Übliche und übertriebene Wartezeiten bei Rechtsanwälten.

17. Oktober 2020 Thema abonnieren
 Von 
korsair
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Übliche und übertriebene Wartezeiten bei Rechtsanwälten.

Guten Tag zusammen,

wie im Betreff angedeutet, habe ich derweil ein Problem bezüglich Wartezeiten auf Anfragen, mit/bei einem Anwalt für Verkehrsrecht. Im Februar diesen Jahres, ereignete sich ein unverschuldeter Unfall an meinem PKW. Die Sachlage/Schuldfrage ist dort sehr eindeutig, doch trotz allem weigert sich die gegnerische Versicherung alle Kosten zu zahlen mit teils echt hanebüchenen Begründungen. Laut der Einschätzung des Anwalts sind diese leicht zu entkräften und vor Gericht durchzusetzen. Das hat trotz vehementer Gegenwehr auch die gegnerische Versicherung bemerkt und bis Schluss doch 80 % aller Kosten getilgt...aber eben nur 80%.

Die letzten noch ausstehenden Positionen sind die Differenz meiner Wertminderung des Fahrzeugs und einen Teil der Kosten des Sachverständigen (Gutachters). Der Anwalt teilte mir telefonisch mit das er mit dem Gutachter geredet hätte und er auf seine Kosten verzichtet, so wäre nur noch die Differenz zur Wertminderung offen die aber nur 100 € beträgt. Aufgrund des noch ausstehenden Betrages wäre mir der Aufwand zu hoch. So das ich diesen nicht mehr gerichtlich klären möchte.

Ein paar Tage später jedoch schrieb mir seine Sekretärin das ich mich nun entscheide müsste bezüglich der Klageerhebung, da die beiden Positionen noch offen wären. Da war ich natürlich verwundert weil sich die Aussage des Anwalts und die der Mail der Sekretärin widersprachen. Ich wollte also lediglich Wissen welche der beiden Aussagen nun zutreffend sind, da dies ja die letzte variable der Entscheidung für mich ist.
Es würde also quasi eine einzeilige Antwort wie " Ja die beiden Positionen bestehen noch/nicht" ausreichen, damit ich meine Entscheidung treffen kann die Einigung gerichtlich zu erzielen oder eben das Mandat zu beenden. Also eine wichtige Information für den weiteren Verlauf des Mandates.

Soweit zum Background.

Meine Anfrage ging am 09.09.20 per E-Mail and den Anwalt bis zum 29.09 erhielt ich keine Antwort so habe ich höflichst nachgefragt über den Status der Anfrage. Ich erhielt am 01.10 eine kurze Antwort " Wir melden uns im Laufe der nächsten Woche bei ihnen ". Die Woche endete aber am 09.01 und ich habe bis heute dem 17.10 nichts von ihm gehört.

Ich verstehe natürlich das ich nicht der einzige Mandant des Anwalts bin und auch nicht die höchste Priorität genieße, aber ich finde mich in meiner Geduld dennoch erschöpft gerade weil diese Sache auch seit dem Februar läuft, und eine von der Sachlage her so einfach Antwort zu geben keine 5-6 Wochen dauern sollte.. Sich dann auch nicht mehr zu melden trotz versprechen dies zu tun finde ich einfach unprofessionell. Dabei würde eine einfache " Wir bearbeiten ihre Anfrage und melden uns sobald wir zu einem Entscheid kommen" ausreichen. Ich habe heute mein Anliegen erneut in Kurzform wiedergegeben und gebeten meine Anfrage vom 09.09 zu bearbeiten.

Jetzt aber zur eigentlichen Frage.

Habt ihr ähnliche Erfahrungen gemacht ?
Ist das eher gängige Praxis oder dann doch eher übertrieben lange ?
Würdet ihr diese Wartezeit/Reaktionszeiten durchgehen lassen ?
Und wenn nicht was würdet ihr dagegen tun ?



