOP (Beiratswahl) zu verweigern.

Zitat (von berndf123):
Habt ihr Tipps was für Fallen im Verwaltervertrag drin sein können ?
Vorallem auf versteckte Kosten für Zusatzleistungen achten. Und bei Ein-Personen-Verwaltern wäre ich grundsätzlich skeptisch.

Signatur:

lg.
R.M.

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#5
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2591 Beiträge, 1200x hilfreich)

Zitat (von berndf123):
Unsere Hausverwaltung hat trotz Vertrag bis Ende 2023 plötzlich den Hausverwalter Vertrag gekündigt.
Zitat (von berndf123):
Der Vertrag endet am 31.12.2020.
Was stimmt nun?


Oder ist es vielmehr so, dass der Verwaltervertrag bis 31.12.2020 läuft - und fristgerecht gekündigt wurde, die Verwalterbestellung aber bis Ende 2023 erfolgte?


Zitat (von berndf123):
Sehr viele Eigentümer fordern schon lange die Kündigung.
Das mag ja sein. So lange aber keine Gründe für eine vorzeitige Abberufung des Verwalters vorliegen - oder einer vorzeitigen Kündigung seitens des Verwalters, ist die Bestellung gültig.


Wurde der Verwalter schon einmal befragt, wie er das sieht?


VG
Roland

Signatur:

Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt.

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#6
 Von 
berndf123
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 3x hilfreich)

Verwaltervertrag läuft eigentlich bis 31.12.2023 . Die HV hat aber den Vertrag zum 31.12.2020 gekündigt.
Mittlerweile habe ich 3 Angebote von Hausverwaltungen erhalten.

Formuliere ich so :
TOP1 : Wahl der neuen Hausverwaltung für WEG 12-14
A: Firma X
B; Firma XY
C: Firma XYZ
Beschluss über dem neuen Hausverwalter

TOP2 Verwaltervertrag
Beschluss über den Hausverwaltungsvertrag mit WEG 12-14
Der Verwaltervertrag mit dem neuen Verwalter wird vertretend für die Gemeinschaft vom Beirat unterzeichnet.

TOP3: Wahl eines Verwaltungsbeirates und Stellvertreter für 5 Jahre
Herr Bernd Fritz bewirbt sich um das Amt eines Verwaltungsbeirates
Beschluss über die Wahl es Verwaltungsbeirates

Richtig so ?

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#7
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2591 Beiträge, 1200x hilfreich)

Zitat (von berndf123):
Verwaltervertrag läuft eigentlich bis 31.12.2023 . Die HV hat aber den Vertrag zum 31.12.2020 gekündigt.
Die Frage war, bis wann die Verwalterbestellung läuft.

Und, wenn der Vertrag bis 31.12.2020 läuft auf welcher Grundlage wurde er dann zum 31.12.2020 gekündigt?

Die Ausformulierung der TOPs sollte man dem Verwalter überlassen oder sich kundig machen wie diese möglichst rechts- und anfechtungssicher zu gestalten sind.


VG
Roland

Signatur:

Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt.

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#8
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47590 Beiträge, 16825x hilfreich)

Warum soll der Verwaltungsbeirat nur für 5 Jahre gewählt werden?

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
berndf123
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 3x hilfreich)

Da ich bereits 69 Jahre alt bin und kein Eigentümer hat Lust auf diesen Job. Auch da 90 Prozent der Eigentümer oft 200 km weit entfernt wohnen. Zum Glück erhalten ab Dezember 2020 der Beirat mehr Rechte gegenüber der Verwaltung und ein Beirat langt jetzt. Bin zwar nicht perfekt als Beirat aber kenne mich eigener Massen mit dem WEG Recht aus. Ohne mich hätte die Gemeinschaft noch bis Ende 2023 die Hausverwaltung am Hals. Wir sind sehr froh diese Hausverwaltung nicht mehr zu haben. Keiner kann sich vorstellen wie wir als Eigentümer behandelt und bevormundet worden sind und zusätzlich abgezockt worden sind. Mittlerweile habe ich 5 Angebote von neuen Hausverwaltungen . Danke an alle für eure Hilfe

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#10
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2591 Beiträge, 1200x hilfreich)

Zitat (von berndf123):
Zum Glück erhalten ab Dezember 2020 der Beirat mehr Rechte gegenüber der Verwaltung und ein Beirat langt jetzt.
Diese Novellierung des WEG ist mir nicht bekannt.


Zitat (von berndf123):
Mittlerweile habe ich 5 Angebote von neuen Hausverwaltungen.
Dann muss ja nur noch die Verwaltung / der Verwalter bestellt werden, der das...
Zitat (von berndf123):
kenne mich eigener Massen mit dem WEG Recht aus.
...zu schätzen weiss.


VG
Roland

Signatur:

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