geschiedener Elternteil gestorben, 2 Kinder, 1 Kind will vom Erbe nichts ohne es Auszuschlagen

18. Oktober 2020 Thema abonnieren
 Von 
meisch
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
geschiedener Elternteil gestorben, 2 Kinder, 1 Kind will vom Erbe nichts ohne es Auszuschlagen

Hallo,

bei uns ist ein Elternteil (geschieden) gestorben. Wir sind 2 leibliche Kinder, allerdings hatte eins durch die Scheidung damals keinerlei Kontakt mehr zu dem verstorbenen Elternteil.
Er/sie will deswegen auch nichts vom Erbe haben, aber eine Ausschlagung soll auch nicht erfolgen.

Also rein rechtlich erbt er/sie ja dann trotzdem, weil er/sie es eben nicht offiziell ausgeschlagen hat.
Aber geht es im beiderseitigen Einverständnis, dass das eine Kind das komplette Erbe bekommt oder sollte das andere Kind die Erbschaft annehmen und dann einfach über das Erbe eine offizielle Schenkung machen, damit das alles auch rechtskonform ist?

Ich weiss, sowas gibt's bestimmt selten unter Geschwistern, aber wie gesagt, dass er/sie hatte über Jahrzehnte keinen Kontakt zum Elternteil und will deswegen das Erbe nicht.

Vielen Dank! Grüße, Meisch

-- Editiert von meisch am 18.10.2020 23:25

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

Dass die Freibeträge für eine Schenkung unter Geschwister viel niedriger sind als beim Beerben der Eltern, ist bekannt? Für den einen Erben könnte das also richtig teuer werden, wenn wir hier von einer grösseren Erbschaft reden...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47504 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
Aber geht es im beiderseitigen Einverständnis, dass das eine Kind das komplette Erbe bekommt


Ja, das geht.

Zitat:
und dann einfach über das Erbe eine offizielle Schenkung machen, damit das alles auch rechtskonform ist?


Auch das geht, jedoch sollte man beachten, dass der Freibetrag bei der Schenkungssteuer nur 20.000€ beträgt.

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#3
 Von 
aspergius
Status:
Praktikant
(920 Beiträge, 224x hilfreich)

Weiß man warum das andere Kind das Erne nicht ausschlagen will?
Ich empfehle auch eine Schenkung "offiziell" zu machen, auch wenn das Finanzamt zuschlägt.
Man weiß nie was kommt. Es könnte ja auch ein späterer Sinneswandel des Kindes eintreten.

Signatur:

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#4
 Von 
meisch
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antworten und ja, der Wert würde natürlich unter der 20.000 Grenze für Geschwister liegen.

Die Entwicklung ist im Moment aber nun so kommen, dass wir beide das Erbe ausschlagen wollen, da die Entrümpelung (Messiewhg) wohl doch am Ende teurer wird als Geld vorhanden ist.
Wir werden da aber doch wohl oder übel ein Gesprächstermin beim Anwalt machen, weil andere wieder sagen, so einfach könne man sich nicht drücken o_O
Ich dachte eigentlich, dass es aber genau darum beim Ausschlagen des Erbes geht, was sollten denn da für Fallstricke kommen, solange man sich an die Fristen hält?

-- Editiert von meisch am 19.10.2020 19:30

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#5
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8019 Beiträge, 4498x hilfreich)

Zitat (von meisch):
Wir werden da aber doch wohl oder übel ein Gesprächstermin beim Anwalt machen, weil andere wieder sagen, so einfach könne man sich nicht drücken

Das Geld kannst du dir sparen.

Wenn man die Erbschaft form- und fristgerecht ausgeschlagen hat, hat man mit dem Nachlass nichts mehr zu tun.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
meisch
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cruncc1):
Zitat (von meisch):
Wir werden da aber doch wohl oder übel ein Gesprächstermin beim Anwalt machen, weil andere wieder sagen, so einfach könne man sich nicht drücken

Das Geld kannst du dir sparen.

Wenn man die Erbschaft form- und fristgerecht ausgeschlagen hat, hat man mit dem Nachlass nichts mehr zu tun.


Danke für den Zuspruch.
Ich habe wirklich das Gefühl, hier wird auch ein klein wenig mit der Angst gespielt.
Wie du schon sagst, vor allem in unserem Fall, wo kein Testament da ist, sondern es nur um die gesetzliche Erbfolge zweier Geschwister geht, weiss ich nicht, solange man die Frist und Form einhält, wo es da zu Problemen kommen sollte?
Aber der Bestatter und wenn man telefonisch beim Anwalt anfragt, heissts man sollte bei Ausschlagung einen Anwalt zu Rate ziehn, weil man könnte es in dem Fall nicht so einfach ausschlagen, weil Vermögen da ist und man sich bei dieser Messiewhg aus der Verantwortung stehlen will o_O
Bei besonderen Testamenten o.ä. könnte ich mir das vorstellen, aber eben nicht in unserem "einfachen" Fall.

Die Begründung ist die Messiewhg, die total verdreckt und zugemüllt ist, wo trotz vorhandener Erbmasse, am Ende draufgezahlt wird, weil so eine Messieentrümpelung im 4. Stock, nicht mit einer normalen Haushaltsauflösung gleichzusetzen ist.
Wir reden hier von verschimmelten Wänden, Fenstern usw. wo eben danach noch eine Renovierung erfolgen muss, denn die Whg nimmt die Wohnungsgesellschaft in dem ausgeräumten Zustand nicht ab.
Vielleicht bleibt wirklich vom Erbe was übrig, wenn die Wohnungsgesellschaft durch den Nachlassverwalter mit ihren eigenen Firmen sich darum kümmert, aber uns persönlich ist das Risiko zu gross, dass dort erhebliche Schäden durch den Verstorbenen an der Bausubstanz entstanden sind.
Garage und Keller kommen auch noch zur Entrümpelung, wo man nur die Tür öffnen kann und vor Gerümpel steht bzw. das Auto von Gerümpel umgeben ist.
Hätte das am Anfang nicht gedacht, dass es so ein Ausmaß ist und das das machbar wäre, aber sowas ist echt Wahnsinn.

Im Moment ist's nur extrem schwierig schnell einen Termin beim Nachlassgericht zu bekommen. Nur an 2 Tagen 3h vormittags geöffnet und telefonisch hängt man in der Warteschleife.

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#7
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8019 Beiträge, 4498x hilfreich)

Zitat (von meisch):
Aber der Bestatter und wenn man telefonisch beim Anwalt anfragt, heissts man sollte bei Ausschlagung einen Anwalt zu Rate ziehn, weil man könnte es in dem Fall nicht so einfach ausschlagen, weil Vermögen da ist und man sich bei dieser Messiewhg aus der Verantwortung stehlen will o_O

Doch, man kann einfach so ausschlagen und sich auf der "Verantwortung stehlen". Dann hat der Vermieter Pech.
Zitat:
Im Moment ist's nur extrem schwierig schnell einen Termin beim Nachlassgericht zu bekommen. Nur an 2 Tagen 3h vormittags geöffnet und telefonisch hängt man in der Warteschleife.

Die Ausschlagung kann man bei jedem Notar erklären. Wichtig ist aber, dass die Ausschlagungserklärung fristgerecht beim Nachlassgericht vorliegt.

-- Editiert von cruncc1 am 19.10.2020 21:40

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