Inkassokosten - Verdoppelung der Forderung?

29. September 2020 Thema abonnieren
 Von 
xDDDx
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 35x hilfreich)
Inkassokosten - Verdoppelung der Forderung?

Hallo

Ich versuche hierbei einer Freundin zu helfen. Leider kenne ich mich damit null aus.
Für mein Verständnis ist das alles irgendwie ganz schön viel, wenn ich mir die geringe Hauptforderung anschaue.

Kurz angerissen:

Hauptforderung: 317,94
Nebst Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 14.09.2020: 148,92
Kosten Mahn/Vollstreckung: 104,00
Nebst Zinsen wie oben: 45,75
Bisherige Vollstreckungskosten: 45,00

Ergibt: 659,11
plus Zahlungsaufforderung vom Vollstreckungsbeamten macht das heute fällig 708,26

Sie hat mir erzählt das sie stets versucht hat Ratenzahlung zu vereinbaren, welche jedoch mit 60€ als Pauschale sowie weiterlaufenden Zinsen und begrenzter Ratendauer von Max 6 Monaten, finanziell nie möglich war.

Sie möchte gerne zahlen, auf einmal geht das aber nicht.

Und ich kann mir nicht vorstellen, das diese Kosten einfach mal oben drauf kommen dürfen. Ich habe das Schreiben hier vorliegen.


Mir würde es reichen, wenn mir jemand sagen könnte, ob solche Gebühren üblich sind.

Falls nein, was kann sie tun, um die Forderung auf ein ähnliches Level der Hauptforderung zu bekommen?
Danke schon mal.

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25 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

5% über dem (negativen) basiszins seit dem 15.09 sind nie 148,92 €.

Dafür braucht man noch nicht mal einen Taschenrechner.

Gerichtskosten mit rund 100 € und Vollstreckungskosten von 45 € sind ok.

Die Zinsen darauf sind aber ebenfalls zu hoch.

Zitat (von xDDDx):
Falls nein, was kann sie tun, um die Forderung auf ein ähnliches Level der Hauptforderung zu bekommen?
Wie wäre es mit zahlen um weiteren Vollstreckungen zu entgehen?

Berry

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#2
 Von 
xDDDx
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 35x hilfreich)

Danke sehr. Die Zinsen sind mir auch zu hoch. Die Forderung besteht wohl schon Jahre. Warum da die Zinsen in so kurzer Zeit so hoch sind, ist für mich ebenfalls ein Rätsel. Zahlen Ja, würde aber doch bedeuten, das man die komplette Summe akzeptiert? Oder kann Sie vielleicht da etwas abziehen und dann raten vereinbaren mit dem Herrn der diese Zahlungsaufforderung geschickt hat?

Sie ist in einer Ausbildung und hat Kinder. Das man da Raten vereinbart die jenseits der Einkommensverhältnisse liegen, sollte eigentlich selbstverständlich sein.
Ist es aber nicht. Nun muss sie deswegen das doppelte zahlen? Für mich persönlich nicht ok weil man weiß, sie ist zahlungswillig aber schlicht zahlungsunfähig (in dieser Höhe).
In den Schreiben steht, das man auf maximal 12 Monate Ratenzahlung vereinbaren kann. Sind dann rund 60€.

Vielleicht kann ich etwas beisteuern? Was ist wenn das nicht konsequent gezahlt wird?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2425 Beiträge, 719x hilfreich)

Welcher Betrag ist tituliert. Der Titel liegt dem Schuldner vor, kann notfalls auch beim beauftragten Gerichtsvollzieher in Kopie angefordert werden oder beim Gläubiger. Das was dort steht+Zinsen der letzten 3 Jahre (Verjährungseinrede muss die Schulderin erheben)+Kosten für Adresseermittlung und bisherige Vollstreckungsmaßnahmen sind zu zahlen.

Da ja wohl ein GV beauftragt ist muss die Schuldnerin sich mit diesem einigen ansonsten geht es weiter bis zum Haftbefehl. Für einfach zahlen ist die Schuldnerin viel zu spät. Das hätte sie machen sollen bevor der GV beauftragt wurde. Offenbar gab's da wohl nur Lippenbekenntnisse von ihr (nach deinen Schilderungen).

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#4
 Von 
xDDDx
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 35x hilfreich)

Das klingt alles nach endgültig. Schade.
Kann mir nicht vorstellen das es nur Lippenbekenntnisse waren.
Klingt plausibel mit der Rückzahlung. Aber gut. Scheinbar ist das Kind schon in den Brunnen gefallen.

Sie hat schriftlich (28.02.14, Forderung 321€) das 20€ Raten zu gering im Verhältnis sind und man 67€ Einigungsgebühr zu tragen hat. Man wollte auf sie zukommen.

