Hallo zusammen,
meine Partnerin und ich leben seit Februar 2020 in getrennten Wohnungen.
Ich bin mit den Kindern in unserem Haus geblieben und meine Ex-Frau hat sich eine neue Wohnung genommen (zur Miete).
Meine Frau möchte nicht mehr ins Haus zurück, möchte aber auch nicht dass es verkauft wird, damit die Kinder dort weiter Aufwachsen können.
Nun habe ich im Internet gelesen, dass bei einer Scheidung der von ihr bereits gezahlte Anteil an sie ausbezahlt werden kann, sodass sie mir für ihren Anteil nicht noch die Wertsteigerung mit einberechnet. Meine neue Freundin wohnt bereits bei mir, sie würde mich bei den Kosten des Kredits natürlich unterstützen, auch würde sie sich mit einkaufen.
Was wäre denn hier eine Gute Umsetzung? Mit meiner Frau wird es noch richtig ärger geben, sobald es hier ans Haus geht. Da dass ganze aktuell eh schon im Rosenkrieg ist, wäre mir ein weiterer Streit auch egal. Ich möchte sie hier raus haben und das schnellstmöglich.
Dass die Kinder bei mir bleiben und hier aufwachsen, steht ausser Frage. Das ist bereits geklärt und schriftlich festgehalten.
Ich bin leider ein wenig überfragt wie hier das richtige Vorgehen ist und ob der Teil zwecks ihrer bereits geleisteten Tilgung ausgezahlt werden kann, sodass sie hier nicht noch mit Wertsteigerungsfloskeln kommt.
Ich freue mich über jede Hilfe und Tipps.
Beste Grüsse
Rick
Scheidung - was passiert mit unserem Haus
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Da rate ich zu einem Termin beim Fachmann, Awalt oder Notar, gerade weil man sich wohl nicht so schnell wird einigen können. Am besten lasst ihr euch zusammen beraten, legt eure Vorstellungen und Pläne auf den Tisch und dann sieht jeder, woran er ist.
Bei der Gelegenheit sollte auch gleich das Thema des "Einkaufens" durch deine neue Partnerin geregelt werden .
Nach einer relativ kurzen Zeit den Kennens (02/2020) könnte das sonst die nächste Baustelle werden.
Wenn hier eh schon ein Rosenkrieg tobt, dann ist das gemeinsame Aufsuchen eines Anwalts wohl keine so gute Idee. Zumal die Interessenlage ja durchaus unterschiedlich sein kann. Ansonsten Zustimmung, das Aufsuchen eines Anwalts scheint mir hier durchaus angebracht. Letztlich wäre im Rahmen des Zugewinnausgleichs zu schauen, wie groß der Anspruch der Ehefrau sein kann.
wirdwerden
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
ZitatWas wäre denn hier eine Gute Umsetzung? :
Eine gute Umsetzung ist die, die einen gerechten Ausgleich zwischen den Vorstellungen beider vorsieht, sodass sich am Schluss keiner von beiden übervorteilt sieht.
na klar, nur wäre sie schlecht beraten, wenn sie sich auf so einen Deal einlässt.ZitatNun habe ich im Internet gelesen, dass bei einer Scheidung der von ihr bereits gezahlte Anteil an sie ausbezahlt werden kann, sodass sie mir für ihren Anteil nicht noch die Wertsteigerung mit einberechnet. :
Als erstes solltest Du mal abchecken, welche Vorstellungen Deine Frau so hat. Ohne diese zu kennen, kann man doch zu garnichts raten.
Würde ich Deine Frau beraten und würde sie das Geld nicht dringen brauchen, würde ich ihr raten ihren Anteil am Haus nicht zu verkaufen. Hätte dann auch positive Auswirkungen auf die Unterhaltshöhe.
Lass dich durch einen Anwalt beraten, damit du wenigstens die Grundlagen erfährst.
Zitatauch würde sie sich mit einkaufen. :
Ganz ganz schlechte Idee, zumindest zu diesem Zeitpunkt.
