Hallo,
mir wurde vor vielen Jahren ein GdB von 30 zugesprochen - wegen orthpädische Dingen.
Vor 6 Jahren erlebte ich einen Nervenzusammenbruch wegen jahrelangens Mobbing
und der daraus folgenden Überbelastung - BlackOut, mit 1,5 Jahren "krank" und Jobverlust.
Reha wurde verordnet.
Mit dem Rehabericht und der Diagnose "Angst und Panikreaktionen" wurde bei GdB auf 40 erhöht.
2 Jahre später hat das Schicksal erneut zugeschlagen und mich erneut "flach gelegt"
Wieder Reha und einen Rehabericht mit "Depressionen und Schlafstörungen" (F33.1 – F34.1 – F51.0)
Auch nun wieder einen Antrag beim Amt für Soziales gestellt.
Dieser wurde abgelehnt!
Widerspruch über den Sozialverband eingelegt - auch abgelehnt
Was nun - Sozialgericht??
Hat man da eine Chance??
DANKE
TOM
GdB Feststellung
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?
ZitatAngst und Panikreaktionen" :
ZitatDepressionen und Schlafstörungen :
Können sich überlappen und als psychische Störung betrachtet werden.
Beim GdB gibt es die Einzelbewertung und daraus die Gesamtbewertung. Ich habe Einzel GdB von 130 der Gesamt GdB ergab dann 60.
Ich hatte einmal geklagt und gewonnen. Allerdings sollten die Voraussetzungen stimmen.
Haben sie einen Sozialrechtsschutz, wenn nein, kann es eng werden.
Mit diesem kann ein eigenes Gutachten nach § 109 erstellt werden, es sollte das Gegengewicht zum gerichtlich bestellten Gutachten darstellen, falls selbiges nicht so gut ausfällt.
Dazu einen guten Anwalt, ich hatte einen Rentenberater.
Das eigene Gutachten bedeutet aber nicht unbedingt, dass man gewinnt. Es kommt auch auf das eigene Verhalten bei der mündlichen Verhandlung. Der Weg wir also nicht einfach sein.
Mein ganzes Verfahren dauerte 4 Jahre. Auch das Alter soll in den letzten Jahren eine Rolle spielen, Jüngere sollen da eher eine Chance haben als Ältere.
DANKE für die schnelle Antwort!
Aber:
Man kann doch nicht alles "über einen Kamm scheren" und eine "psychische Störung" daraus machen???
Psychische Störungen sind so vielfälltig .....................
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Ich schrieb, können sich überlappen. Das ist bei vielen Krankheiten der Fall. Bei mir sind es orthopädische Probleme und da finden einige Überlappungen statt.
Das Versorgungsamt äußerte sich doch, welchen Grund gaben die bei der Ablehnung an?
Ein Beispiel: Vielleicht können die Schlafstörungen durch die Angst und Panikreaktionen entstanden sein und weil das alles einschränkt, wird die Verfassung nicht besser. Da all das eine Belastung ist, kann eine Depression entstehen. Und schon gibt es einen Zusammenhang.
Was meint ihr Facharzt dazu, lasen sie sein Attest?
Ja, man kann klagen. Die Entscheidung muss dann das Gericht fällen.ZitatWas nun - Sozialgericht?? :
Hat man da eine Chance??
Wieso sollten wir wissen, wie ein Richter entscheidet? Wenn man es nicht versucht, wird man es nie erfahren.
Oder den vdk fragen, wie die Chancen stehen. Schließlich kennt der vdk deine Sache besser.
Müsste ein solcher Antrag über die Feststellung des GdB nicht beim Versorgungsamt gestellt werden?
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.
-
13 Antworten
-
9 Antworten
-
2 Antworten
-
17 Antworten
-
4 Antworten