Danach wollte sie immer wieder zahlen aber Zinsen, Zinseszinsen und Zeitraum waren unmöglich für sie.

Was ist eine Verjährungseinrede?
Was konkret tituliert ist kann ich aus dem Schreiben nicht ablesen. Das ganze läuft seit 2010. wow!

Die Hauptforderung beträgt die besagten 321€

Ich finde nichts darüber was tituliert ist. Leider.

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#5
 Von 
xDDDx
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 35x hilfreich)

Habe hier noch was gefunden.
Die Ratenzahlung hat sie nicht vereinbart, weil in Summe am Ende statt 569€, 1075€ raus gekommen wären! Nur wegen Ratenzahlung und weil es dann mit Zinsen und Zuschlägen einfach weiter läuft.
Wie ich finde, eine sauerei. Sie war definitiv zahlungswillig!
1 Jahr hätte sie zahlen müssen, bevor sich erst einmal etwas an der Summe ändert. Wahnsinn, welche Methoden das sind.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Da ja wohl ein GV beauftragt ist muss die Schuldnerin sich mit diesem einigen ansonsten geht es weiter bis zum Haftbefehl.

Ziemlich unglücklich der Satz. Natürlich wird nicht per Haft erzwungen, dass gezahlt wird. Ein Haftbefehl kommt maximal in Frage, wenn eine Vermögensauskunft gefordert würde, diese aber verweigert würde.

Ich würde dem Gerichtsvollzieher schreiben, dass man die Zinsberechnung so nicht anerkennen kann und doch bitte die verjährten Zinsen zu streichen sind. Dass man den GV bittet, eine um verjährte Zinsen bereinigte Forderungsaufstellung vom Gläubiger anzufordern und um einen Zahlungsplan, da man aufgrund der eigenen Situation nur eine Rate von monatlich XXX € zahlen kann.

Eine Ratenzahlung beim Gerichtsvollzieher ist deutlich billiger als eine beim Inkasso mit Zusatzgebühren. Mehr kann man dazu nur sagen, sollte dann der Zahlungsplan vorliegen. Man muss sich aber unbedingt an diesen dann halten. Keine Ausreden.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#7
 Von 
xDDDx
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 35x hilfreich)

Ich hatte gehofft, hier schnell an überschaubare Lösungen zu gelangen. Es scheint so, als ist das komplizierter als gedacht.
Ich habe mal eine Mail an die Schuldnerberatung in der Stadt geschrieben. Denke, hier kann man gar nicht so weit ins Detail gehen um das aufzudröseln. Dazu müssen die Unterlagen vorbohrt gesichtet werden.

Trotzdem vielen lieben Dank.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
hausfrau66
Status:
Lehrling
(1094 Beiträge, 838x hilfreich)

Zitat:
Denke, hier kann man gar nicht so weit ins Detail gehen um das aufzudröseln.


Natürlich geht das. Was nicht gehen wird, die Forderung in die Nähe des Hauptforderungsbetrages zu bekommen. Du kannst gerne weiter fragen und aufdröseln.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
xDDDx
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 35x hilfreich)

Ich habe ja versucht das Ganze über die Beratungshilfe anzustoßen. Die haben sich auch sofort am nächsten Tag bei ihr gemeldet.
Da ihre Schulden aber nicht den Wert von 7000€, bzw 5000€ als Ausnahme übersteigen, kann man ihr nicht helfen.

Absurd eigentlich.
Ich werde leider gar nicht daraus schlau und weiß ehrlich gesagt nicht, wo man anfangen soll um das aufzuklären.

Optional bleibt halt nur der Gerichtsvollzieher. Aber der wird ihr vermutlich nicht helfen, sondern nur gucken, das die Forderung irgendwie eingezogen werden kann. Richtig?

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120024 Beiträge, 39819x hilfreich)

Zitat (von xDDDx):
Aber der wird ihr vermutlich nicht helfen, sondern nur gucken, das die Forderung irgendwie eingezogen werden kann. Richtig?

Richtig.


Hat man denn den Titel vorliegen?



Zitat (von xDDDx):
Bisherige Vollstreckungskosten: 45,00

Gab es schon mal Vollstreckungen?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
xDDDx
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 35x hilfreich)

Es wurde versucht zu vollstrecken. Das ganze läuft ja schon gefühlt eine Ewigkeit.
Ich werde mich heute Abend mit ihr nochmal hinsetzen und alles versuchen chronologisch und für hier nachvollziehbar aufzulisten, wenn das ok ist.

