Umgang in Risikogebiet ???

15. Oktober 2020 Thema abonnieren
 Von 
Daniel19.88
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)
Umgang in Risikogebiet ???

Hallo liebes Forum,

ich habe hier schon 2 oder 3 mal Rat gesucht, und mich auch ein wenig ausgelassen, bisher immer mit Erfolg, dafür wollte ich erstmal danke sagen :)

Mittlerweile habe ich das Aufenthaltsbestimmungsrecht für unsere gemeinsame Tochter zugesprochen bekommen.

Nun zu meinem Problemchen:

Der Kindergarten meiner Tochter hat mir heute einen schrieb mitgegeben in dem folgender Wortlaut steht:

Hiermit bestätige ich/wir dass ich/wir gemäß § 27 der Niedersächsischen Corona-Verordnung keine Rückreise aus dem Land-,See- oder Luftweg aus dem Ausland mit Reisewarnung innerhalb der letzden 14 Tage vor Beginn der Betreuung der Kita vorgenommen habe/n.Ebenfalls wird bestätigt, dass keine innerdeutsche Reise in ein innterdeutsches Risikogebiet mit Übernachtung vorgenommen wurde, analog gilt zum jetzigen Stand (07.10.20) auch hier die 14 Tages-Frist vor Aufnahme der Betreuung in der Kita

So wie ich das lese bedeutet das, wenn ich/wir in einem Corona Risikogebiet sind/waren muss man 14 Tage warten bis man wieder am Kita betrieb Teilnehmen kann.

Mein Problem ist nun das meine Tochter am 18.10.2020 bis zum 25.10.2020 zum Umgang bei der Mutter eingeplant ist, diese wohnt aber 400 km Entfernt in einem Risikogebiet....

Da ich meinen Jahresurlaub aufgrund der Pandemie schon im März/April fast verbraucht habe, hätte ich nicht mehr genug um 2 Wochen Quarantäne auszugleichen.

Meine Exfrau versteht den hintergrund natürlich nur schwer bis garnicht, und bleibt der meinung, das der Umgang normal stattfinden muss, schließlich ist das beherbergungsverbot ja aufgehoben worden.

Ich hatte ihr vorgeschlagen das man den Umgangt verschiebt bis sich die lage bei ihr beruhigt habe, oder sie eine Woche ein Hotel oder ähnliches bei uns miete und ihren Umgang hier zu gestalten.
Leider hatte auch das kein Erfolg.

Sollte ich nun darauf bestehen das der Umgang verschoben wird, oder andersweitig stattfindet, um mir Wirtschaftlichen Schade, sowie meiner Tochter 2 Wochen Quarantäne zu ersparen?
Hat jemand eine hilfreiche Antwort? bin für immer für jedes Statement dankbar.

Vielen dank mal wieder im vorraus.

Daniel





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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4574 Beiträge, 554x hilfreich)

Zitat (von Daniel19.88):
So wie ich das lese bedeutet das, wenn ich/wir in einem Corona Risikogebiet sind/waren muss man 14 Tage warten bis man wieder am Kita betrieb Teilnehmen kann.


Würde ich auch sagen.

Zitat (von Daniel19.88):
Mein Problem ist nun das meine Tochter am 18.10.2020 bis zum 25.10.2020 zum Umgang bei der Mutter eingeplant ist, diese wohnt aber 400 km Entfernt in einem Risikogebiet....


Das wäre zu überdenken. Zum Wohl des Kindes den Termin evtl. nach hinten legen?

Zitat (von Daniel19.88):
und bleibt der meinung, das der Umgang normal stattfinden muss, schließlich ist das beherbergungsverbot ja aufgehoben worden.


Es geht ja nicht um die Beherbung des eigenen Kindes (welches dann ja wohl bei der Mutter wohnen würde), sondern darum, dass das Kind nach dem Kontakt mit der Mutter 14 nicht in die KiTa darf.

____________

Ich würde der Mutter das genauso freundlich schriftlich mitteilen, auch das Angebot, dass sie das Kind vor Ort natürlich besuchen kann und dann abwarten. So schnell wird da nix passieren.

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38432 Beiträge, 14000x hilfreich)

Das Problem ist ja nicht der Umgang des Kindes mit der Mutter in einem Risikogebiet. Es ist auch völlig einerlei, ob Hotels dort aufmachen dürfen oder nicht. Fakt ist, dass das Kind bei Dir vor Ort hinterher 14 Tage betreut werden muss, eine Zeit, die nichts mit den normalen Ausfällen (Kind ist krank) zu tun hat. Wenn die Mutter diese Quarantäne-Betreuung organisieren kann, bei Dir bzw. in Deinem Wohnbereich, dann ist alles in Ordnung. Ansonsten sehe ich keine Möglichkeit, diesen Umgang jetzt zu realisieren. Da wäre eine Verschiebung angesagt, möglicherweise ein verlängerter Umgang zu Weihnachten, nur mal so als Vorschlag.

wirdwerden

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#3
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5546 Beiträge, 2499x hilfreich)

Besuch/Umgang bei der Mutter ist keine Reise. Und §27 gibt es nicht in der Niedersächsischen Corona-Verordnung.

Von daher sehe ich keinen Grund, den Umgang nicht stattfinden zu lassen.

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38432 Beiträge, 14000x hilfreich)

Es geht doch gar nicht um den Umgang, es geht um die 14 Tage danach.

wirdwerden

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#5
 Von 
Daniel19.88
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Huhu und danke für eure schnellen Antworten.

