Doppelte Staatsbürgerschaft bei Geburt

15. Oktober 2020 Thema abonnieren
 Von 
Zzander
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Doppelte Staatsbürgerschaft bei Geburt

Hallo,

angenommen ein Elternteil ist deutsch und der andere Elternteil hat die doppelte Staatsbürgerschaft (deutsch/britisch). Kann das Kind bei Geburt ebenfalls die doppelte Staatsbürgerschaft erhalten?

Zusatzfrage: Macht es einen Unterschied wenn das Kind im Januar 2021 (also nach Brexit) geboren wird?

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13 Antworten
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#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32817 Beiträge, 17247x hilfreich)

Ja.
Nein.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6264 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von Zzander):

angenommen ein Elternteil ist deutsch und der andere Elternteil hat die doppelte Staatsbürgerschaft (deutsch/britisch). Kann das Kind bei Geburt ebenfalls die doppelte Staatsbürgerschaft erhalten?

Es "kann" nicht nur, es hat die deutsche Staatsangehörigkeit automatisch, wenn ein Elternteil Deutscher ist. (§4 Abs.1 Staatsangehörigkeitsgesetz)

(Ist bei der Geburt nur der Vater Deutscher, dann muß die Vaterschaft wirksam anerkannt sein. Logisch - "Wer die Mutter ist, weiß man immer, wer der Vater ist, erst wenn es überprüft wurde..." Interessant könnte es bei Leihmutterschaft werden...)

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#3
 Von 
Felicite
Status:
Lehrling
(1236 Beiträge, 1506x hilfreich)

Zitat (von Zzander):
angenommen ein Elternteil ist deutsch und der andere Elternteil hat die doppelte Staatsbürgerschaft (deutsch/britisch). Kann das Kind bei Geburt ebenfalls die doppelte Staatsbürgerschaft erhalten?


Hier muss man differenzieren: Das deutsche Recht entscheidet darüber, ob ein Kind die deutsche Staatsangehörigkeit bekommt. Ob die britische Staatsangehörigkeit erworben wird, darüber entscheidet das britische Recht.

Beim deutschen Recht gilt (wie oben erwähnt): Das Kind eines Deutschen erbt die deutsche Staatsangehörigkeit - egal, ob das Kind ab Geburt auch eine oder mehrere andere Staatsangehörigkeiten erhält. Beim britischen Recht ist es, soweit ich weiß, auch so. Im Zweifel sollte man sich über das dortige Staatsangehörigkeitsrecht informieren.

Eine Ausnahme im deutschen Staatsangehörigkeitsrecht: bei Geburt im Ausland, wenn das deutsche Elternteil schon im Ausland geboren wurde. Dann muss man die Geburt registrieren lassen, um die deutsche Staatsangehörigkeit zu erhalten.

Zitat (von Zzander):
Zusatzfrage: Macht es einen Unterschied wenn das Kind im Januar 2021 (also nach Brexit) geboren wird?


Der Brexit ändert daran nichts, weil das nicht mit EU-Recht zusammen hängt.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Zzander
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die hilfreichen Antworten.

Interessant fande ich noch:

Zitat (von eh1960):
(Ist bei der Geburt nur der Vater Deutscher, dann muß die Vaterschaft wirksam anerkannt sein. Logisch - "Wer die Mutter ist, weiß man immer, wer der Vater ist, erst wenn es überprüft wurde..." Interessant könnte es bei Leihmutterschaft werden...)


D.h. würde man sich "Papierkram" sparen können wenn sich die Mutter bei der Geburtsbeurkundung (Standesamt) als deutsch "ausgibt"? Oder verbaut man sich damit die Anerkennung der doppelten Staatsbürgerschaft wenn schon bei Geburt beide Elternteile als "deutsch" eingetragen sind?

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#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47462 Beiträge, 16804x hilfreich)

Zitat:
Oder verbaut man sich damit die Anerkennung der doppelten Staatsbürgerschaft wenn schon bei Geburt beide Elternteile als "deutsch" eingetragen sind?


