Versicherung mindert Auszahlung gem. Kostenvoranschlag

23. Oktober 2020 Thema abonnieren
 Von 
Michael17
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Versicherung mindert Auszahlung gem. Kostenvoranschlag

Hallo liebe Community,

dieses Jahr hatten wir einen Hagelschaden, bei dem Rollos deutlich beschädigt wurden. Ich habe einen Kostenvoranschlag für den Tausch erstellen lassen, den die Versicherung auch bereits freigegeben hat. Die Versicherung hat mir zudem freigestellt per Kostenvoranschlag abrechnen zu lassen (anfänglich mündlich zu 100%) - nun habe ich Bescheid bekommen, dass nur 70% vom Netto Betrag ausgezahlt werden, wenn wir so abrechnen.
Habe ich eine Chance auf 100% netto oder ist die Versicherung mit dem Angebot der 70% im Recht? In den Versicherungsbedingungen finde ich nichts dazu, dass die Regulierungshöhe gemindert werden könnte. Lediglich, dass ich (wenn die Versicherung darauf besteht) eine Wiederherstellungspflicht habe und die Rollos reparieren lassen muss. Aber die Abrechnung gem. KoVoA wurde ja bereits durch die Versicherung angeboten...
M.E. spart sich die Versicherung dadurch trotzdem etwas, wenn sie nur 100% netto ausbezahlten muss - so würden beide Seiten profitieren.

Vielleicht hatte ja bereits jemand einen ähnlichen Fall oder kann aus dem Stegreif eine Vermutung äußern.

Vielen Dank für eure Unterstützung!
Michael

-- Editiert von Michael17 am 23.10.2020 15:53

-- Editiert von Michael17 am 24.10.2020 14:06

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