Fakt ist. Das muss weg. Aber ob es diese Summe sein muss, ist fraglich. Ich meine sogar, die eigentliche Hauptforderung lag mal bei rund 160€.
Heute Abend weiß ich mehr. Rätselraten können wir alle alleine machen :)

Bis dahin wäre vielleicht gut zu wissen, welche Zahlen/Daten überhaupt notwendig sind?
Das sind nämlich ganz schöne Auflistungen mit etlichen Beträgen.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
xDDDx
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 35x hilfreich)

Habe heute Besuch bekommen und schaffe deswegen kein Update. Wird aber nachgeholt :)

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von xDDDx):
Bis dahin wäre vielleicht gut zu wissen, welche Zahlen/Daten überhaupt notwendig sind?


Na als erstes mal die titulierte Forderungshöhe, die Zusammensetzung und der Termin der Ausstellung.

Dann die Kosten des gerichtlichen Mahnverfahrens, die Kosten der ersten Zwangsvollstreckung un der Termin (wann).

Dann für euch eine Berechnung der Zinsen je Jahr, mit Excel geht sowas recht einfach auch Monat für Monat.
Darin die Zahlungen mit dem Zahlungsmonat eintragen.

Hoffe, dass isch nichts vergessen habe

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
xDDDx
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 35x hilfreich)

Zitat:
Gab es schon mal Vollstreckungen?

Es wurden nur eidesstattliche Versicherungen abgelegt. Müsste die 3. auf diese Forderung sein.
Zitat:
Na als erstes mal die titulierte Forderungshöhe

327,96 Euro
Zitat:
die Zusammensetzung

1. Hauptforderung: 179,32 Euro
Versicherungsprämie/-Beitrag
-Folgebeitrag- vom 01.10.10 bis 01.10.12 76,55 Euro
2. Kosten wie nebenstehend: 76,55 Euro
3. Nebenforderungen:
1. Mahnkosten 11,00 Euro
2. Auskünfte: 0,50 Euro
3. Inkassokosten: 35,70 Euro
4. Kontoführungsgebühr: 5,00 Euro
4. Zinsen: 1.10.10 - 19.11.12 19,84 Euro

laufende, vom Gericht ausgerechnete Zinsen:
zu 1) Zinsen von 5,000 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz aus ******179,32 Euro
vom 20.11.12 bis 21.11.12 0,05 Euro

SUMME: 327,96 Euro
hinzu kommen weitere laufende Zinsen:
zu 1) Zinsen von 5,000 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz aus ******179,32 Euro
ab dem 22.11.12

Zitat:
und der Termin der Ausstellung.

Vollstreckungsbescheid vom 13.12.2012 aufgrund des am 21.11.12 erlassenen und am 23.11.12 zugestellten Mahnbescheid
Zitat:
Dann die Kosten des gerichtlichen Mahnverfahrens

Wo finde ich das?
Zitat:
die Kosten der ersten Zwangsvollstreckung und der Termin (wann).

vermutlich weil noch keine Zwangsvollstreckung vollzogen wurde erübrigt sich das?
Sie hat noch die Termine wann die Eidesstattliche Versicherung abgelegt wurden. Wird das benötigt?
Zitat:
Dann für euch eine Berechnung der Zinsen je Jahr, mit Excel geht sowas recht einfach auch Monat für Monat.
Darin die Zahlungen mit dem Zahlungsmonat eintragen.

Sie hat bis dato nichts bezahlt.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
xDDDx
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 35x hilfreich)

Ich stupse das hier noch mach an.
Schließlich wurde nach diesen Daten gefragt und ich erhoffe mir nach wie vor, etwas Klarheit hier rein zu bekommen.

Mir ist schon klar, das nachhaken eher fehl am Platz ist, wenn sich jemand jahrelang um sowas nicht gekümmert hat. Ich denke aber, das die Dame am Ball bleiben möchte und durch die Hilfe hier ganz bestimmt die Kurve bekommt.

Neben dieser Forderung handelt es sich "nur noch" um einen Titel in Höhe von 1300 Euro und etwa 1000 Euro Arbeitsamt. Letzteres zahlt sie bereits im 2. Jahr mit 20 Euro raten ab.

Wenn noch was fehlt, ich versuche alles nachzureichen und bitte nach wie vor um eure Unterstützung :)

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Die Summe von 327,96 € ist also tituliert?
Falls ja, braucht man sich darüber keine Gedanken mehr zu machen; der Zug ist abgefahren.

Mich macht stutzig, dass es eine eidesstattliche Versicherung gegeben haben soll, aber keine vorherige Zwangsvollstreckung.
Und ich finde in der Aufstellung auch keine Kosten des GV für die Abnahme der EV, vermute daher, das die Gesamtforderung noch viel höher ist.

