3D Modell eines Produkts der Marke XY

9. Oktober 2020 Thema abonnieren
 Von 
8652
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
3D Modell eines Produkts der Marke XY

Hallo,
ich wollte mal fragen wie das gesetzlich geregelt ist wenn ich z.B. ein 3D Modell nach einem realen Produkt der Marke XY erstelle, render und die Renderings veröffentliche.
Und wie sieht das mit Markennamen/Logos aus?
Hab was vom Kunstrecht gelesen aber so recht sicher bin ich mir noch nicht.

Ich habe nicht die Absicht das 3D Modell zu veröffentlichen oder die Renderings zu verkaufen. Ich würde aber gerne die Renderings veröffentlichen.

-- Editiert von 8652 am 09.10.2020 14:18

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39849x hilfreich)

Zitat (von 8652):
ich wollte mal fragen wie das gesetzlich geregelt ist wenn ich z.B. ein 3D Modell nach einem realen Produkt der Marke XY erstelle,

Wie das gesetzlich geregelt ist, wenn man ein Produkt kopiert?
A) das Produkt ist nicht geschützt = kein Problem
B) das Produkt ist geschützt = Probleme (in Form von Abmahnung / Unterlassugsklage) möglich



Zitat (von 8652):
Und wie sieht das mit Markennamen/Logos aus?

Auch da ist ein kopieren regelmäßig mit Problemen verbunden.



Zitat (von 8652):
Hab was vom Kunstrecht gelesen

Wo ist denn da der künstlerischen Ansatz?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
8652
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für deine Antwort! Ich will ja nicht das Produkt kopieren und verkaufen oder anderweitig damit Geld verdienen. Ich wollte es nur zu Lernzwecken nach modellieren und rendern und eben hochladen um Kritik zu erhalten.
Der Künstlerische Aspekt wäre dann die in Szene Setzung des Produkts? Oder auch nicht, deshalb frage ich ja.

Wo ist der Unterschied wenn jemand ein Produkt realistisch zeichnet oder ist das auch illegal?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39849x hilfreich)

Zitat (von 8652):
Ich wollte es nur zu Lernzwecken nach modellieren und rendern und eben hochladen um Kritik zu erhalten.

Ok, das wäre dann ja ein ganz anderer Sachverhalt.
Für eigene Lehr- und Lernzwecke gibt es durchaus Ausnahmen.



Zitat (von 8652):
Der Künstlerische Aspekt wäre dann die in Szene Setzung des Produkts?

Ziemlich eindeutig nicht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
8652
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Für eigene Lehr- und Lernzwecke gibt es durchaus Ausnahmen.

Ah ok. Könntest du mir ein Stichwort nennen damit ich in die Richtung weiter suchen kann?

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#6
 Von 
8652
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von bertram-der-bärtige):
Wie wäre es mit
Markenrecht
Lehrzwecke
Lernzwecke


Da finde ich leider nur was dazu, wie das z.B. in Schule ist. Ich lerne ja aber privat für mich (abgesehen davon das ich die Resultate eben für Feedback online hochladen möchte).

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
RrKOrtmann
Status:
Lehrling
(1537 Beiträge, 674x hilfreich)

Zitat (von 8652):
wenn ich z.B. ein 3D Modell nach einem realen Produkt der Marke XY erstelle, render und die Renderings veröffentliche.


Die äußere Form eines Erzeugnisses kann ( bei Neuheit ) als Design geschützt sein.
Die dreidimensionale Form ( CocaCola-Flaschenform ) einer Umhüllung ( Glasflasche ) einer Ware ( koffeinhaltige Limonade ) kann manchmal als Marke dieser Ware geschützt sein ( Ausnahme: die Form einer Ware selbst kann nicht als Marke für die Ware eingetragen werden ).

1964 und 1992 hatte der BGH dem Lego-Baustein noch einen Nachahmungsschutz zuerkannt. 2009 hat der BGH dann die Löschung einer der LEGO-Marken bestätigt. Die typische Form eines LEGO-Bausteins war 1996 als dreidimensionale Marke für die Ware "Spielbausteine" eingetragen worden.

Zitat:
Und wie sieht das mit Markennamen/Logos aus?


Markenzeichen, die auf Modellen von Markenwaren angebracht sind, die als (Kinder-)Spielzeug angeboten werden, geltenn eher nicht als "markenmäßig" benutzt.

RK

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