Berry
Stimme Ihnen zu. EIn Anwalt vertritt in der Regel nur "eine Seite", sprich Ehemann ODER Ehefrau..ZitatWenn hier eh schon ein Rosenkrieg tobt, dann ist das gemeinsame Aufsuchen eines Anwalts wohl keine so gute Idee. Zumal die Interessenlage ja durchaus unterschiedlich sein kann. Ansonsten Zustimmung, das Aufsuchen eines Anwalts scheint mir hier durchaus angebracht. Letztlich wäre im Rahmen des Zugewinnausgleichs zu schauen, wie groß der Anspruch der Ehefrau sein kann. :
wirdwerden
Was heißt "in der Regel?" Er darf es anders gar nicht tun.
wirdwerden
ZitatNun habe ich im Internet gelesen, dass bei einer Scheidung der von ihr bereits gezahlte Anteil an sie ausbezahlt werden kann, sodass sie mir für ihren Anteil nicht noch die Wertsteigerung mit einberechnet. :
Die Betonung liegt auf "kann". Einen Anspruch darauf hast du nicht.
Zitat:Mit meiner Frau wird es noch richtig ärger geben, sobald es hier ans Haus geht. Da dass ganze aktuell eh schon im Rosenkrieg ist, wäre mir ein weiterer Streit auch egal.
Du solltest aber m Auge behalten, dass du, wenn es ganz dumm läuft, das Haus verlieren wirst.
Wenn keine Einigung (wie auch immer) zustande kommt, kann jeder Eigentümer die Teilungsversteigerung beantragen. Dann wird die ganze Immobilie versteigert.
Zitat:Ich möchte sie hier raus haben und das schnellstmöglich.
Das kannst du aber nicht allein entscheiden.
Zitat:Ich bin leider ein wenig überfragt wie hier das richtige Vorgehen ist und ob der Teil zwecks ihrer bereits geleisteten Tilgung ausgezahlt werden kann, sodass sie hier nicht noch mit Wertsteigerungsfloskeln kommt.
Was heißt hier "Wertsteigerungsfloskel"? Sie hat einen Anspruch auf den Zugewinnausgleich.
Du musst ggf. für ihren Anteil Nutzungsentschädigung zahlen (muss gefordert werden).
Du solltest zudem bedenken, dass die Vereinbarung zwischen dir und deiner zukünftigen Ex-Frau die eine Sache ist. Eine andere Sache ist, wer im Darlehensvertrag mit der Bank steht. Ich gehe mal davon aus beide. In diesem Fall müsse die Bank deine Frau entlassen. Ob sie dies tatsächlich tut ist davon abhängig wie es bei deinen Finanzen aussieht, ist aber kein Selbstläufer.
Zitat:ZitatWas wäre denn hier eine Gute Umsetzung? :
Eine gute Umsetzung ist die, die einen gerechten Ausgleich zwischen den Vorstellungen beider vorsieht, sodass sich am Schluss keiner von beiden übervorteilt sieht.
Und genau dass gestaltet sich komplizierter als gedacht. Der Aktuelle Wert eines qm beträgt zwischen 3.500€ - 4.000€ ( zum aktuellen Zeitpunkt, laut LBS Tabelle)
Bei einer Nutzfläche die angerechnet werden kann von ca 140qm, landen wir bei 490.000€ - 560.000€.
Ihre Aussage: "Bevor ich für unter Wert meine Anteile verkaufe, verkaufe ich lieber an jemanden, der mir auch mein Geld gibt, was ich haben möchte.
na klar, nur wäre sie schlecht beraten, wenn sie sich auf so einen Deal einlässt.ZitatNun habe ich im Internet gelesen, dass bei einer Scheidung der von ihr bereits gezahlte Anteil an sie ausbezahlt werden kann, sodass sie mir für ihren Anteil nicht noch die Wertsteigerung mit einberechnet. :
Als erstes solltest Du mal abchecken, welche Vorstellungen Deine Frau so hat. Ohne diese zu kennen, kann man doch zu garnichts raten.
