Hallo,
habe da eine Frage, mein Mann ist Juni 2020 gestorben und wir haben ein Haus im Wert von 400.000 Euro. Eins der Kinder will sein Pflichtanteil haben. Wie muss ich das grob ausrechnen? Habe gelesen das die Hälfte von 400.000 nehmen muss, sprich 200.000 und das dann durch 3 teilen muss. Das wären dann um die 66.000. Ist der Rechenweg so richtig? Danke schon mal für eure Informationen!
Lg
Wie wird der Pflichtanteil bei drei Kindern aufgeteilt?
20. Oktober 2020
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Frage vom 20. Oktober 2020 | 22:22
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Wie wird der Pflichtanteil bei drei Kindern aufgeteilt?
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 21. Oktober 2020 | 00:03
Von
Status: Senior-Partner (6266 Beiträge, 1498x hilfreich)
ZitatIst der Rechenweg so richtig? :
Nein.
Erstmal muss man wissen: wer ist Eigentümer des Hauses?
Nur der Vater? Oder die Ehegatten je zur 1/2? (Oder andere Verteilung?)
Als nächstes muss man wissen: gibt es ein Testament? Sind die Kinder enterbt? Oder gilt die gesetzliche Erbregelung?
Daraus ergeben sich 4 denkbare Konstellationen.
A) Vater war Alleineigentümer.
Aa) Es gibt kein Testament. Dann erbt die Witwe 1/2, und die Kinder 1-3 erben zusammen ebenfalls 1/2, jedes Kind also 1/6.
Witwe ist also zu 1/2 Eigentümerin des Hauses, die Kinder zu je 1/6. Das Haus hat dann vier Eigentümer mit unterschiedlichen Anteilen.
Ab) Es gibt ein Testament, Ehefrau ist Alleinerbin. Dann erbt die Witwe das Haus und ist Alleineigentümerin des Hauses.
Die Kinder haben Anspruch auf ihr Pflichtteil, d.h. die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Also die Hälfte von 1/6, das macht ein 1/12. Der Pflichtteilsanspruch besteht in Geld, d.h. die Erbin/die Erben müssen den Pflichtteilsberechtigten auszahlen. 1/12 von 400.000€ (Wert des Hauses) sind 33.333€.
B) Das Haus gehört Vater und Mutter gemeinsam, zu je 1/2. Anteil des Mannes 200.000€.
Ba) Es gibt kein Testament. Dann erbt die Witwe 1/2 des Eigentumanteils des Mannes. Ihr gehören jetzt also ihre 200.000€ Anteil plus 100.000€ vom Ehemann, macht zusammen 300.000€, der Witwe gehören jetzt also 3/4 des Hauses.
Die Kinder teilen sich die restlichen 100.000€ vom Vater, macht 33.333€ pro Kind.
Das Haus hat jetzt also 4 Eigentümer, die Mutter mit 3/4 und die 3 Kinder mit je 1/3 von 1/4, also 1/12.
Bb) Es gibt ein Testament, Ehefrau ist Alleinerbin. Dann erbt die Witwe den Anteil des Mannes am Haus. 1/2 hatte sie ja schon, jetzt kommen die 1/2 des Mannes dazu, sie ist Alleineigentümerin des Hauses.
Die Kinder haben dann ihren Pflichtteilsanspruch. Der ist die Hälfte des gesetzlichen Erbes. Ihr gesetzlicher Anteil wäre 33.333€, die Hälfte davon ist 16.666€.
Wichtig dabei ist jetzt aber:
Sind die Kinder nicht enterbt, werden sie zusammen mit der Mutter Eigentümer des Hauses, mit den jeweils zutreffenden Anteilen. Jeder Miteigentümer kann eine Teilungsversteigerung durchsetzen, und bekommt dann den entsprechenden Anteil am Erlös. (Abzüglich Versteigerungskosten)
Sind die Kinder nicht Miteigentümer, sondern machen ihren Pflichtteilsanspruch geltend, haben sie "nur" Anspruch auf Geld.