Ob das Kind auch die britische Staatsangehörigkeit erhält, richtet sich nach britischem Recht.

Die Frage sollte daher in einem britischen Rechtsforum gestellt werden, da sich hier kaum jemand im Detail mit britschem Staatsangehörigkeitsrecht auskennt. Schließlich kann das britische Recht auch solche speziellen Regelungen enthalten wie sie in Deutschland z.B. in § 4 Abs. 4 StAG zu finden sind.

-- Editiert von hh am 16.10.2020 12:50

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#6
 Von 
Felicite
Status:
Lehrling
(1236 Beiträge, 1506x hilfreich)

Zitat (von Zzander):
D.h. würde man sich "Papierkram" sparen können wenn sich die Mutter bei der Geburtsbeurkundung (Standesamt) als deutsch "ausgibt"?


Nein, gemeint war: Die Staatsbürgerschaft des Vaters erbt das Kind nur, wenn er auch als rechtlicher Vater gilt. Das hat mit dem obigen Fall aber wenig zu tun oder ist der Vater der Doppelstaatler und die Mutter will "Vater unbekannt" in der Geburtsurkunde haben?

So oder so: Falschangaben gegenüber Behörden sollte man tunlichst unterlassen, wenn es um die Erstellung eines Dokuments geht. Gerade, wenn es um so Lappalien wie Papierkram geht.

Der Papierkram würde später umfänglicher, gerade wenn man Falschangaben korrigieren muss, - und die Eltern können bei bewussten Falschangaben evtl. noch amtlichen Ärger kriegen. Wenn nach allen Staatsbürgerschaften gefragt werden sollte, sollte man auch alle angeben.

Papierkram wegen der britischen Staatsbürgerschaft muss man eh bei britischen Behörden erledigen.

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#7
 Von 
Zzander
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Felicite):
So oder so: Falschangaben gegenüber Behörden sollte man tunlichst unterlassen, wenn es um die Erstellung eines Dokuments geht. Gerade, wenn es um so Lappalien wie Papierkram geht.


Ok, danke ich habe es jetzt verstanden. Es ging hier aber nie um "Falschangaben" sondern allein um die Tatsache, dass man als Doppelstaatler in den Formularen wo die Nationalität erfragt wird thereotisch den einen oder den anderen Staat eintragen kann, ohne dass es sich dabei um Falschangaben handelt (beides ist ja richtig).

Zitat (von Felicite):
Nein, gemeint war: Die Staatsbürgerschaft des Vaters erbt das Kind nur, wenn er auch als rechtlicher Vater gilt. Das hat mit dem obigen Fall aber wenig zu tun oder ist der Vater der Doppelstaatler und die Mutter will "Vater unbekannt" in der Geburtsurkunde haben?


Gemeint war, wenn beim Standesamt Vater "deutsch" und Mutter "britisch" angegeben wird, dann muss beim Standesamt die Vaterschaft zusätzlich nachgewiesen/anerkannt werden (Stichwort "Papierkram" ), was bei Mutter "deutsch" IMHO nicht notwendig wäre (zumindest nicht für die Staatsbürgerschaft des Kindes).

Aber ich denke es ist mir jetzt klar, dass beide Eltern problemlos "deutsch" in den Formularen eintragen können und zuästzlich die britische Staatsbürgerschaft nach der Geburt dann in UK beantragt werden kann.

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#8
 Von 
FareakyThunder
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 610x hilfreich)

Zitat (von Zzander):
Es ging hier aber nie um "Falschangaben" sondern allein um die Tatsache, dass man als Doppelstaatler in den Formularen wo die Nationalität erfragt wird thereotisch den einen oder den anderen Staat eintragen kann, ohne dass es sich dabei um Falschangaben handelt (beides ist ja richtig).

Andere Sichtweise: Beides ist eine Falschangabe und richtig ist entweder "britisch/deutsch", oder "deutsch/britisch".