Da wären wir dann beim Punkt zuvor. Ihre Vorstellungen sind sehr hoch. Wenn wir hier zu keiner Einigung kommen, was wären denn Optionen die ich hier in Angriff nehmen könnte?
Es gestaltet sich dann nun doch komplizierter, als sie zu Anfang behauptet hat.
Meine Bank würde mich weiter Finanzieren, wenn sie ihre Anteile abtritt, allerdings würde ich ungern nun so viel mehr Zahlen oder ist die Wertsteigerung nun auf biegen und brechen von ihr durchzubekommen, sodass ich den Teil dann auch wirklich übernehmen muss? Ein fairer Teil wäre absolut fein für mich, aber nochmal fast 300.000€ aufnehmen, damit ich sie raus kaufen kann? Puh.... das ist schon echt ein starkes Stück Geld!
Zitatauch würde sie sich mit einkaufen. :
ZitatGanz ganz schlechte Idee, zumindest zu diesem Zeitpunkt. :
Gut, dann verwerfen wir das Thema erst einmal und warten bis die Scheidung komplett durch ist.
Zitat:
Wenn keine Einigung (wie auch immer) zustande kommt, kann jeder Eigentümer die Teilungsversteigerung beantragen. Dann wird die ganze Immobilie versteigert.
Gut, aber sollte es soweit kommen, dann würde ich doch von der Bank als erstes gefragt werden, ob ich die andere Hälfte kaufe? War das bei einer Versteigerung in dem Fall nicht so ? Die Bank wird sich ja schlecht damit zufrieden zu geben, wenn sie nur 50% der Immobilie verkaufen möchte bzw. muss.
ZitatDu solltest zudem bedenken, dass die Vereinbarung zwischen dir und deiner zukünftigen Ex-Frau die eine Sache ist. Eine andere Sache ist, wer im Darlehensvertrag mit der Bank steht. Ich gehe mal davon aus beide. In diesem Fall müsse die Bank deine Frau entlassen. Ob sie dies tatsächlich tut ist davon abhängig wie es bei deinen Finanzen aussieht, ist aber kein Selbstläufer. :
Die Bank lässt keinen raus, bis zum Zinsauslauf in 1 Jahr. Solange stellt die Bank sich quer. Auch eine Vorfälligkeitsentschädigung zu zahlen, ist keine Option für die Bank.
Warum nicht?ZitatAuch eine Vorfälligkeitsentschädigung zu zahlen, ist keine Option für die Bank. :
Zitat:Warum nicht?ZitatAuch eine Vorfälligkeitsentschädigung zu zahlen, ist keine Option für die Bank. :
Weil die Bank sagt, dass der Zinsaussatz eigentlich für 15 Jahre geplant war und diese bereits nach 11 Jahren, kulanterweise, uns die Möglichkeit einräumen aus dem Vertrag zu kommen.
Gegen Vorfälligkeitsentschädigunf geht es definitiv nicht. So sagte es der Baufi Mitarbeiter heute
Bitte vergiss diesen *Rechnungsansatz*. Das ist völlig daneben. Was ist das denn für ein qm?ZitatDer Aktuelle Wert eines qm beträgt zwischen 3.500€ - 4.000€ :
Das Hausgrundstück kann am Tage X bewertet werden und am Ende steht vermutlich ein Verkehrswert. Das ist ein Richtwert zum Verkauf, aber kein Preis. Aber Verhandlungsbasis bei Scheidungen. In eine solche Wertermittlung fließen selbstverständlich Alter, Zustand, Lage und auch Wertsteigerung mit ein.
Lass deine Frau einen Gutachter suchen, der eine qualitative Wertermittlung macht. Dann habt ihr eine Basis.ZitatDa wären wir dann beim Punkt zuvor. Ihre Vorstellungen sind sehr hoch. Wenn wir hier zu keiner Einigung kommen, was wären denn Optionen die ich hier in Angriff nehmen könnte? :
Fällst du vom Hocker, weil ein solch ungeheurer Verkehrswert herauskommt, kannst du einen anderen Gutachter beauftragen.