-- Editiert von korsair am 17.10.2020 20:08

-- Editiert von Moderator am 17.10.2020 20:21

-- Thema wurde verschoben am 17.10.2020 20:21

Was denn, so teuer?

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8 Antworten
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#1
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4628 Beiträge, 556x hilfreich)

Kommt auf die Sache an.

Zitat (von korsair):
Aufgrund des noch ausstehenden Betrages wäre mir der Aufwand zu hoch. So das ich diesen nicht mehr gerichtlich klären möchte.


Schreib dem Anwalt einfach einen Brief, dass du an einer Weiterverfolgung nicht mehr interessiert bist. Den Brief kannst du vorab per Mail senden.

Ich gehe mal davon aus, dass du den Anwalt von der Zahlung der Versicherung in Kenntnis gesetzt hast?

-- Editiert von Solan196 am 17.10.2020 21:24

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
korsair
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
Kommt auf die Sache an.
Zitat (von korsair):
Aufgrund des noch ausstehenden Betrages wäre mir der Aufwand zu hoch. So das ich diesen nicht mehr gerichtlich klären möchte.


Schreib dem Anwalt einfach einen Brief, dass du an einer Weiterverfolgung nicht mehr interessiert bist. Den Brief kannst du vorab per Mail senden.

Ich gehe mal davon aus, dass du den Anwalt von der Zahlung der Versicherung in Kenntnis gesetzt hast?

-- Editiert von Solan196 am 17.10.2020 21:24


Dies ist ja eben nicht der Fall, um wissen zu können ob ich es weiterverfolgen möchte oder nicht, muss er auf meine Frage Antworten. Den wie bereits erwähnt ist für mich die Position "Sachverständigenkosten" relevant um den entscheid dieser Sache, gerichtlich Regelung oder das Mandat beenden,treffen zu können. Aber da er sich da widersprach und erst sagte die Position wäre erledigt, dann aber wieder als "offen" bezeichnet hat, warte ich auf eine klärende Antwort von ihm. der Antwort laufe ich nun Seit knapp 6 Wochen hinterher und ich wüsste nun eben gerne ob ich vor Gericht muss oder eben nicht.

Und alle Zahlungsangelegenheiten hat der Anwalt selbst verwaltet da ich dort alle Ansprüche an ihn abgetreten habe.


-- Editiert von korsair am 17.10.2020 21:41

-- Editiert von korsair am 17.10.2020 21:46

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
Schreib dem Anwalt einfach einen Brief, dass du an einer Weiterverfolgung nicht mehr interessiert bist.

Das löst das Problem aber nicht.



Zitat (von korsair):
Ist das eher gängige Praxis oder dann doch eher übertrieben lange ?

Je nach Anwalt ist das nicht unüblich - wenn keine Verfristung droht, sinkt das in der Prioitätenliste nach unten.



Zitat (von korsair):
Würdet ihr diese Wartezeit/Reaktionszeiten durchgehen lassen ?

Bis zu einem gewissen Grad ja.
6 Wochen sind da ok, ab 9-12 Wochen würde ich höflich etwas massiver werden.



Zitat (von korsair):
Und wenn nicht was würdet ihr dagegen tun ?

Am Montag schriftlich und mit Zustellnachwes mitteilen, das man aufgrund der widersprüchlichen Äußerungen keine Entscheidung über seine weiter Beauftragung treffen kann und er bitte verbindlich mitteilen möge welche Positionen noch offen sind.
Und das man seine Rückantwort bis spätestens zum TT.MM.JJJJ erwartet.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4628 Beiträge, 556x hilfreich)

Du schreibst:

Zitat (von korsair):
Das hat trotz vehementer Gegenwehr auch die gegnerische Versicherung bemerkt und bis Schluss doch 80 % aller Kosten getilgt...aber eben nur 80%.


und ...

