Alleinerbe verstorben

19. Oktober 2020 Thema abonnieren
 Von 
scrat25
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 33x hilfreich)
Alleinerbe verstorben

Guten Tag,

Ich bitte in einer besonderen Situation um Eure und Ihre Hilfe:

Angenommen:
Eltern benennen im gemeinsamen Testament beide Söhne gleichermaßen als Erben, ändern dies jedoch wenige Jahre später (ohne Benennung von Gründen) zugunsten des einen Sohnes als Alleinerbe.
Nun stirbt der Alleinerbe (nicht verheiratet, keine Kinder) vor seinen Eltern und auch beide Eltern darauf ohne das Testament vorher ändern zu können.
Die einzigen Verwandten wären:
- verbleibender Sohn, der nicht mehr im Testament erwähnt wird
- 3 Enkelkinder
-Schwester der Verstorben Mutter (die nach ihrem Mann verstorben ist)

Wie verhält es sich? Wer wird eben?
Das Gericht schreibt nun dem Sohn und merkt an, dass er ja dem zweiten Testament nach zu urteilen nicht mehr erwähnt wurde. Er solle nun schriftlich darlegen ob und welche Gründe hierfür vorlägen?

Ich danke euch.

-- Editiert von scrat25 am 19.10.2020 22:14

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12 Antworten
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#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47502 Beiträge, 16808x hilfreich)

Das ist keine eindeutige Situation, so dass das Testament ausgelegt werden muss.

Variante 1: Die Kinder des verstorbenen Sohnes treten an dessen Stelle.

Variante 2: Es gilt die gesetzliche Erbfolge, d.h. der zweite Sohn erbt zusammen mit den Kindern des verstorbenen Sohnes.

Für die Auslegung kann es auch darauf ankommen, warum der zweite Sohn im zweiten Testament nicht mehr erwähnt wurde.

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47502 Beiträge, 16808x hilfreich)

Ergänzung:

Im Zweifel gilt nach § 2069 BGB die Variante 1.

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#3
 Von 
scrat25
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 33x hilfreich)

Vielen Dank...
Der verstorbene Sohn hatte keine Kinder.

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#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47502 Beiträge, 16808x hilfreich)

Dann gilt Variante 2 und der verbleibende Sohn ist Alleinerbe.

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#5
 Von 
scrat25
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 33x hilfreich)

Welchen Zweck erfüllt nun die schriftliche Begründung, warum der andere Sohn nicht mehr im Testament erwähnt wird? Das Gericht fordert dieses ja. Was soll man hier schreiben?
Bzw. bei welchen Gründen kann es dennoch passieren, dass auch der verbleibende Sohn nichts erbt?

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#6
 Von 
Ballivus
Status:
Lehrling
(1127 Beiträge, 303x hilfreich)

Zitat (von scrat25):
Was soll man hier schreiben?

Die Wahrheit.

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#7
 Von 
scrat25
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 33x hilfreich)

In diesem Fall gibt es, wie so oft, DIE WAHRHEIT leider nicht.
Ein Gespräch hierzu hat es zu Lebzeiten nicht gegeben. Ich könnte daher nur mutmaßen und vermuten. Aber das kann ja nicht wirklich der Sinn sein...?

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#8
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47502 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
Welchen Zweck erfüllt nun die schriftliche Begründung, warum der andere Sohn nicht mehr im Testament erwähnt wird?


So ganz klar ist mir das nicht. Möglicherweise will das Gericht prüfen, ob eine Auslegung des Testaments dahingehend in Frage kommt, dass der verbliebene Sohn in jedem Fall enterbt sein soll.

Nach meiner Auffassung gibt das Testament aber eine solche Auslegung nicht her.

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#9
 Von 
scrat25
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 33x hilfreich)

Das Gericht gibt an, dass in der ersten Fassung des Testaments beide Söhne und wenige Jahre später nur ein Sohn berücksichtigt wird. Daher fordern sie eine Begründung, die ich letztlich nicht liefern kann und mich zu wenig auskenne was man hier am Besten schreibt. Gleichzeitig fragt das Gericht ob die Mutter noch Geschwister hat? Warum fragen sie nicht nach Enkeln? Wären diese nicht zuerst in der Erbfolge dran?

-- Editiert von scrat25 am 20.10.2020 10:21

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#10
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47502 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
Das Gericht gibt an, dass in der ersten Fassung des Testaments beide Söhne und wenige Jahre später nur ein Sohn berücksichtigt wird.


Als Grund kann ich mir nur eine Prüfung dahingehend vorstellen, dass das Gericht eine Auslegung für möglich hält, nach der der verbliebene Sohn in jedem Fall enterbt werden sollte.

Irgendetwas dürfte die Eltern ja dazu veranlasst haben, den ersten Sohn als Alleinerben einzusetzen. Das kann im Verhalten des ersten Sohnes gelegen haben, d.h. die Eltern wollten diesen belohnen. Das kann aber auch im Verhalten des verbliebenen Sohnes gelegen habe, z.B. dass es starke Konflikt gab, die zu dieser Enterbung geführt haben.

Zitat:
Daher fordern sie eine Begründung, die ich letztlich nicht liefern kann


Man kann nur das schreiben, was man weiß und sollte auch nicht zu sehr über die Gründe spekulieren.

Zitat:
und mich zu wenig auskenne was man hier am Besten schreibt.


Gab es noch Kontakt zu den Eltern, bzw. der Mutter? Wenn ja, wie sah der aus? Wenn nein, warum gab es keinen Kontakt? Warum wurde nie über die Enterbung gesprochen, denn schließlich müsste die ja spätestens nach dem Tod des Vaters bekannt gewesen sein.

Wenn ein Kind so gar keine Gründe für die eigene Enterbung kennt, dann halte ich es für sehr ungewöhnlich, dass es nie nach den Gründen gefragt hat. Auch dazu kann man etwas schreiben.

Zitat:
Gleichzeitig fragt das Gericht ob die Mutter noch Geschwister hat?


Weil es denkbar ist, dass die Geschwister erben. Daneben gehe ich davon aus, dass auch die Schwester nach ihrer Einschätzung gefragt wird. Gibt es Vorstellungen darüber, welche Auffassung die Schwester zu dieser Frage hat?

Richtig ist aber, dass eigentlich die Enkel in der Erbfolge stehen, wenn der verbliebene Sohn als enterbt angesehen wird.

Dass der verbliebene Sohn als enterbt angesehen wird, hielte ich aber für sehr ungewöhnlich, denn schließlich
- hätten die Eltern diesen Sohn ausdrücklich enterben können
- hätten die Eltern einen Ersatzerben für den Fall benennen können, dass der erste Sohn vorverstirbt
- hätte die Mutter neu testieren können, nachdem der Alleinerbe vorverstorben ist.

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#11
 Von 
scrat25
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 33x hilfreich)

Gibt es denn nicht einen Passus, der berücksichtigt, dass die Eltern nicht bedacht haben, dass der Fall eintreten könnte, dass der im Testament bedachte Sohn vor ihnen versterben könnte?

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47502 Beiträge, 16808x hilfreich)

Dann muss das Testament ausgelegt werden und genau darum geht es ja. Welche Überlegungen dabei eine Rolle spielen habe ich versucht in meiner vorherigen Antwort darzulegen.

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