Prüfung Kaufvertrag: wie teuer?

7. Oktober 2020 Thema abonnieren
 Von 
DennisH87
Status:
Beginner
(69 Beiträge, 2x hilfreich)
Prüfung Kaufvertrag: wie teuer?

Hallo!

Wie teuer ist die Prüfung eines Kaufvertrags durch einen Rechtsanwalt? Die Kaufsumme liegt bei 600 Euro.

Gruß
Dennis

-- Editiert von Moderator am 08.10.2020 11:11

-- Thema wurde verschoben am 08.10.2020 11:11

Was denn, so teuer?

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Beim Regelsatz von 1,3 knapp unter 150 €.

Es gibt dazu Kostenrechner im Netz.

Berry

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#2
 Von 
DennisH87
Status:
Beginner
(69 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Beim Regelsatz von 1,3 knapp unter 150 €.

Danke.

Zitat (von Sir Berry):
Es gibt dazu Kostenrechner im Netz.

Habe ich gesehen, aber ich dachte, da gibt's vielleicht unterschiede... Ich meine, ein Star-Anwalt wird ja wohl nicht nur zum Regelsatz von 1,3 arbeiten?

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120222 Beiträge, 39852x hilfreich)

Zitat (von DennisH87):
Ich meine, ein Star-Anwalt wird ja wohl nicht nur zum Regelsatz von 1,3 arbeiten?

Nö. Ob der Staranwalt überhaupt für Dich arbeiten will und zu welchen Bedingungen erfährt man wenn man ihn fragt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
DennisH87
Status:
Beginner
(69 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Nö. Ob der Staranwalt überhaupt für Dich arbeiten will und zu welchen Bedingungen erfährt man wenn man ihn fragt.


Ich habe oft gelesen, dass RAe einen damit in die Falle locken: "Geben Sie mal her, ich gucke mir das an und sage Ihnen dann, was es kostet". Das war dann die Erstberatung und wenn man ihn dann nicht beauftragt, wenn er mehr als "1,3" nimmt, wird die Erstberatung voll in Rechnung gestellt.

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120222 Beiträge, 39852x hilfreich)

Dem kann man ja vorbeugen, in dem man schriftlich einen kostenfreien Kostenvoranschlag anfragt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
Rechtsanwalt Thomas Bohle
Status:
Schüler
(470 Beiträge, 419x hilfreich)

"Ich habe oft gelesen, dass RAe einen damit in die Falle locken.."

@Dennis
Machen Sie doch ganz einfach eine Vergütungsvereinbarung.
Übrigens habe ICH oft gelesen, dass Leute Dienstleistungen bewusst in Anspruch nehmen und dann nicht zahlen wollen.
Vielleicht beißen diese Leute beim Discounter auch nur in den Apfel, ohne ihn zu bezahlen, selbst wenn er schmeckt.

Sorry, aber warum sollten Rechtsanwälte potentielle Mandanten "in die Falle locken"?


MfG

RA Thomas Bohle

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4610 Beiträge, 554x hilfreich)

Zitat (von Rechtsanwalt Thomas Bohle):
Sorry, aber warum sollten Rechtsanwälte potentielle Mandanten "in die Falle locken"?


Na ja, hier ist wohl die Kostenfalle gemeint. Und da ist so eine Frage bei einem Kaufvertrag nicht ganz unberechtigt, je nachdem ob man sich eine Waschmaschine, ein Auto oder eine Schloßimmobilie kaufen will.


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#8
 Von 
Rechtsanwalt Thomas Bohle
Status:
Schüler
(470 Beiträge, 419x hilfreich)

@Solan
Die Kaufsumme soll 600 € betragen. ! ;)

MfG
RA Thomas Bohle

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#9
 Von 
Rechtsanwalt Thomas Bohle
Status:
Schüler
(470 Beiträge, 419x hilfreich)

@Solan
Die Kaufsumme soll 600 € betragen. ! ;)

MfG
RA Thomas Bohle

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4610 Beiträge, 554x hilfreich)

Sry, das hatte ich überlesen ... bei einer Erstberatung wären also max. 190 EUR zzgl. Auslagen und MwSt fällig, bei "normaler" Abrechnung idR 150 EUR inkl. MwSt.

Das lohnt nicht, für beide Seiten (Anwalt und Mandant) kein Geschäft.

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#11
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

Zitat (von DennisH87):
Ich meine, ein Star-Anwalt wird ja wohl nicht nur zum Regelsatz von 1,3 arbeiten?


Warum braucht man denn einen "Star-Anwalt"?

Davon gibt es ja zwei - "Anwalt der Stars" wie einst Rolf Bossi, der kochte aber auch nur mit Wasser.

Oder echte Spezialisten, die nehmen erstens keine Kleinstmandate an und machen zweitens eine Honorarvereinbarung nach Stunden.

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#12
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4610 Beiträge, 554x hilfreich)

Zitat (von JenAn):
Davon gibt es ja zwei - "Anwalt der Stars" wie einst Rolf Bossi, der kochte aber auch nur mit Wasser.


Herr Bossi hat nie selbst gekocht ;)

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#13
 Von 
DennisH87
Status:
Beginner
(69 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke für die Informationen!

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