Hallo eine Mitarbeiter der Arge möchte das Ich für ein Telefongespräch mit meinem Facharzt das Ich diesen von der Schweigepflicht entbinde.
Die Frage warum das nicht schriftlich gemacht würde wurde mir nicht wirklich mitgeteilt.
Hintergrund ist ein Führerscheinerneuerung da in einer anderen Fahrschule Probleme mit dem Fahrschullehrer bezüglich Verdacht der sexuellen Belästigung bestand.
Ich weiß nicht was Ich davon halten soll?
Weiß jemand Rat?
Danke für eure Antworten
Arge Mitarbeiter möchte Schweigepflichtsentbindung
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?
Vielleicht schreibst du mal, was die Arge (oder das Jobcenter?) dir genau geschrieben hat? Also den Wortlaut des Schreibens?
Es gibt kein Schreiben!
Das Gespräch fand telefonisch statt.
Ich war vorher bei einer anderen Fahrschuledurch einenLehrgang wo diese Verdächtigungen gegen den Fahrlehrer bestanden.
Da die Arge dort Kostenträger war, boten Sie mir jetzt einen Fahrschulwechsel an.
Hintergrund: einige Teilnehmer die betroffen waren wurden anscheinend Mundtot gemacht. Unterlassungserklärung gegen eine Teilnehmerin andere hat gewechselt weitere haben massive Zusatzstunden bekommen.
Leider habe Ich eine Vorgeschichte, so das die Anschuldigung die mir persönlich mitgeteilt wurde durch Teilnehmer dazu geführt haben das Ich einen anderen Fahrlehrer wollte.
Auch hat dieser mir persönlich gedroht Ich solle zu gewissen Teilnehmern den Kontakt abbrechen.
Eine Beschwerde bei der Lehrgangsleitung wurde massiv beachtet. Letzendlich teilte mir die Arge mit Ich hätte mich auch an diese wenden können dann wäre ein sofortiger Wechsel möglich gewesen.
Der Fahrlehrer hat mich auf die Beschuldigung schlecht gemacht bezüglich meiner Vorgeschichte.
Es kam sogar die Frage von Ihm ob er mit meiner Ärztin sprechen dürfe!
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Immer noch etwas wirr. Ich versuche es trotzdem mal. Der Führerschein wird vom Job-Center finanziert. Jetzt hat ein Fahrschulwechsel stattgefunden. Der war vorher nicht koordiniert worden. Es scheint sich aber nicht um einen Ersterwerb einer Fahrerlaubnis zu handeln. Und jetzt kommen Zweifel an der Fahrtüchtigkeit auf, deshalb die Bitte des JC. Davon gehe ich im Augenblick aus.
So, warum diese Geschichte mit dem Zweiterwerb erst jetzt auffiel, keine Ahnung. Aber, wenn Zweifel an der Fahrtüchtigkeit aufgrund einer Vorgeschichte bestehen, dann ist doch nachvollziehbar, dass das JC Aufklärung haben will. Ich würde den Arzt insoweit von der Verschwiegenheitsverpflichtung entbinden, wie es um Fakten hinsichtlich der Fahrerlaubnis geht. Und wirklich nur insoweit. Und das schriftlich gegenüber dem JC und gegenüber dem Arzt.
wirdwerden
-- Editiert von wirdwerden am 20.10.2020 14:51
ZitatDas Gespräch fand telefonisch statt. :
Das JC möchte, dass dein Facharzt dem JC erklären oder schreiben darf. Was auch immer.
Das sollst du dem Arzt erlauben. Sonst sagt oder schreibt der nichts.
Also tu es oder lass es.
Wer wirft denn hier wem sexuelle Belästigung vor?
Und jetzt?
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