Ablehnung Erbausschlagung

15. Oktober 2020 Thema abonnieren
 Von 
NicoZweigle
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ablehnung Erbausschlagung

Hallo,
Ich hab da mal ne Frage.:
Wir haben vor 2 1/2 Jahren ein Erbe ausgeschlagen. Leider aufgrund von fehlinformationen nicht in der 6Monatsfrist.
Das Ganze lag jetzt mehr als 2 jahre.
Jetzt haben andere Verwandte einen Erbschrein beantragt. Darauf hin wurde ihnen mitgeteilt das unsere Ausschlagung nicht anerkannt wird.

Können die nach 2 Jahren einfach sagen... Ach überraschung ihr erbt jetzt doch?

Die Schulden sind in der Zeit ja vermutlich nicht weniger geworden.

Danke für die Antworten


-- Editiert von NicoZweigle am 15.10.2020 17:15

-- Editiert von NicoZweigle am 15.10.2020 17:18

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16839x hilfreich)

Zitat:
Können die nach 2 Jahren einfach sagen... Ach überraschung ihr erbt jetzt doch?


Ja, da die Wirksamkeit einer Ausschlagung erst dann geprüft wird, wenn jemand einen Erbschein beantragt.

Zitat:
Die Schulden sind in der Zeit ja vermutlich nicht weniger geworden.


Wieso? Es kann doch inzwischen Einiges verjährt sein.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8047 Beiträge, 4510x hilfreich)

Zitat (von NicoZweigle):
Wir haben vor 2 1/2 Jahren ein Erbe ausgeschlagen. Leider aufgrund von fehlinformationen nicht in der 6Monatsfrist.

Wart ihr im Ausland? Wenn nicht, beträgt die Ausschlagungsfrist 6 Wochen.

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1944.html
Zitat:
Können die nach 2 Jahren einfach sagen... Ach überraschung ihr erbt jetzt doch?

Wenn die Ausschlagung nicht fristgerecht vorliegt, ist diese unwirksam.

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