Zitat (von korsair):
Der Anwalt teilte mir telefonisch mit das er mit dem Gutachter geredet hätte und er auf seine Kosten verzichtet, so wäre nur noch die Differenz zur Wertminderung offen die aber nur 100 € beträgt


und ...

Zitat (von korsair):
Aufgrund des noch ausstehenden Betrages wäre mir der Aufwand zu hoch. So das ich diesen nicht mehr gerichtlich klären möchte.


Absolut nachvollziehbar, für 100 EUR würde auch ich nicht vors Gericht ziehen.

BITTE nicht alles zitieren, das wird zu mühsam beim lesen, einfach nur antworten, solange wir nur zu zweit sind ;)

Hast du nun das Geld von der Versicherung bekommen, so dass nur noch 100 EUR ausstehen, wenn der SV auf einen Teil seiner Kosten verzichtet (was ich kaum zu glauben vermag) oder nicht?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4628 Beiträge, 556x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Solan196):
Schreib dem Anwalt einfach einen Brief, dass du an einer Weiterverfolgung nicht mehr interessiert bist.


Das löst das Problem aber nicht.


Welches Problem? Die Sache ist (nach dem was geschrieben wurde) so gut wie abgeschlossen, warum soll man wegen 100 EUR vors Gericht ziehen?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
Welches Problem?

Das
Zitat (von korsair):
um wissen zu können ob ich es weiterverfolgen möchte oder nicht, muss er auf meine Frage Antworten. Den wie bereits erwähnt ist für mich die Position "Sachverständigenkosten" relevant um den entscheid dieser Sache, gerichtlich Regelung oder das Mandat beenden,treffen zu können. Aber da er sich da widersprach und erst sagte die Position wäre erledigt, dann aber wieder als "offen" bezeichnet hat,



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
korsair
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
BITTE nicht alles zitieren, das wird zu mühsam beim lesen, einfach nur antworten, solange wir nur zu zweit sind


ok ;-)

Zitat (von Solan196):
Hast du nun das Geld von der Versicherung bekommen, so dass nur noch 100 EUR ausstehen, wenn der SV auf einen Teil seiner Kosten verzichtet (was ich kaum zu glauben vermag) oder nicht?


Es stehen noch die Sachverständigen Kosten (von der gegnerischen Versicherung zu wenig gezahlt, also Differenz um 224 € )und 100 € Differenz der Wertminderung aus (die zu wenig ausbezahlt wurde) aus. Alles andere wurde mit reichlich Papierkrieg am ende doch bezahlt von der Versicherung.

Wenn man bedenkt das es ein unverschuldeter Unfall war und die gegnerische Versicherung hier mit ungerechtfertigten Kürzungen geld gewinnen will, sind mir 324 € Verlust zu viel. Sollten aber 224 davon wegfallen und somit nur noch 100 € ausstehen, wäre wie schon erwähnt der Aufwand doch übertrieben. Also ist es eben wichtig für mich zu wissen ob nun eine oder beide Positionen offen sind. Warum der Sachverständige auf das Geld verzichtet kann ich nicht sagen. Der Anwalt teilte mir dies in einem Telefonat mit, also das er das erwähnte. Den Grund habe ich nicht erfahren. Ich habe indess aber zur Klärung selbst einmal eine Email an den Sachverständigen geschickt um Initiativ eine Klärung loszutreten.


-- Editiert von korsair am 17.10.2020 22:07

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4628 Beiträge, 556x hilfreich)

Warum wiell die Vers. 224 EUR Gutachterkosten nicht zahlen, auf die der Gutachter ja merkwürdiger Weise verzichten möchte?

Ich würde dem Anwalt einen Brief schreiben, dass ...

Zitat:
ich an einer Weiterverfolgung nicht mehr interessiert bin, wenn dier Gutachter tatsächlich auf die von der Versicherung nicht gezahlten Kosten in Höhe von 224 EUR verzichtet.


Den Brief mit Zustellnachweis (Einwurf-Einschreiben zB) kannst du vorab per Mail senden



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