Zinsen können zum Teil verjährt sein, abr da zur Ev auch kein Datum genannt wird (was ist so schwer daran zu verstehen das man Fakten braucht) ist das nur eine Vermutung.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
xDDDx
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 35x hilfreich)

Leider hilft mir deine Antwort nicht viel.
Warum ist der Zug abgefahren?
Was hätte man denn Zwangsvollstrecken können, wenn die Dame nichts hat?
Der kam wohl mal zu ihr, aber hat nichts gepfändet.
Es gab einmalig eine Kontopfändung. Sie weiß aber nicht mehr ob es mit dieser Sache zu tun hatte.
Wenn Fakten benötigt werden, wie dieses Datum, dann versuche ich natürlich das hier einzupflegen.

Zitat:
Und ich finde in der Aufstellung auch keine Kosten des GV für die Abnahme der EV, vermute daher, das die Gesamtforderung noch viel höher ist.

17.12.2013 Eidesstattliche Versicherung
Abnahme, VAK/N.ERL. amtshandlung KV
54,85 Vollstreckungskosten
13.12.2016 Eidesstattliche Versicherung
Abnahme, VAK/N.ERL. amtshandlung KV
54,85 Vollstreckungskosten

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120024 Beiträge, 39819x hilfreich)

Zitat (von xDDDx):
vermutlich weil noch keine Zwangsvollstreckung vollzogen wurde erübrigt sich das?
Sie hat noch die Termine wann die Eidesstattliche Versicherung abgelegt wurden.

Das ablegen der Eidesstattliche Versicherung ist eine Zwangsvollstreckung .



Zitat (von xDDDx):
Warum ist der Zug abgefahren?

Wenn das ganze tituliert wurde, dann hat ein Gericht geurteilt, das der Betrag zu zahlen ist. Die Chancen dagegen anzugehen sind minimalst bis 0.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
xDDDx
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 35x hilfreich)

Ok. Vielen Dank!
Das wusste ich nicht.
Dann kann sie ja jetzt zumindest versuchen, die Ratenzahlung mit dem zu vereinbaren?
Das war’s dann aber auch mit verhandeln über den GV?

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Ja, viel mehr geht nicht. Entweder man zahlt oder man gibt die Vermögensauskunft ab (sofern gefordert) und nimmt Pfändungen hin. Sobald es Kontopfändungen gibt, macht man ein P-Konto.

Signatur:

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0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
xDDDx
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 35x hilfreich)

Ich wollte einmal ein Update posten, da der Termin beim GV für Sie bereits gelaufen ist.

Sie hatte anfangs versucht den Termin zu verschieben, da es mit der Arbeitszeit kollidierte. Auch Gründe für das warum und wieso waren für den GV wohl von Null Interesse.

Sprich, kooperativ oder freundlich war da leider nichts. Er kam wohl schnell zum Punkt und meinte, „wir können das auch abkürzen, wenn wenigstens 500€ irgendwie aufgetrieben werden können."

War nicht einfach, aber am nächsten Tag hatte sie die Summe zugesagt.
Der GV hielt Rücksprache mit dem Inkasso und die wollten die Summe nicht akzeptieren.

Also hat sie die Versicherung abgelegt und alles beim alten...

Verkehrte Welt.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Sprich, kooperativ oder freundlich war da leider nichts.

Der GV muss auch nicht entgegenkommen. Man muss sich freinehmen.

Ja, eine Teilzahlung kann in der Tat abgelehnt werden.
Würden denn mittlerweile die verjährten Zinsen gestrichen? Wie hoch ist der Betrag, der noch gefordert wird? Was hat der GV gesagt zu der Frage der verjährten Zinsen?

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0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
xDDDx
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 35x hilfreich)

Du hast selbst geschrieben, viel mehr geht nicht.
Daher weiß ich auch nicht, welche Zinsen verjährt sind, da das hier nie aufgedröselt wurde...
Es sollte keine Teilzahlung sein, sondern damit wollte der GV versuchen, die Sache aus der Welt zu schaffen.

Die ursprüngliche Forderung war ja mal um die 170€. Inzwischen 700 plus die aktuellen Kosten die noch drauf kommen.

So wachsen die Schulden weiter und weiter. Jetzt könnte Sie vielleicht noch versuchen, denen in ein paar Monaten noch mal mit den 500€ zu kommen?

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Je länger Pfändungen fruchtlos bleiben, desto eher ist die Gegenseite zu einem Kompromiss bereit Mehr kann man nicht dazu sagen.

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0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
xDDDx
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 35x hilfreich)

Scheinbar nicht, denn nach 15 Jahren nimmt man lieber nichts, als fast die ganze Summe.

0x Hilfreiche Antwort

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