Wie "wirdwerden" schon sagt, mir geht es nicht darum den Umgang zu vermeiden, sondern, wer stellt nach dem Umgang die Betreuung sicher.
Eine verschiebung hatte ich vorgeschlagen, genau so wie das der Umgang in der näheren Umgebung die nicht Corona Risiko gebiet ist stattfindet.

Die frage ist, ob mir Verweigerung des Umgangs mit der Tochter vorgeworfen werden kann, oder ob es nachvollziehbar ist.

LG
Daniel

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#6
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5546 Beiträge, 2499x hilfreich)

In den 14 Tagen danach geht das Kind in die Kita.

Da es keine Reise unternommen hat, kommt ja auch keine 14 Tage Frist zum Tragen.

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#7
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4574 Beiträge, 554x hilfreich)

Zitat (von hiphappy):
Da es keine Reise unternommen hat, kommt ja auch keine 14 Tage Frist zum Tragen.


Das Kind muss in ein Risikogebiet "reisen" und natürlich kommt da die Frist zum tragen, steht doch fettgedruckt im Eingangspost.

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#8
 Von 
Ballivus
Status:
Lehrling
(1127 Beiträge, 303x hilfreich)

Man sollte sich erstmal fragen, ob die Kita überhaupt solche Regelungen treffen darf.
Kann mir nicht vorstellen, dass es einen etwaigen Vorbehalt in dem abgeschlossenen Vertrag gibt.

Diese Anordnung ist m.M.n. aufjedenfall nicht von der niedersächsischen Corona-Verordnung gedeckt.
Zum einen handelt es sich wohl um §17, da es einen §27 nicht gibt, zum anderen gilt laut Legaldefinition in Abs.4 die Anordnung nur für Risikogebiete außerhalb Deutschlands.

Die Forderung der Kita ist mithin m.M.n. unberechtigt.

Wenn man das weil weiterdenkt, wo soll das noch aufhören? Die nächste Kita fordert dann alle drei Tage einen aktuellen Corona Test?
Solange es keine gesetzliche Grundlage gibt, gilt der geschlossene Vertrag.

Wenn die Kita sich weigert das Kind aufzunehmen müsste man eine anderweitige Betreuung suchen und der Kita die Kosten in Rechnung stellen.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Daniel19.88
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Guten morgen,

ich werde heute nich mal mit der Kita sprechen, auch mit dem Jugendamt.
Leider ist zwischen mir und meiner Exfrau meist nur über dritte zu reden.

https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwjWyMSksrjsAhWENOwKHbjdCZYQFjAAegQIAhAC&url=https%3A%2F%2Fwww.niedersachsen.de%2Fdownload%2F156982&usg=AOvVaw1RA8W-Krq56b46L1dHGePN

diese PDF habe ich im Netz gefunden in der der Paragraf 27 auch drin steht.
Ist das erste was rauskommt bei der Google suche wenn man "Paragraf 27 Corona" eingibt

LG

Daniel

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#10
 Von 
Ballivus
Status:
Lehrling
(1127 Beiträge, 303x hilfreich)

Ihre Version ist veraltet.
Das ist die aktuelle:
https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwjywsiHuLjsAhXL2qQKHWX9BroQFjABegQIAhAC&url=https%3A%2F%2Fwww.niedersachsen.de%2Fdownload%2F159509&usg=AOvVaw3b6jPGGRX2PbogLf-VBR_d

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#11
 Von 
smogman
Status:
Student
(2794 Beiträge, 919x hilfreich)

Zitat (von Ballivus):
Die Forderung der Kita ist mithin m.M.n. unberechtigt.
Dem stimme ich zu. In Ermangelung einer rechtlichen Grundlage hat die Kita kein Recht eine solche Bestätigung abzufordern.

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Daniel19.88
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo liebes Forum,

habe heute eine menge Telefonieren müssen aber es ist tatsächlich so wie "smogman" es sagt, es gibt keine Rechtliche Grundlage für die forderung der Kita,

Mein Ansprechpartner beim Jugendamt wusste garnicht bescheid.
Die Kita wusste auch nur das der befehl von ganz oben kam und hätte das nur weitergeben.

Habe dann mit einer Frau vom Gesundheitsamt telefoniert, die sagte das es für diese Situation keine Handhabe gäbe und eine solche Forderung auch nirgendswo vom Gesetzgeber vertreten ist.

Die Frau vom Gesundheitsamt hatte die Kita dann aufgeklärt, und ich darf unsere Tochter auch nach dem Umgang wieder in die Kita bringen (stand heute)

Leider ist Corona ja recht flink und mann weiß heute nicht was morgen so kommt :D

Ich danke für die rege Anteilnahme und verbleibe mit vielem dank,

Daniel

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38432 Beiträge, 14000x hilfreich)

Im Ergebnis scheint hier ein Anspruch auf Betreuung des Kindes direkt nach dem Besuch bei der Mutter zu bestehen. Hier scheint die Kita aus eigener Kreativität heraus aktiv geworden zu sein. Das geht natürlich nicht. Allerdings: das kann auch anders sein. Nämlich dann, wenn der Träger ein privater ist und der Vertrag eine solche Aktivität zulässt. Oder, wenn der Träger zwar öffentlich rechtlich ist, aber eine Quarantäneregelung durch spezielle Rechtsverordnung getroffen wurde. So etwas scheint hier ja nicht vorzuliegen.

wirdwerden

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