Hallo,
folgende Frage: ist eine Speditionslieferung bzw. ein Händler, welche ein Ecksofa liefern, (aufgrund des VerpackG) verpflichtet, die Verpackungen mitzunehmen?
Grund für meine frage:
Ich habe letztens ein Ecksofa mit jeder Menge Verpackung geliefert bekommen. Da ich diese nicht selber entsorgen kann, habe ich etwas für mich bisher selbstverständliches gefragt: "Könnten Sie die Verpackung bitte direkt mitnehmen?"
Der Spediteur hat mir daraufhin gesagt, dass die Verpackung nur bei gebuchtem Montageservice mitgenommen wird. Als ich daraufhin angemerkt habe, dass auf der Webseite des Händlers eine Mitnahme der Verpackung versprochen wird, hat mir der Spediteur gesagt, dass das stimmt. Jedoch habe ich zum Auspacken nur 5 Minuten Zeit. Mit meiner Antwort, dass ich dies in der kurzen Zeit nicht schaffen werde, war das Gespräch beendet.
Da ich, wie bereits erwähnt, diese nicht selber entsorgen kann, da ich kein Auto besitze und ich mit den Verpackungen meinen Müll (der sowieso am Tag der Müllabfuhr meist randvoll ist) schön auffüllen würde, habe ich mich informiert, ob der Spediteur (bzw. der Händler; beides läuft über die gleiche Firma) die Verpackung mitnehmen hätte müssen.
Auf der Seite des Händlers steht, dass die Verpackung mitgenommen wird - falls gewünscht. Nach einem schnellen Überfliegen des VerpackG (eig nur §15), war ich mir ziemlich sicher. Daher habe ich den Händler angeschrieben und darum gebeten, den Müll nachträglich abzuholen.
Als Antwort habe ich mitgeteilt bekommen, dass die Verpackung grundsätzlich nicht ohne Montage mitgenommen wird.
Daher habe ich nochmals eine E-Mail geschrieben. Diesmal habe ich auch den Paragraphen mit reingeschrieben (§15 Absatz 1 Satz 1 (insbesondere Nummer 2)). Dass die Verpackung nicht typischerweise beim Endverbraucher als Abfall anfällt, habe ich mit der Menge der Kartonagen und der Plastikfolien begründet. Da am Freitag sowieso eine Ersatzlieferung des gleichen Händlers kommt (da ein Teil beschädigt war), habe ich vorgeschlagen, dass die Verpackung dann direkt mitgenommen wird.
Der Händler hat mir geantwortet, dass die Menge der Verpackung laut ihm typischerweise beim privaten Endverbraucher anfällt und somit keine Rücknahmepflicht besteht. Nun kann man natürlich über die Definition der Menge diskutieren :/
Leider konnte ich im Internet keine Einschätzungen finden, ab welcher Menge Verpackungen kein typischerweise anfallender Abfall mehr ist.
Daher die o.g. Frage, ob eurer Einschätzung nach der Händler die Verpackung abholen muss.
Gerne könnt ihr mir auch Quellen schicken, falls es doch weitere Regelungen zu dem Thema gibt.
Es waren drei Pakete:
1,8 x 1,4 x 1 m
1,6 x 1 x 1 m
1,2 x 0,7 x 0,2 m
Nebenbei: aufgrund des Versprechens auf der Webseite des Händlers, dass die Verpackung mitgenommen wird, könnte ich zwar theoretisch den Vertrag widerrufen (da ich dort nur aufgrund des sicheren Versprechens bestellt habe, da mir von Anfang an klar war, dass ich die Verpackung nicht selbst entsorgen kann), jedoch möchte ich das nicht.
Ist Spedition bzw. Händler zur Rücknahme der Verpackung verpflichtet?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
könnten wir auch einmal die Webseite des Händlers sehen? Wäre für eine Antwort sicher hilfreich.
@Frabato
Ja natürlich:
https://www.xxxlutz.de/c/onlinelieferung
Da stehen ganz unten unter "Die Verpackung nehmen wir mit" 3 Sätze, auf die ich mich verlassen hatte
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ZitatDa ich, wie bereits erwähnt, diese nicht selber entsorgen kann, :
Man hat nicht die vorgeschriebene Altpapiertonne / Altpapiersack und die Gelbe Tonne / Geber Sack?
