Handwerkerrechnung zu hoch?

15. Oktober 2020 Thema abonnieren
 Von 
Torben34i
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Handwerkerrechnung zu hoch?

Hallo Zusammen,
ich benötigte sehr schnell einen neuen Küchenboden, nachdem festgestellt worden war, dass die jahrzehntealten Fliesen locker waren und beim Einbau der neuen Küche evtl. aufgebrochen wären.
Es gab verschiedene Optionen (Holz, Fliesen, Gußboden).
Preislich waren die ersten beiden Optionen die weitaus besseren, optisch und von der Umsetzbarkeit (verfügbarer Handwerker, zeitnaher Einsatz, garantierter Niveauausgleich zwischen 2 Bodenübergängen) kam nur die letzte Option in Frage. Das Abwägen erfolgte auch im Gespräch mit dem sehr sympathischen Handwerker, der zu keiner Zeit irgendeinen Versuch machte, uns die teurere Lösung aufzuschwatzen. Überhaupt war er stets erreichbar und lieferte kompetente und gute Erklärungen.
Ich erhielt (nachdem der Handwerker die Räumlichkeiten besichtigt hatte) ein Angebot, das 11 Seiten lang war und irre viel erläuternden Text in den einzelnen Positionen enthielt. In dem Abschnitt mit den AGBs ist ein Hinweis, dass die im Angebot genannten Massen nur ca.-Werte seien, die nach Aufmaß vor Ort abgerechnet werden. Eine der teuersten Positionen war die Schichtmasse selbst, von der laut Angebot 216kg benötigt wurde. Das Wort "freibleibend" findet sich im Angebot nicht.

Während der Bauphase war ich nicht vor Ort, aber meine Eltern. Diese berichteten an einem der Einsatztage, dass die Masse sich in der Mitte deutlich zusammengezogen hatte und eine Delle bildete, was den ausführenden Handwerker sehr erstaunte. Er goss am darauffolgenden Tag nochmal Material nach, um eine ebene Fläche zu erreichen. Meine Eltern unterschieben die Einsatzprotokolle, in denen Stunden und Material aufgelistet waren. Auf etwaige Kostenerhöhungen wurden meine Eltern und ich zu keinem Zeitpunkt hingewiesen.


Nun kam die Rechnung. Dass dort insgesamt 4 Arbeitsstunden mehr aufgelistet sind als angeboten betrachte ich als übliche Schwankung.
Dass aus den 216kg Schichtmasse 325kg wurden ärgert mich sehr.
Immerhin übersteigt die Rechnung das Angebot um gute 1.000€ und damit insgesamt um über 25%.

Nachdem ich um Erklärung gebeten hatte bekam ich die Auskunft, dass die berechneten Materialien und Stunden exakt den Infos entsprechen, die im täglichen Rapportzettel aufgeführt waren. Nach Rücksprache mit dem Hersteller könnte ich 5% des Rechnungsbetrages kürzen, was aber immer noch eine Erhöhung um knapp 19% gegenüber dem Angebot bedeuten würde.

Nun werde ich gefühlt täglich von der Buchhaltung gemahnt (1. Zahlungsziel war der 11.10.2020 und heute kam die 2. Mahnung) und das, obwohl ich dem Chef umgehend meinen Einwand genannt und dies auch der Buchhaltung mitgeteilt hatte. Ein versprochenes Gespräch kam noch nicht zustande (ich selbst war jederzeit erreichbar und verfügbar, der Handwerker hat laut Auskunft der Buchhaltung viel zu tun).

Ich habe 2mal schon schriftlich angeboten, den Preis aus dem Angebot schon einmal zu überweisen, damit die den Großteil ihrer Auslagen schon mal bekommen. Als Reaktion darauf kam nur wieder die Erinnerung an die Zahlung der gesamten Rechnung.

Die Situation ist verfahren und ich möchte auch nicht als unglaublich komplizierter und kompromissloser Kunde in die Annalen eingehen.
Kampf- und erklärungslos einzuknicken ist aber auch keine attraktive Option.

Gibt es Richtwerte, bis wohin eine Rechnung ohne vorherige Ankündigung höher ausfallen darf als das Angebot?
Ich dachte echt, ein Angebot sei bindend.

Würde mich sehr freuen, Eure Expertise oder auch Erfahrungen zu hören.

Danke!



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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Torben34i):
Ich habe 2mal schon schriftlich angeboten, den Preis aus dem Angebot schon einmal zu überweisen,

Statt immer nur davon zu erzählen, sollte man das einfach mal machen.



Zitat (von Torben34i):
Gibt es Richtwerte, bis wohin eine Rechnung ohne vorherige Ankündigung höher ausfallen darf als das Angebot?

Je nach genauem Inhalt von Angebot und vertraglichen Vereinbarungen zwischen 0% und X.
Bis zu 25% werden von Gerichten aber durchaus akzeptiert.



Zitat (von Torben34i):
Ich dachte echt, ein Angebot sei bindend.

Es kann bindend sein, muss aber nicht.
Die wenigsten Handwerker machen Festpreise.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Torben34i
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Harry,
die Überweisung ist schon raus.

Woran stelle ich fest, ob ein Angebot bindend ist? Und muss man als Kunde dann zwangsläufig mit 25% Mehrkosten rechnen?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
de Bakel
Status:
Lehrling
(1722 Beiträge, 378x hilfreich)

Die Abrechnung nach tatsächlichen Mengen ist im Bauwesen die allgemein übliche. Vereinbart werden die Einheitspreise. Pauschal- oder Festpreise sind, insbesondere bei der Sanierung, eher selten.

Wieviel Ausgleichsmasse benötigt wird, kann der Fliesenleger frühestens nach Rückbau der Fliesen abschätzen. Für das Angebot muss er auf Erfahrungswerte zurück greifen.
Nur zum besseren Verständnis ein kleines Rechenbeispiel: Überschläglich werden je mm Schichtdicke pro m² rund 1,50 kg benötigt. Genauere Werte können dem Datenblatt des Produkts entnommen werden. Bei einer Raumgröße von 35 m² und einer Mehrdicke von 2 mm würden sind 105 kg ergeben.

Die Beratung war in Ordnung, die Leistung ist in Ordnung, die erbrachte Leistung wurde arbeitstäglich dokumentiert und als richtig anerkannt. Welche weitere Informationen sollte der Unternehmer den noch bringen sollen? Hätte er nach 216 kg abbrechen und auf Eure Entscheidung warten sollen?
Die Ursache für den Mehrverbrauch liegt im Untergrund und der gehört euch und nicht dem Unternehmer.
So wie es geschildert wurde, hat der Unternehmer nichts falsch gemacht und Anpruch auf die volle Vergütung.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von Torben34i):
Woran stelle ich fest, ob ein Angebot bindend ist?
Dann sollte dort stehen: Festpreis

Ansonsten ist es immer zunächst ein Angebot. Darüber kann man verhandeln und ist man sich einig, erteilt man den Auftrag.
Ich erkenne hier nichts, was der vollen Rechnungsbegleichung entgegensteht.
Also die Differenz zum Angebotspreis möglichst zeitnah auch überweisen.

Zitat (von Torben34i):
dass die jahrzehntealten Fliesen locker waren
Zitat (von Torben34i):
Er goss am darauffolgenden Tag nochmal Material nach, um eine ebene Fläche zu erreichen.
Fast selbsterklärend.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

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