Zitat (von Zzander):
Aber ich denke es ist mir jetzt klar, dass beide Eltern problemlos "deutsch" in den Formularen eintragen können und zuästzlich die britische Staatsbürgerschaft nach der Geburt dann in UK beantragt werden kann.

Wenn der Elternteil welche die britische Staatsbürgerschaft hat, in der UK geboren wurde, dann muss die britische Staatsbürgerschaft des Kindes nicht beantragt werden sondern es ist aufgrund der britischen Gesetze von Geburt an Brite.
https://www.gov.uk/apply-citizenship-british-parent https://www.gov.uk/apply-citizenship-british-parent/born-on-or-after-1-july-2006

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#9
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6264 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von Zzander):

Zitat (von eh1960):
(Ist bei der Geburt nur der Vater Deutscher, dann muß die Vaterschaft wirksam anerkannt sein. Logisch - "Wer die Mutter ist, weiß man immer, wer der Vater ist, erst wenn es überprüft wurde..." Interessant könnte es bei Leihmutterschaft werden...)


D.h. würde man sich "Papierkram" sparen können wenn sich die Mutter bei der Geburtsbeurkundung (Standesamt) als deutsch "ausgibt"?

Ob man sich als deutscher Staatsangehöriger "ausgibt" ist unerheblich - man muss deutscher Staatsangehörger sein.

Die Staatsangehörigkeit der Eltern wird nicht in die Geburtsurkunde eingetragen, die des Kindes auch nichts.
Es werden aber in den Meldedaten des Einwohnermeldeamtes, wo das neugeborene Kind ja angemeldet werden muss (das macht das Standesamt, bei dem die Geburt angezeigt wird), alle Staatsangehörigkeiten des Kindes eingetragen. D.h. das Kind ist, wenn es ein deutsches Elternteil hat, von dem es die deutsche Staatsangehörigkeit erhält, automatisch deutscher Staatsangehöriger.

Zitat:

Oder verbaut man sich damit die Anerkennung der doppelten Staatsbürgerschaft wenn schon bei Geburt beide Elternteile als "deutsch" eingetragen sind?

Eine zweite, dritte, vierte, zehnte Staatsangehörigkeit hat nicht zwingend etwas mit der Staatsangehörigkeit der Eltern zu tun.

Wenn z.B. eine Frau mit deutscher Staatsangehörigkeit auf dem Gebiet der USA (ausgenommen Amerikanisch-Samoa und ausgenommen, wenn sie sich bei der Geburt als Diplomatin, Regierungsmitglied oder Angehörige fremder Streitkräfte in den USA aufhält) ein Kind bekommt, dann hat dieses Kind kraft Geburtsrecht automatisch auch die amerikanische Staatsangehörigkeit, und zwar die "birthright citizenship". Es könnte also sogar eines Tages mal Präsident werden... (Was eingebürgerte US-Amerikaner nicht können.)

Für die Staatsangehörigkeit eines anderen Landes ist dessen Staatsangehörigkeitsrecht zuständig. Deutsche Behörden haben da nicht mitzureden.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#10
 Von 
Felicite
Status:
Lehrling
(1236 Beiträge, 1506x hilfreich)

Zitat (von Zzander):
Gemeint war, wenn beim Standesamt Vater "deutsch" und Mutter "britisch" angegeben wird, dann muss beim Standesamt die Vaterschaft zusätzlich nachgewiesen/anerkannt werden (Stichwort "Papierkram" ), was bei Mutter "deutsch" IMHO nicht notwendig wäre (zumindest nicht für die Staatsbürgerschaft des Kindes).


Wieso sollte die Mutter "britisch" angeben, wenn sie doch die deutsche und die britische Staatsangehörigkeit hat? Die Mutter ist Deutsche - und das zählt bei den deutschen Behörden. Deutsche Mutter, deutscher Vater, deutsches Kind - ganz simpel. Daran wird sich nichts ändern, wenn die Mutter auch die britische Staatsangehörigkeit hat.

