Hallo liebes Forum,
ich habe hier schon 2 oder 3 mal Rat gesucht, und mich auch ein wenig ausgelassen, bisher immer mit Erfolg, dafür wollte ich erstmal danke sagen
Mittlerweile habe ich das Aufenthaltsbestimmungsrecht für unsere gemeinsame Tochter zugesprochen bekommen.
Nun zu meinem Problemchen:
Der Kindergarten meiner Tochter hat mir heute einen schrieb mitgegeben in dem folgender Wortlaut steht:
Hiermit bestätige ich/wir dass ich/wir gemäß § 27 der Niedersächsischen Corona-Verordnung keine Rückreise aus dem Land-,See- oder Luftweg aus dem Ausland mit Reisewarnung innerhalb der letzden 14 Tage vor Beginn der Betreuung der Kita vorgenommen habe/n.Ebenfalls wird bestätigt, dass keine innerdeutsche Reise in ein innterdeutsches Risikogebiet mit Übernachtung vorgenommen wurde, analog gilt zum jetzigen Stand (07.10.20) auch hier die 14 Tages-Frist vor Aufnahme der Betreuung in der Kita
So wie ich das lese bedeutet das, wenn ich/wir in einem Corona Risikogebiet sind/waren muss man 14 Tage warten bis man wieder am Kita betrieb Teilnehmen kann.
Mein Problem ist nun das meine Tochter am 18.10.2020 bis zum 25.10.2020 zum Umgang bei der Mutter eingeplant ist, diese wohnt aber 400 km Entfernt in einem Risikogebiet....
Da ich meinen Jahresurlaub aufgrund der Pandemie schon im März/April fast verbraucht habe, hätte ich nicht mehr genug um 2 Wochen Quarantäne auszugleichen.
Meine Exfrau versteht den hintergrund natürlich nur schwer bis garnicht, und bleibt der meinung, das der Umgang normal stattfinden muss, schließlich ist das beherbergungsverbot ja aufgehoben worden.
Ich hatte ihr vorgeschlagen das man den Umgangt verschiebt bis sich die lage bei ihr beruhigt habe, oder sie eine Woche ein Hotel oder ähnliches bei uns miete und ihren Umgang hier zu gestalten.
Leider hatte auch das kein Erfolg.
Sollte ich nun darauf bestehen das der Umgang verschoben wird, oder andersweitig stattfindet, um mir Wirtschaftlichen Schade, sowie meiner Tochter 2 Wochen Quarantäne zu ersparen?
Hat jemand eine hilfreiche Antwort? bin für immer für jedes Statement dankbar.
Vielen dank mal wieder im vorraus.
Daniel
Umgang in Risikogebiet ???
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
ZitatSo wie ich das lese bedeutet das, wenn ich/wir in einem Corona Risikogebiet sind/waren muss man 14 Tage warten bis man wieder am Kita betrieb Teilnehmen kann. :
Würde ich auch sagen.
ZitatMein Problem ist nun das meine Tochter am 18.10.2020 bis zum 25.10.2020 zum Umgang bei der Mutter eingeplant ist, diese wohnt aber 400 km Entfernt in einem Risikogebiet.... :
Das wäre zu überdenken. Zum Wohl des Kindes den Termin evtl. nach hinten legen?
Zitatund bleibt der meinung, das der Umgang normal stattfinden muss, schließlich ist das beherbergungsverbot ja aufgehoben worden. :
Es geht ja nicht um die Beherbung des eigenen Kindes (welches dann ja wohl bei der Mutter wohnen würde), sondern darum, dass das Kind nach dem Kontakt mit der Mutter 14 nicht in die KiTa darf.
____________
Ich würde der Mutter das genauso freundlich schriftlich mitteilen, auch das Angebot, dass sie das Kind vor Ort natürlich besuchen kann und dann abwarten. So schnell wird da nix passieren.
Das Problem ist ja nicht der Umgang des Kindes mit der Mutter in einem Risikogebiet. Es ist auch völlig einerlei, ob Hotels dort aufmachen dürfen oder nicht. Fakt ist, dass das Kind bei Dir vor Ort hinterher 14 Tage betreut werden muss, eine Zeit, die nichts mit den normalen Ausfällen (Kind ist krank) zu tun hat. Wenn die Mutter diese Quarantäne-Betreuung organisieren kann, bei Dir bzw. in Deinem Wohnbereich, dann ist alles in Ordnung. Ansonsten sehe ich keine Möglichkeit, diesen Umgang jetzt zu realisieren. Da wäre eine Verschiebung angesagt, möglicherweise ein verlängerter Umgang zu Weihnachten, nur mal so als Vorschlag.
wirdwerden
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Besuch/Umgang bei der Mutter ist keine Reise. Und §27 gibt es nicht in der Niedersächsischen Corona-Verordnung.
Von daher sehe ich keinen Grund, den Umgang nicht stattfinden zu lassen.