Der goldene Mittelweg: Man einigt sich auf EINEN Gutachter, teilt sich die Kosten und akzeptiert dann auch den ermittelten Verkehrswert.
Ist das Haus 11 Jahre alt?
Warum willst du Haus behalten? Weil deine Frau es für die Kinder möchte? Jeder darf sich was wünschen, oder?
-- Editiert von Anami am 21.10.2020 17:40
-- Editiert von Anami am 21.10.2020 17:41
Zitat:Bitte vergiss diesen *Rechnungsansatz*. Das ist völlig daneben. Was ist das denn für ein qm?ZitatDer Aktuelle Wert eines qm beträgt zwischen 3.500€ - 4.000€ :
Damit wurde ich vorhin vom ihr bombardiert und so kamen die zahlen oben zustande.
ZitatDas Hausgrundstück kann am Tage X bewertet werden und am Ende steht vermutlich ein Verkehrswert. Das ist ein Richtwert zum Verkauf, aber kein Preis. Aber Verhandlungsbasis bei Scheidungen. In eine solche Wertermittlung fließen selbstverständlich Alter, Zustand, Lage und auch Wertsteigerung mit ein. :
Lass deine Frau einen Gutachter suchen, der eine qualitative Wertermittlung macht. Dann habt ihr eine Basis.
Fällst du vom Hocker, weil ein solch ungeheurer Verkehrswert herauskommt, kannst du einen anderen Gutachter beauftragen.
Der goldene Mittelweg: Man einigt sich auf EINEN Gutachter, teilt sich die Kosten und akzeptiert dann auch den ermittelten Verkehrswert.
Da kümmere ich mich dann die Tage drum. Gute Idee, danke
Zitat:
Ist das Haus 11 Jahre alt?
Warum willst du Haus behalten? Weil deine Frau es für die Kinder möchte? Jeder darf sich was wünschen, oder?
Ne, es liegt auch in meinem Interesse hier zu bleiben. Das Haus ist super und bietet noch eine Menge Potential
ZitatGut, aber sollte es soweit kommen, dann würde ich doch von der Bank als erstes gefragt werden, ob ich die andere Hälfte kaufe? :
Nein, da wirst du nicht gefragt.
Zitat:Die Bank wird sich ja schlecht damit zufrieden zu geben, wenn sie nur 50% der Immobilie verkaufen möchte bzw. muss.
Bei einer Teilungsversteigerung wird die gesamte Immobilie versteigert und nicht nur 50 %!
-- Editiert von cruncc1 am 21.10.2020 19:47
ZitatWeil die Bank sagt, dass der Zinsaussatz eigentlich für 15 Jahre geplant war und diese bereits nach 11 Jahren, kulanterweise, uns die Möglichkeit einräumen aus dem Vertrag zu kommen. :
Gegen Vorfälligkeitsentschädigunf geht es definitiv nicht. So sagte es der Baufi Mitarbeiter heute
D. H. 10 Jahre sind bereits rum?
Dann könnt ihr doch einfach den Kreditvertrag kündigen (mit 6 monatiger Frist).
Da ist keine Kulanz der Bank nötig ...
Zitat:ZitatWeil die Bank sagt, dass der Zinsaussatz eigentlich für 15 Jahre geplant war und diese bereits nach 11 Jahren, kulanterweise, uns die Möglichkeit einräumen aus dem Vertrag zu kommen. :
Gegen Vorfälligkeitsentschädigunf geht es definitiv nicht. So sagte es der Baufi Mitarbeiter heute
D. H. 10 Jahre sind bereits rum?
Dann könnt ihr doch einfach den Kreditvertrag kündigen (mit 6 monatiger Frist).
Da ist keine Kulanz der Bank nötig ...
Oh das wusste ich gar nicht. Davon hatte die Bank nichts erwähnt. Das frage ich doch direkt einmal nach.
Vielen Dank für den Tipp!