Zitat (von Zzander):
Es ging hier aber nie um "Falschangaben" sondern allein um die Tatsache, dass man als Doppelstaatler in den Formularen wo die Nationalität erfragt wird thereotisch den einen oder den anderen Staat eintragen kann, ohne dass es sich dabei um Falschangaben handelt (beides ist ja richtig).


Wenn du dir mal diverse Gesetzestexte ansiehst, findest du eigentlich immer die Formulierung, dass für "unrichtige oder unvollständige Angaben" gegenüber Behörden negative Konsequenzen angedroht werden. Die halbe Wahrheit bei Angaben gegenüber Behörden kann genau dieselben Probleme hervorrufen wie eine komplette Lüge.

Aber mal abseits der Frage, ob sich die Eltern vollkommen unnötige Probleme einhandeln können: Wir haben hier im Forum immer mal wieder Fälle, wo Leute geglaubt haben, sie täten sich oder ihren Kindern etwas Gutes, wenn sie wegen einer doppelten Staatsangehörigkeit rumtricksen. So nach dem Motto: Wenn wir die zweite Staatsangehörigkeit nicht angeben, existiert sie nicht, oder wenn wir unsere Kind beim Konsulat nicht registrieren lassen, bekommt es die Staatsangehörigkeit nicht. Denn da haben wir hier mitunter Fälle, wo die dann erwachsenen Kinder erhebliche Probleme haben, weil sie die Prozedur, die kurz nach ihrer Geburt relativ einfach gewesen wäre, mit viel Aufwand und Kosten nachholen müssen.

Es ist unklug, wegen (nur vermuteten) zusätzlichen Papierkrams gegenüber einer Behörde eine falsche oder unvollständige Angabe zu machen. Doppelstaatler können sich nicht aussuchen, welche ihrer beiden Staatsangehörigkeiten sie denn nun haben wollen, wenn sie mit Ämtern einer ihrer Heimatländer zu tun haben. Was nach deiner Meinung "nicht notwendig" sein sollte, ist dabei vollkommen egal. Macht einfach richtige Angaben, wenn nach der Staatsangehörigkeit/den Staatsangehörigkeiten gefragt werden sollte.

Aber nur um deiner Argumentation zu folgen: Wenn es so wäre, wie du vermutest, dass bei wahrheitsgemäßen (d.h. vollständigen) Angaben umständliche Behördengänge notwendig wären, dann wäre automatisch klar, dass die Eltern in einem relevanten Fall unvollständige Angaben gemacht hätten. Dann hätte man durch unrichtige Angaben Behörden dazu gebracht, falsche Angaben zu beurkunden. Somit wäre nachträglicher Ärger mit den Behörden garantiert.

-- Editiert von Felicite am 17.10.2020 19:22

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47462 Beiträge, 16804x hilfreich)

Zitat:
sondern allein um die Tatsache, dass man als Doppelstaatler in den Formularen wo die Nationalität erfragt wird thereotisch den einen oder den anderen Staat eintragen kann, ohne dass es sich dabei um Falschangaben handelt (beides ist ja richtig).


Nein, das ist im Regelfall nicht so. In den deutschen Formularen, in denen nach der Staatsangehörigkeit gefragt wird muss ein Doppelstaatler die deutsche Staatsangehörigkeit angegeben werden. Die Angabe des ausländischen Staatsangehörigkeit ist dagegen im Regelfall nicht erforderlich.

Ein Doppelstaatler muss sich z.B. bei der Einreise nach Deutschland auch mit dem deutschen Pass ausweisen.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Poccino3030
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Gesetzlich gesehen es hat ein Kind die deutsche Staatsangehörigkeit automatisch, wenn ein Elternteil Deutscher ist.

ABER: Das deutsche Recht entscheidet, ob ein Kind die deutsche Staatsbürgerschaft erhält. Das britische Recht bestimmt, ob die britische Staatsbürgerschaft erworben wird.

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