#2
Antwort vom 21. Oktober 2020 | 08:55
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:ZitatIst der Rechenweg so richtig? :
Nein.
Erstmal muss man wissen: wer ist Eigentümer des Hauses?
Nur der Vater? Oder die Ehegatten je zur 1/2? (Oder andere Verteilung?)
Als nächstes muss man wissen: gibt es ein Testament? Sind die Kinder enterbt? Oder gilt die gesetzliche Erbregelung?
Daraus ergeben sich 4 denkbare Konstellationen.
A) Vater war Alleineigentümer.
Aa) Es gibt kein Testament. Dann erbt die Witwe 1/2, und die Kinder 1-3 erben zusammen ebenfalls 1/2, jedes Kind also 1/6.
Witwe ist also zu 1/2 Eigentümerin des Hauses, die Kinder zu je 1/6. Das Haus hat dann vier Eigentümer mit unterschiedlichen Anteilen.
Ab) Es gibt ein Testament, Ehefrau ist Alleinerbin. Dann erbt die Witwe das Haus und ist Alleineigentümerin des Hauses.
Die Kinder haben Anspruch auf ihr Pflichtteil, d.h. die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Also die Hälfte von 1/6, das macht ein 1/12. Der Pflichtteilsanspruch besteht in Geld, d.h. die Erbin/die Erben müssen den Pflichtteilsberechtigten auszahlen. 1/12 von 400.000€ (Wert des Hauses) sind 33.333€.
B) Das Haus gehört Vater und Mutter gemeinsam, zu je 1/2. Anteil des Mannes 200.000€.
Ba) Es gibt kein Testament. Dann erbt die Witwe 1/2 des Eigentumanteils des Mannes. Ihr gehören jetzt also ihre 200.000€ Anteil plus 100.000€ vom Ehemann, macht zusammen 300.000€, der Witwe gehören jetzt also 3/4 des Hauses.
Die Kinder teilen sich die restlichen 100.000€ vom Vater, macht 33.333€ pro Kind.
Das Haus hat jetzt also 4 Eigentümer, die Mutter mit 3/4 und die 3 Kinder mit je 1/3 von 1/4, also 1/12.
Bb) Es gibt ein Testament, Ehefrau ist Alleinerbin. Dann erbt die Witwe den Anteil des Mannes am Haus. 1/2 hatte sie ja schon, jetzt kommen die 1/2 des Mannes dazu, sie ist Alleineigentümerin des Hauses.
Die Kinder haben dann ihren Pflichtteilsanspruch. Der ist die Hälfte des gesetzlichen Erbes. Ihr gesetzlicher Anteil wäre 33.333€, die Hälfte davon ist 16.666€.
Wichtig dabei ist jetzt aber:
Sind die Kinder nicht enterbt, werden sie zusammen mit der Mutter Eigentümer des Hauses, mit den jeweils zutreffenden Anteilen. Jeder Miteigentümer kann eine Teilungsversteigerung durchsetzen, und bekommt dann den entsprechenden Anteil am Erlös. (Abzüglich Versteigerungskosten)
Sind die Kinder nicht Miteigentümer, sondern machen ihren Pflichtteilsanspruch geltend, haben sie "nur" Anspruch auf Geld.
Vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort sie haben mir sehr geholfen!
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#3
Antwort vom 21. Oktober 2020 | 09:10
Von
Status: Unbeschreiblich (47506 Beiträge, 16808x hilfreich)
Sollte es kein Testament geben, dann bilden Ehefrau und Kinder eine Erbengemeinschaft. In dem Fall kann ein Kind nicht einfach so ausgezahlt werden, sondern die Erbengemeinschaft muss sich überlegen, ob die Erbengemeinschaft aufgelöst werden soll oder ob nur ein Kind ausscheiden soll. Außerdem ist in so einem Fall ein notarieller Vertrag erforderlich.
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