Asylfall aus der Ukraine (Zulassung der Berufung)

14. Oktober 2020 Thema abonnieren
 Von 
Heike83
Status:
Schüler
(222 Beiträge, 0x hilfreich)
Asylfall aus der Ukraine (Zulassung der Berufung)

Hallo liebe Forenmitglieder,

vor dem Verwaltungsgericht Minden ist leider die Klage auf Asyl von einer Freundin von mir abgewiesen worden.

Ihr Rechtsanwalt schrieb heute, dass gegen das Urteil „eine Zulassung der Berufung" möglich ist. Dies würde 600 € kosten. Was bedeutet das? Kann man dann nochmal klagen?

Vielen Dank für Rat!

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32911 Beiträge, 17281x hilfreich)

Wenn eine Berufung zugelassen ist, kann man eine solche einlegen. Dann geht die Klage in die nächste Instanz (Oberverwaltungsgericht bzw. Verwaltungsgerichtshof).

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32282 Beiträge, 5678x hilfreich)

Nur die Freundin hat die Ablehnung erhalten ? Oder die Kinder auch? Ist sie nicht auch mit einem Deutschen verheiratet?

Wenn man die Klageabweisung nicht akzeptieren will, kann man mit dem Anwalt die nächste Stufe/Instanz anrufen, d.h. dort *weiterklagen*.
Nicht nochmal.

Das OVG für NRW sitzt in Münster. Es wird wieder lange dauern, bis das OVG eine Entscheidung fällt.
Es kostet dann mind. 600,----wenn die Freundin weiterklagen will.
Der Anwalt wird außer den Kosten hoffentlich auch die Chancen erklären.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32911 Beiträge, 17281x hilfreich)

Und auch die Chance auf ein Bleiberecht während des Verfahrens - das ist nämlich kein Selbstläufer, sondern muss extra beantragt und bewilligt werden.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#4
 Von 
Poccino3030
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich bin auch der Meinung, dass man eine Klage wieder einlegen kann (aber nur wenn eine Berufung schon zugelassen ist).

Signatur:

Was man sehen, hören, erfahren kann, dem gebe ich den Vorzug.

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38486 Beiträge, 14014x hilfreich)

Nein, man kann nicht neu klagen, man kann lediglich in die nächste Instanz gehen.

Was ist eigentlich aus Ehemann, Kindern und deutschem Lover sowie den beruflichen Plänen geworden?

wirdwerden

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