OS-Link nicht klickbar

19. Oktober 2020 Thema abonnieren
 Von 
sisqonrw
Status:
Praktikant
(539 Beiträge, 258x hilfreich)
OS-Link nicht klickbar

Hallo,

ich habe in meinem EBAY Angebot in den Rechlichen Hinweise

den OS-Link:

https://ec.europa.eu/consumers/odr

geschrieben, aber vergessen es klickbar zu machen. Ich war wohl Unkonzentriert. Oder es ging damals auf EBAY nicht. Ich habe Schuld. Mein Fehler. Wird akzeptiert.

Jetzt hat dieser Abmahner über diesen folgenden Anwalt:

https://www.ra-plutte.de/harald-durstewitz-abmahnung-fareds-rechtsanwaelte/

mir eine Abmahnung gesendet mit einer Unterlassungsklage.

Gibt es irgendwie milde Straffe sozusagen? Ich hatte zwar den Link drin, aber es war nicht Anklickbar.

Oder gibt es neues, dass es nicht mehr klickbar sein muss. Vielleicht hat ein Richter gesagt, dass man im Jahr 2020 in der Lage sein muss auch ein Link kopieren und in einen Browser einfügen zu können. Eine Rechtsprechung/Urteil/Aktenzeichen vielleicht?

Ich hatte es seit dem es muss den Link drin.

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18 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7143 Beiträge, 1495x hilfreich)

https://www.onlinehaendler-news.de/e-recht/aktuelle-urteile/28716-klickbar-os-link

Laut einem Urtiel soll er klickbar sein.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#2
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Laut einem Urtiel soll er klickbar sein.


Laut einem (!) noch nicht rechtskräftigen (!) Urteil.

In sofern spielen die Abmahner etwas auf Risiko.

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#3
 Von 
sisqonrw
Status:
Praktikant
(539 Beiträge, 258x hilfreich)

Hi,

was meinst du mit "die Abmahner spielen auf etwas Risiko"?

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von sisqonrw):
was meinst du mit "die Abmahner spielen auf etwas Risiko"?

Niemand weis derzeit definitiv ob der Link klickbar sein muss oder ob nicht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat (von sisqonrw):
was meinst du mit "die Abmahner spielen auf etwas Risiko"?


Ohne höchstrichterliche Rechtsprechung kann die Frage "muß der Link klickbar sein" in beide Richtungen ausgehen. Urteilt der BGH irgendwann, daß der Link nicht klickbar sein muß, waren die Abmahnungen unberechtigt.

Ich persönlich würde allerdings eher darauf tippen, daß der BGH sich letztlich dem o.a. LG anschließen wird.

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#6
 Von 
sisqonrw
Status:
Praktikant
(539 Beiträge, 258x hilfreich)

Eine Verständnisfrage. Wie beweisen die denn meinstens oder immer, dass der Link angeblich nicht anklickbar war zum Zeitpunkt des Entdeckens?

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von sisqonrw):
Wie beweisen die denn meinstens oder immer, dass der Link angeblich nicht anklickbar war zum Zeitpunkt des Entdeckens?

Durch Screenschots, Screenvideos, Zeugen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#8
 Von 
sisqonrw
Status:
Praktikant
(539 Beiträge, 258x hilfreich)

Werden denn Videos als Beweismittel akzeptiert?

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#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von sisqonrw):
Werden denn Videos als Beweismittel akzeptiert?

Ja.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#10
 Von 
sisqonrw
Status:
Praktikant
(539 Beiträge, 258x hilfreich)

und bei anderen Fällen wird Video nicht akzeptiert.

Kann man denn die Gegenseite Fragen was die Gefunden haben, ob die das Nachweisen können? Zeigen die dann den Nachweis?

-- Editiert von sisqonrw am 21.10.2020 22:18

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#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von sisqonrw):
Kann man denn die Gegenseite Fragen was die Gefunden haben, ob die das Nachweisen können?

Aber sicher doch.


Es gibt dann Möglichkeiten:
A) die zeigen was
B) die zeigen nichts
C) man hat die Klage im Briefkaten


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#12
 Von 
sisqonrw
Status:
Praktikant
(539 Beiträge, 258x hilfreich)

Ach das ist echt so hart. Ich habe den Link geschrieben, aber der war nicht anklickbar. Wenn man zwei Kleinkinder hat und die ständig Papa Papa sagen und viele Fragen haben, passiert so was.
Wieso gibt es keine milde Strafe?
Deshalb will ich ja keine Unterlassungsklage unterschreiben, weil Menschen machen halt Fehler.
Bin ein Einmann-Betrieb. Mache alles selber. Wenn mir wieder ein Fehler passiert, möchte ich keine Vertragsstrafe zahlen.

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#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von sisqonrw):
Ach das ist echt so hart.

Ja das ist es ohne Zweifel. Insbesondere wenn zweifelhafte Mitbewerber das dann auch noch ausnutzen und missbrauchen.



Zitat (von sisqonrw):
Wenn man zwei Kleinkinder hat und die ständig Papa Papa sagen und viele Fragen haben, passiert so was.

In solch heiklen Fällen wo man juristisch korrekt sein muss hilft es nichts, da müssen die Kinder und alle anderen Ablenkungen weg sein.