ZitatD. H. 10 Jahre sind bereits rum? :
Dann könnt ihr doch einfach den Kreditvertrag kündigen (mit 6 monatiger Frist).
Da ist keine Kulanz der Bank nötig ...
Die 10 Jahre gelten aber erst ab Vollauszahlung des Darlehens!
ZitatDer Aktuelle Wert eines qm beträgt zwischen 3.500€ - 4.000€ ( zum aktuellen Zeitpunkt, laut LBS Tabelle) :
Bei einer Nutzfläche die angerechnet werden kann von ca 140qm, landen wir bei 490.000€ - 560.000€.
Was soll das für eine Tabelle sein. Die Werte darin können vielleicht einen Richtwert geben, aber stellen sicher keine Basis dar, auf dessen die Abfindungsberechnung erfolgen sollte. Ich würde euch hier empfehlen entweder einen Gutachter oder wenn es kostengünstiger sein soll zwei, drei Makler (weil eine Ersteinschätzung bei denen meist kostenlos ist) eine Preisschätzung machen zu lassen. Dann kann man weiter diskutieren.
Das Problem ist hier aber vermutlich tatsächlich der Wertzuwachs von Immobilien in den letzten 10 Jahren. Und der Wertzuwachs sollte fairer Weise tatsächlich in die Berechnung der Ausgleichszahlung aufgenommen werden.
Alternativ gibt es dann natürlich auch noch den Verkauf des Hauses.
Vermutlich hat die Ehefrau gesucht, wie viel ihr bei Ausgleichszahlung *zustehen* würde.ZitatWas soll das für eine Tabelle sein. :
Vielleicht so?
https://www.lbs-markt-fuer-wohnimmobilien.de/inhalt/preisspiegel/
Aber so hinterhältig ist nur die Statistik.
Zitat:Vermutlich hat die Ehefrau gesucht, wie viel ihr bei Ausgleichszahlung *zustehen* würde.ZitatWas soll das für eine Tabelle sein. :
Vielleicht so?
https://www.lbs-markt-fuer-wohnimmobilien.de/inhalt/preisspiegel/
Aber so hinterhältig ist nur die Statistik.
Yes, genau das wurde mir vor den Kopf geworfen.
Ich habe zwischenzeitlich auch mal geschaut und nun einen Makler beauftragt. Mal schauen was mir dieser sagt. Danach kommt dann noch einer und je nachdem wie weit beide auseinander sind, lasse ich dann evtl. doch noch einen Gutachter kommen.
Vielen Dank für eure Hilfe und Tipps!!
Ein Makler?
Was soll der denn machen? Ist er wenigstens ein Sachverständiger, der Wertgutachten für euer Haus machen kann? Oder******rt der einen Maklervertrag?
An Geld scheints nicht zu mangeln... aber gerne. Auch Makler und Gutachter brauchen Einkommen.
Ich wette, deine Frau akzeptiert alles nicht und bringt einen 4.
Falls man mal teure Erfahrung sammeln will, ist das ja gut dafür. Damit man später erzählen kann, wie teuer die Scheidung war.
Ansonsten kann man sich trotz Trennung auch auf EINEN Gutachter einigen, ...siehe #13
ZitatDer goldene Mittelweg: Man einigt sich auf EINEN Gutachter, teilt sich die Kosten und akzeptiert dann auch den ermittelten Verkehrswert. :
Ein Makler sagt in aller Regel, welchen Preis/Verkaufspreis man erzielen könnte.
Der sagt dir nichts über den Wert.
Das macht ein Sachverständiger, ist Gutachter. Der schaut genauer hin.
Gutachter schätzen i.d.Regel niedrig. Also den absolut sicheren Betrag, den man jederzeit erzielen kann.
Das ist z.B. für eine Bank als Sicherheit wichtig.
Makler schätzen eher hoch, und pokern etwas, was man so rausholen kann, liegen aber i.d.R näher am realen Wert.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
4 Antworten
-
4 Antworten
-
10 Antworten
-
12 Antworten
-
5 Antworten