Hilfe, Sachbeschädigung Wald durch fremde, umfangreiche Fällarbeiten / Rodung

14. Oktober 2020 Thema abonnieren
 Von 
Fichtenfee
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Hilfe, Sachbeschädigung Wald durch fremde, umfangreiche Fällarbeiten / Rodung

Wissen nicht mehr weiter, bitten um Hilfe.

Hallo,
wir sind Besitzer eines Waldstückes.
vor einiger Zeit wurde in diesem unerlaubt eine große Menge
erntereife Bäume gefällt, gespalten und aufgesetzt.
Dazu wurden durch diese Fällarbeiten auch viele nicht erntereife Bäume
umgestoßen und beschädigt, da die erntereifen Bäume in die kleineren hihneingefallen waren.

DerAuftrageber ist bekannt und gesteht ein, das er 2 "Hobbyholzfäller" (ebenfalls bekannt)
die gewerblich Brennholz anbieten (legal mit Schein und Sicherheitsausrütung)
damit beauftragt hat.
die Hobbyholzfäller gestehen ebenfalls ein in unserem Wald Bäume gefällt zu haben.

Wir haben den Wald selber vor vielen Jahren vom besagten Auftrageber käuflich erworben,
Notariell beglaubigter Kaufvertrag.
Dieser sagte aufgrund der Tat bei der Staatsanwaltschaft aus, der habe die Waldstücke
bei der Auftragserteilung "verwechselt"

Als wir den Schaden entdeckten haben wir umgehend die Polizei gerufen.
Zu dem Zeitpunkt wussten wir noch nicht wer der Verursacher war.
Die Polizei kam, machte Beweisbilder, das gesamte gefällte Holz war noch vor Ort,
vernahm Zeugen, vernahm den Auftraggeber,
vernahm die Hobbyholzfäller. Soweit eine klare Lage ohne unbekannte Komponente.

Wir nahmen uns Rechstbeistand um Schadensersatz geltend zu machen.
Ein vom gericht bestellter Gutachter nahm sich der Sache an, und stellte
im Haupt- und im Ergänzungsgutachten einen Schaden fest, auf den wir
Anspruch haben.
Auch beim Entdecken der Sachbeschädigung war durch Zufall beim Besichtigen
des Waldes ein Oberförster mit uns im Wald, der ebenfalls diesen Schaden
der Polizeiinspektion im Vorfeld des Gutachtens schriftlich bestätigte.

Die Lage zwischen Hobbyholzfäller, Auftrageber und uns Geschädigten, eskalierte
leider in der kommenden Zeit, es wurde uns Druck gemacht und gedroht,
das wir nun kein "Stress" machen sollten deswegen. (alles Polizeiaktlich vermerkt)
es kam zu 6 weiteren Polizeieinsätzen, da die Hobbyholzfäller trotz Verbotes
durch die Polizei immer wieder versuchten in dem Waldstück "tätig" zu werden,
& uns daran zu hindern, das gefällte Holz in Sicherheit zu transportieren.
Schlussendlich gelang es der Polizei, das wir in Ruhe unser Eigentum aus dem Wald
schaffen konnten.

nach unendlich vielen Schreiben zwischen den Anwälten, Gericht, einholung des
Gutachten, hatten wir einen Gütetermin vor Gericht.

was wir defenitiv haben:
-Die Schadenshöhe ermittelt und bestätigt durch den Gutachter,
-Zeugenaussagen, (darunter Valide Zeugen wie Bürgermeister / Oberförster)
-Eingeständniss der Tat an sich durch Auftraggeber und Hobbyholzfäller.
-Hobbyholzfäller informierten auch den Grundstücksnachbar darüber
das Bäume auf sein Grundstück fallen könnten weil Fällarbeiten anstehen,
und diese in die Bäume an der Grenze hineinfallen (Hangbedingt), mit
umstoßen / entwurzeln)

Vor Gericht allerdings hatten wir den Eindruck das sich der Richter aber nicht
wirklich für diese Dinge interessierte, sondern sich darauf versteifte, das auch der
Wind die Bäume umgestoßen haben könnte, und nicht durch das Fällen der größeren.
Für die Absichtlich gefällten Bäume stünde uns schonmal kein Schadensersatz zu,
da man diese noch in Form von Brennholz hätte und nichts weggekommen wäre.
Die noch nicht hiebreifen Bäume, die laut Gutachten ausschliesslich durch da Umstürzen
der Fällarbeiten zu Schaden gekommen und an Schadenshöhe ermittelt worden sind,
laut Meinungs des Richters Opfer des Windes geworden,
obwohl im Gutachten ganz klar an mehreren Stelle aufgeführt ist:
"das bei der Schadensermittlung nur die Bäume berücksichtigt wurden, die aufgrund
der Fällarbeiten Beschädigt und in Mitleidenschaft gezogen oder mit umgeworfen wurden;
und Bäume vom Windwurf betroffen sein könnten, nicht berücksichtigt wurden.
Dies wurde auch mit Bildern durch den Gutachter belegt.

