Nutzungsentschädigung rückwirkend?

19. Oktober 2020 Thema abonnieren
 Von 
xb
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 0x hilfreich)
Nutzungsentschädigung rückwirkend?

Hallo

Mir ist klar,dass man Nutzungsentschädigung nicht rückwirkend verlangen kann.
Trotzdem folgende Situation

A und B sind jeweils zur Hälfte Eigentümer eines Hauses. A wohnt in dem Haus und B (wohnt woanders) verlangt ab Januar 2020 eine Miete von A. B lehnt das ab,weil er der Meinung ist,dass er als Miteigentümer keine Miete zahlen muss. Ab März 2020 weißt B A darauf hin,dass er eine Nutzungsentschädigung zahlen muss. B fordert diese Nutzungsentschädigung rückwirkend ab Januaur 2020
Grundsätzlich geht das nicht.

Es gilt jetzt aber Folgendes. Man kann Nutzungsentschädigung erst nach einem Neuregelungsverlangen fordern.

Man könnte doch sagen,dass B durch das Verlangen einer Miete dieses Neuregelungsverlangen A gegenüber zum Ausdruck gebracht hat. Wenn B jetzt ab Januar 2020 Nutzungsentschädigung verlangt ist das in gewisser Weise gar nicht rückwirkend sondern wirksam ab dem Neuregelungsverlangen.

Wie würdet Ihr das beurteilen?

Danke für Antworten und viele Grüße

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