Warum?
ZitatDa stehen ganz unten unter "Die Verpackung nehmen wir mit" 3 Sätze, auf die ich mich verlassen hatte :
Und warum genau hat man dann die vereinbarten Bedingungen nicht erfüllt?
ZitatJedoch habe ich zum Auspacken nur 5 Minuten Zeit. Mit meiner Antwort, dass ich dies in der kurzen Zeit nicht schaffen werde, war das Gespräch beendet. :
Selber auspacken ist laut den vertraglichen Vereinbarungen nicht vorgesehen.
ZitatAls Antwort habe ich mitgeteilt bekommen, dass die Verpackung grundsätzlich nicht ohne Montage mitgenommen wird. :
Das ist ausweislich der Anpreisung und der vertraglichen Vereinbarung schlicht falsch.
Ich würde den Verkäufer daher erst mal gerichtsfest auffordern, das er das Versäumnis seines Erfüllungsgehilfen entsprechend kostenfrei korrigieren muss, anderenfalls man das ganze als Selbstvornahme auf seine Kosten machen wird.
Harry, seit wann ist eine Altpapiertonne vorgeschrieben? Gibt es bei uns z.B. nicht. Es erfolgt der Hinweis auf den Wertstoffhof und auf die in der Stadt aufgestellten Container. Z.B. von mir alle weit entfernt.
Die Frage ist hier doch aber, ob die Zusicherung, die Verpackung wieder mitzunehmen, integrierter Vertragsbestandteil ist. Ich neige dazu. Dann hätte der Fragesteller einen Anspruch auf Abholung der Teile. Das unter Fristsetzung einleiten.
wirdwerden
manchmal hilft es, Sätze (insbes. Zitate) erst nach einem, den Satz beendenden Satzzeichen, zu beenden.ZitatMan hat nicht die vorgeschriebene Altpapiertonne / Altpapiersack und die Gelbe Tonne / Geber Sack? :
Warum?
ZitatGibt es bei uns z.B. nicht. Es erfolgt der Hinweis auf den Wertstoffhof und auf die in der Stadt aufgestellten Container. Z.B. von mir alle weit entfernt. :
Bisher kannte ich nur Gegenden wo die Tonne steht.
@Harry: Ob da eine Tonne steht oder der Wertstoffhof ist, spielt im Moment keine Geige: Folgender Satz:
Teilen Sie der Spedition einfach vor Ort mit, ob wir die Verpackung für Sie entfernen und umweltgerecht entsorgen dürfen. Dieser Service ist selbstverständlich kostenlos. Bitte beachten Sie, dass Sie zu Retourzwecken die Originalverpackung benötigen.
sagt eindeutig aus, dass der Service die Verpackung mitnimmt. Ohne wenn und aber.
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Wenn man jetzt allerdings anruft und sagt: Bitte kommen und Papier aufräumen, lachen die sicher laut!
Und das per Anwalt machen, halte ich auch übertrieben.
Des weiteren denke ich, dass die Verpackung mittlerweile von fb4628 entsorgt wurde.
Trotzdem würde ich es denen schreiben und sagen, dass ich nie mehr dort einkaufen werde und es auch meinen Freunden erzählen werde. Vielleicht noch in einem Brief an LXXX selbst.
Wird logo auch keine Wirkung haben. Allerdings werden die das Thema in ihrer nächsten Sitzung mal ansprechen.
Zitatsagt eindeutig aus, dass der Service die Verpackung mitnimmt. Ohne wenn und aber. :
Nö. witzigerweise hat man das "aber" ja sogar mit zitiert ...
ZitatWird logo auch keine Wirkung haben. Allerdings werden die das Thema in ihrer nächsten Sitzung mal ansprechen. :
2 Sätze 1 Wiederspruch ...
Zitat:
Nö. witzigerweise hat man das "aber" ja sogar mit zitiert ...
kannst du den Satz mal näher erklären? Ich verstehe ihn jedenfalls nicht.
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