Beim Gütetermin einigte sich man dann unter Vorbehalt auf einen "Vergleich mit Widerruf"
Frist 1 Woche Bedenkzeit. die geladenen Zeugen wurden somit nicht mehr angehört
und entlassen.
Nach 1 Woche dann die Nachricht, das die Gegenseite vom Vergleich zurücktritt,
mit der Begründung es wäre kein Schaden entstanden.
Nun vom Gericht die Nachricht, "Verkündungstermin einer Entscheidung", dessen
wir nicht mehr beiwohnen. (einsames Urteilssprechen im stillen Kämmerlein)

es gab somit bis jetzt keinen Haupttermin, keine Zeugenanhörung, kein Beweisbeschluss,
kein Anhören des Gutachters.

wir fühlen uns sehr hilflos, unser Anwalt versteht dies auch nicht (laut seinem Statement)
haben wir nicht ein Recht auf diese Dinge? Rechtliches Gehör, Befragung der Zeugen,
etc, es gab ja keinen Vergleich.
Unser Anwalt ist im Urlaub, sein Rat, Verkündungstermin abwarten.


was kann man jetzt noch dagegen tun? wir haben das Gefühl das der Richter hier
zu Ungunsten unsererseits entscheiden wird, die Klage abweist und wir auf allen
Kosten noch zusätzlich sitzen bleiben.
Die Sache an sich ist doch unstreitig was da passiert ist.

Wer den Schaden hat...?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von Fichtenfee):
sein Rat, Verkündungstermin abwarten.
Bester Rat.
Zitat (von Fichtenfee):
Die Sache an sich ist doch unstreitig was da passiert ist.
Zitat (von Fichtenfee):
das die Gegenseite vom Vergleich zurücktritt,
mit der Begründung es wäre kein Schaden entstanden.
Wohl nicht unstreitig.

Bitte abwarten, was das Gericht verkündet.
Bis dahin ist der Anwalt wieder zurück...

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4561 Beiträge, 553x hilfreich)

Zitat (von Fichtenfee):
wir fühlen uns sehr hilflos, unser Anwalt versteht dies auch nicht


Das kommt daher, dass der Anwalt das juristisch beurteilt und es wohl nicht so schwarz sieht wie ihr. Habt etwas Vertrauen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Rechtsanwalt Thomas Bohle
Status:
Schüler
(470 Beiträge, 419x hilfreich)

" "Verkündungstermin einer Entscheidung", dessen
wir nicht mehr beiwohnen. (einsames Urteilssprechen im stillen Kämmerlein)"

Das ist so nicht korrekt. Der Verkündungstermin ist öffentlich und Sie können natürlich auch dahingehen. Das Gericht wird dann unter Bezugnahme aber die Entscheidung verkünden; ggfs. wird Ihnen Einsicht in die Entscheidung eingeräumt oder aber mitgeteilt, dass die Entscheidung dem Anwalt zugeht.

Gefäll Ihnen die Entscheidung nicht, werden Sie über mögliche Rechtsmittel nachdenken müssen.

Im Übrigen werden meistens bei solchen Schadenfällen von den Gerichten die "Methode Koch" herangezogen, um die Schadenhöhe zu ermitteln.


MfG

RA Thomas Bohle

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Fichtenfee
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Herr Bohle,

ja, die Methode Koch ist uns auch bekannt.

Nur der Sachverständige gab ja bereits im Gutachten den Hinweis, das Kein Schaden durch das Fällen
der Bäume entstanden ist, da wir ja das Holz noch als Energie / Brennholz verwenden können.

Auch der Richter bestätigte dies nocheinmal im Gütetermin, das wir keinen Schadensersatz für die
gefällten 100-120 Jährigen Eichen und Buchen bekommen würden.

im Hinblick auf 7 recherchierte Urteile in ähnlichen Fällen über "unerlaubtes Fällen von Bäumen auf
fremden Grundstücken / Wäldern" bekamen hingegen immer die Kläger Recht, allein schon
aufrgund des §303 STGB & §90 BGB, das eine Sachbeschädigung (vorsätzlich / fahrlässig) ein Recht
auf Schadensersatz gibt, (sprich Wiederherstellung / Neubepflanzung etc), da auch ein Baum eine Sache
darstellt, und der Baum wurde zerstört, da durch das Fällen seine Gebrauchsfähigkeit komplett aufgehoben wurde.
wir brauchen kein Brennholz, der Wald wurde damals erworben um ihn ganz eines Tages in unserem Leben
als Wertanlage wieder zu veräußern. aber die gefällten Bäume wachsen nicht mehr nach, und eine
Neubepflanzung würde wieder 100 Jahre brauchen um den Urszustand wieder herzustellen.

die recherchierten Urteile über diese Fälle gingen bei LG und Bverfg. alle positiv für die Kläger aus.

daher versthen wir nicht, das der Sachverständige und Amtsrichter ganz davon absehen, und der Richter
sich auf Windwurf festgelegt hat.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Rechtsanwalt Thomas Bohle
Status:
Schüler
(470 Beiträge, 419x hilfreich)

Vermutlich, weil Beide dann keine Ahnung haben, oder ihr Sachvertrag anders gewertet wird.
Aber das ist rein spekulativ - allein der bearbeitende Kollege kennt den gesamten Akteninhalt und auf den sollten Sie sich verlassen. Mehr als die Entscheidung abwarten können Sie nach Ihrer Darstellung im jetzigen Zeitpunkt sowieso nicht, sich allenfalls auf eine Berufung einstellen.

MfG

RA Thomas Bohle

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Fichtenfee
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Wir haben gewonnen.

Angeklagte muss alles zahlen, will aber nicht, obwohl sehr vermögend.

nun geht der Spass mit Festsetzungsbescheid / Inkasso / Gerichtsvollzieher los.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Fichtenfee):
nun geht der Spass mit Festsetzungsbescheid / Inkasso / Gerichtsvollzieher los.

Glückwunsch.

Das Inkasso würde ich im übrigen weglassen, nutzlos und teuer ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)

Zitat (von Fichtenfee):
Wir haben gewonnen.

Angeklagte muss alles zahlen, will aber nicht, obwohl sehr vermögend.



Vielen Dank für die Rückmeldung!

Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

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