Hi,
Ich bin gebürtiger Tunesier und bin am 2002 nach Deutschland eingereist wegen meines Studiums, Ich habe im Jahr 2005 mit einer Deutsche-Frau geheiratet da Sie schwanger war, und 2005 ist das Kind geboren. Wir haben 2 Jahre zusammen glücklich gelebt und nach 2 Jahren ist leider erschien das, dass Kind nicht von mir war. Wir haben uns danach getrennt also genau nach 2007. Leider könnte Ich es psychisch nicht ertragen und habe Deutschland im Jahr 2009 freiwillig verlassen, obwohl Ich noch ein paar Monaten Visum habe. Ich habe wirklich Jahren gebraucht um es zu verkraften. Jetzt lebe und arbeite in Griechenland und wollte fragen, ob es möglich ist mich wieder in Deutschland zu installieren. (habe in Lüneburg geheiratet).
Mit freundlichen Grüßen
-- Editiert von Chiheb am 15.10.2020 16:18
Rueckkehrmoeglichkeit
Notfall?
Notfall?
Eine "Rückkehr" (im eigentlichen Sinne) wegen der früheren Ehe ist nicht möglich. Der Grund für die Aufenthaltserlaubnis (AE) war "familiäres Zusammenleben". Diesen Grund gibt es nicht mehr. Auch aus den in Deutschland gelebten Jahren ergibt sich kein Anspruch auf erneuten Aufenthalt, da die AE 2009 abgelaufen ist.
Für einen erneuten längerfristigen Aufenthalt in Deutschland müsste es einen anderen Grund geben, der vom Aufenthaltsgesetz vorgesehen ist. Es gibt vier verschiedene Abschnitte im Gesetz, nach denen man eine AE erhalten kann: Ausbildung, Arbeit, humanitäre Gründe, familiäres Zusammenleben.
Wenn du in Deutschland fertig studiert hast, gibt es bevorrechtigte Zugänge zu einem sogenannten "Aufenthalt zum Zweck der Erwerbstätigkeit". Du musst eine Arbeitsstelle in deinem Beruf finden, die angemessen bezahlt wird. Für Studienabsolventen gibt es keine Vorrangprüfung. Mit dem Arbeitsvertrag kannst du in Griechenland einen Antrag auf ein nationales Visum zur Einreise nach Deutschland stellen und hast dann in Deutschland Anspruch auf eine "Aufenthaltserlaubnis zur Erwerbstätigkeit".
-- Editiert von Felicite am 15.10.2020 17:42
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