Es geht doch gar nicht um den Umgang, es geht um die 14 Tage danach.
wirdwerden
Huhu und danke für eure schnellen Antworten.
Wie "wirdwerden" schon sagt, mir geht es nicht darum den Umgang zu vermeiden, sondern, wer stellt nach dem Umgang die Betreuung sicher.
Eine verschiebung hatte ich vorgeschlagen, genau so wie das der Umgang in der näheren Umgebung die nicht Corona Risiko gebiet ist stattfindet.
Die frage ist, ob mir Verweigerung des Umgangs mit der Tochter vorgeworfen werden kann, oder ob es nachvollziehbar ist.
LG
Daniel
In den 14 Tagen danach geht das Kind in die Kita.
Da es keine Reise unternommen hat, kommt ja auch keine 14 Tage Frist zum Tragen.
ZitatDa es keine Reise unternommen hat, kommt ja auch keine 14 Tage Frist zum Tragen. :
Das Kind muss in ein Risikogebiet "reisen" und natürlich kommt da die Frist zum tragen, steht doch fettgedruckt im Eingangspost.
Man sollte sich erstmal fragen, ob die Kita überhaupt solche Regelungen treffen darf.
Kann mir nicht vorstellen, dass es einen etwaigen Vorbehalt in dem abgeschlossenen Vertrag gibt.
Diese Anordnung ist m.M.n. aufjedenfall nicht von der niedersächsischen Corona-Verordnung gedeckt.
Zum einen handelt es sich wohl um §17, da es einen §27 nicht gibt, zum anderen gilt laut Legaldefinition in Abs.4 die Anordnung nur für Risikogebiete außerhalb Deutschlands.
Die Forderung der Kita ist mithin m.M.n. unberechtigt.
Wenn man das weil weiterdenkt, wo soll das noch aufhören? Die nächste Kita fordert dann alle drei Tage einen aktuellen Corona Test?
Solange es keine gesetzliche Grundlage gibt, gilt der geschlossene Vertrag.
Wenn die Kita sich weigert das Kind aufzunehmen müsste man eine anderweitige Betreuung suchen und der Kita die Kosten in Rechnung stellen.
Guten morgen,
ich werde heute nich mal mit der Kita sprechen, auch mit dem Jugendamt.
Leider ist zwischen mir und meiner Exfrau meist nur über dritte zu reden.
https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwjWyMSksrjsAhWENOwKHbjdCZYQFjAAegQIAhAC&url=https%3A%2F%2Fwww.niedersachsen.de%2Fdownload%2F156982&usg=AOvVaw1RA8W-Krq56b46L1dHGePN
diese PDF habe ich im Netz gefunden in der der Paragraf 27 auch drin steht.
Ist das erste was rauskommt bei der Google suche wenn man "Paragraf 27 Corona" eingibt
LG
Daniel
Ihre Version ist veraltet.
Das ist die aktuelle:
https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwjywsiHuLjsAhXL2qQKHWX9BroQFjABegQIAhAC&url=https%3A%2F%2Fwww.niedersachsen.de%2Fdownload%2F159509&usg=AOvVaw3b6jPGGRX2PbogLf-VBR_d
Dem stimme ich zu. In Ermangelung einer rechtlichen Grundlage hat die Kita kein Recht eine solche Bestätigung abzufordern.ZitatDie Forderung der Kita ist mithin m.M.n. unberechtigt. :
Hallo liebes Forum,
habe heute eine menge Telefonieren müssen aber es ist tatsächlich so wie "smogman" es sagt, es gibt keine Rechtliche Grundlage für die forderung der Kita,
Mein Ansprechpartner beim Jugendamt wusste garnicht bescheid.
Die Kita wusste auch nur das der befehl von ganz oben kam und hätte das nur weitergeben.
Habe dann mit einer Frau vom Gesundheitsamt telefoniert, die sagte das es für diese Situation keine Handhabe gäbe und eine solche Forderung auch nirgendswo vom Gesetzgeber vertreten ist.
Die Frau vom Gesundheitsamt hatte die Kita dann aufgeklärt, und ich darf unsere Tochter auch nach dem Umgang wieder in die Kita bringen (stand heute)
Leider ist Corona ja recht flink und mann weiß heute nicht was morgen so kommt :D
Ich danke für die rege Anteilnahme und verbleibe mit vielem dank,
Daniel
Im Ergebnis scheint hier ein Anspruch auf Betreuung des Kindes direkt nach dem Besuch bei der Mutter zu bestehen. Hier scheint die Kita aus eigener Kreativität heraus aktiv geworden zu sein. Das geht natürlich nicht. Allerdings: das kann auch anders sein. Nämlich dann, wenn der Träger ein privater ist und der Vertrag eine solche Aktivität zulässt. Oder, wenn der Träger zwar öffentlich rechtlich ist, aber eine Quarantäneregelung durch spezielle Rechtsverordnung getroffen wurde. So etwas scheint hier ja nicht vorzuliegen.
wirdwerden
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