Zitat (von sisqonrw):
Wieso gibt es keine milde Strafe?

Weil der Gesetzgeber das so nicht vorgesehen hat.



Zitat (von sisqonrw):
Wenn mir wieder ein Fehler passiert, möchte ich keine Vertragsstrafe zahlen.

Das hat der Gesetzgeber so nicht vorgesehen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
sisqonrw
Status:
Praktikant
(539 Beiträge, 258x hilfreich)

Ich kann und werde die Unterlassungsklage nicht unterschreiben und zurück senden. Wir sind alle Menschen. Menschen machen Fehler. Man macht auch unbewusst Fehler. Danach möchte ich keine 5000€ Vertragsstrafe zahlen.

Das hat mit Menschlichkeit wirklich nichts mehr zu tun. Das ist pure Gier. Die meisten Händler sind kleine Solounternehmer. Keine Großkonzerne, die gerade mal über die Runden kommen.

Dann sollen die gerichtlich eine Unterlassungsklage beantragen.

Wisst Ihr was das schlimme ist. Wegen Corona haben viele Umsatzeinbusen. Das die in so einer Situation trotzdem weiter machen.
Allein eine Ehepaar oder Familie in so eine Stresssituation zu bringen, ist schlimm genug.

Mit was für einer Würde können die so etwas machen. Ohne ein schlechtes Gewissen zu haben.

Ich glaube an Karma. Tust du gutes oder schlechtes. Beides bekommst du wieder.

Ich habe von einem Anwalt gehört, dass Fareds bis jetzt keine gerichtliche Klage eingereicht hat. Hoffentlich bleibt das bei mir auch so.

Ist ja klar. Die geben noch schnell Gas bevor der Bundespräsident das Abmahner Gesetzt unterschreibt. Ich hoffe der Bundespräsident gibt mal so richtig Gas wie die Abmahner. Damit das Ganze mal ein Ende hat.

Sorry das ich mich hier ausheule.

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#15
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

Zitat (von sisqonrw):
und bei anderen Fällen wird Video nicht akzeptiert.


? Meinst du sowas wie heimliche Überwachung? Da geht es ja auch um Persönlichkeitsrechte; deine Website hat keine und darf daher jederzeit abgefilmt werden.

Zitat (von sisqonrw):
Ich kann und werde die Unterlassungsklage nicht unterschreiben und zurück senden. Wir sind alle Menschen. Menschen machen Fehler. Man macht auch unbewusst Fehler. Danach möchte ich keine 5000€ Vertragsstrafe zahlen.


Wenn du keine Unterlassungserklärung abgibst, läufst du Gefahr, dass ein Gericht dich via einstweiliger Verfügung zur Unterlassung verurteilt und du dann die Prozeßkosten für Streitwert >20.000 EUR zahlen darfst, das dürfte ein mittlerer vierstelliger Betrag werden.

Sicherer ist, eine modifizierte UE abzugeben (*nicht* die mitgeschickte) und sich dann "nur" noch um die Übernahme der Anwaltskosten zu streiten, da ist das Prozeßrisiko wesentlich geringer (einige 100 EUR).

Sturheit hilft dir hier nicht weiter.

Zitat (von sisqonrw):
Ich habe von einem Anwalt gehört, dass Fareds bis jetzt keine gerichtliche Klage eingereicht hat.


Bei Abgabe einer UE kann man durchaus darauf spekulieren, dass die Gegenseite einen Prozeß um wenige 100 EUR mit unklarem Ausgang scheuen wird und nur auf die hofft, die einknicken und bezahlen.
Ohne UE ist das Risiko für den Abgemahnten allerdings sehr hoch.

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#16
 Von 
sisqonrw
Status:
Praktikant
(539 Beiträge, 258x hilfreich)

Danke für deinen Rat. Ich hätte jetzt nur mit 2000€ gerechnet und nicht mit 20.000€.

also doch eine modifizierte UE.

Kann man denn da reinschreiben dass man andere Vertragsstrafen nur akzeptiert. z.B. 100 oder 200€. Danach 5000€ Vertragsstrafe zu zahlen ist heftig, weil Mensch ein Fehler macht.

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#17
 Von 
user08154711
Status:
Lehrling
(1897 Beiträge, 278x hilfreich)

Zitat (von sisqonrw):
Bin ein Einmann-Betrieb.
Zitat (von sisqonrw):
Danach 5000€ Vertragsstrafe zu zahlen ist heftig, weil Mensch ein Fehler macht.
Du hast ein Unternehmen ... und da sollte man sich an die rechtlichen Verpflichtungen halten.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
sisqonrw
Status:
Praktikant
(539 Beiträge, 258x hilfreich)

Zitat (von user08154711):
Zitat (von sisqonrw):
Bin ein Einmann-Betrieb.
Zitat (von sisqonrw):
Danach 5000€ Vertragsstrafe zu zahlen ist heftig, weil Mensch ein Fehler macht.
Du hast ein Unternehmen ... und da sollte man sich an die rechtlichen Verpflichtungen halten.


War ja auch. Deshalb habe ich sofort eingetragen. Nur nicht anklickbar. Unkonzentriert, menschlicher Fehler, etc.

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