Sonderkosten irgendwie ins nächste Jahr bekommen?

16. Oktober 2020 Thema abonnieren
 Von 
Afg001
Status:
Beginner
(145 Beiträge, 11x hilfreich)
Sonderkosten irgendwie ins nächste Jahr bekommen?

Hallo zusammen!
Ich habe im November Studiengebühren in Höhe von mehreren Tausend Euro zu bezahlen. Da ich 2021 viel mehr verdienen werde als 2020 und diese dort absetzen wollte, frage ich mich, ob es irgendeine Möglichkeit gibt, diese Sonderkosten in 2021 abzusetzen? Ich habe ein kleines Einzelunternehmen, falls das bei diesem Thema hilft. Danke!

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2116 Beiträge, 738x hilfreich)

Mit der Uni verhandeln, dass diese erst nächstes Jahr bezahlt werden.

Was sollte das Unternehmen mit den Studiengebühren zu tun haben?

Signatur:

Nachdenken ist wie googeln .... nur krasser!

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#2
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4899 Beiträge, 1177x hilfreich)

Wenn das zvE durch den Gewerbebetrieb nur gering sein sollte, wäre alternativ der Verlustvortrag denkbar.

Denn ob die FH/HH darauf eingeht, halte ich für fraglich.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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#3
 Von 
Afg001
Status:
Beginner
(145 Beiträge, 11x hilfreich)

Danke!
Die Uni lehnt dies leider ab.

Ich dachte, ein Verlustvortrag geht bei Sonderausgaben nicht?

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#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47658 Beiträge, 16843x hilfreich)

Zitat:
Ich dachte, ein Verlustvortrag geht bei Sonderausgaben nicht?


Nein, das geht auch noch. Wenn es sich um eine Zweitausbildung handelt, dann können die Kosten ggf. auch als Werbungskosten geltend gemacht werden.

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#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32921 Beiträge, 17283x hilfreich)

Nein, das geht auch noch. Der Kollege meinte, dass ein VV bei Sonderausgaben nicht geht, wie der TE ja auch schon zutreffend vermutet hat.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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