Käufer hat Rost am Auto entdeckt

25. Oktober 2020 Thema abonnieren
 Von 
JD0610
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Käufer hat Rost am Auto entdeckt

Hallo Leute,
habe vor knapp einem Monat mein altes verkauft.
Jetzt hat sich vor ein paar Tagen der Käufer gemeldet und meinte er hätte Rost an einem Stoßstangenblech und am Tankrohr gefunden und ich solle ihm doch entgegenkommen. Da weder die Werkstatt noch der TÜV letztes Jahr etwas erwähnt hat und auch kein Sprit auslief, weiß ich davon nichts und sagte ihm das ich ihm nicht entgegenkommen werde.
Jetzt möchte er einen Anwalt einschalten.
In dem ADAC Kaufvertrag hab ich angegeben, dass das Auto Rost an der Heckklappe hat und den Punkt "keine sonst. Beschäftigung erlitten" angekreuzt.
Es handelt sich um ein 16 Jahre altes Auto mit knapp 200.000km.
Womit muss ich also jetzt in nächster Zeit rechnen?


-- Editiert von JD0610 am 25.10.2020 17:10

Problem nach Autokauf?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von JD0610):
Womit muss ich also jetzt in nächster Zeit rechnen?


Die Glaskugel wird gerade poliert und lässt sich derzeit nicht benutzen.

Oder anders ausgedrückt, wie sollen wir wissen was der Käufer zu unternehmen gedenkt.

Realistisch betrachtet würde ich mir hier gar keine Gedanken machen.

Berry

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#2
 Von 
JD0610
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hab es ein bisschen falsch formuliert Ich meine damit ob der Käufer irgendeine Chance auf Preisminderung, Kostenübernahme der Reperatur, Rückgabe des Auto oder sonst irgendwas hat und somit Kosten auf mich zukommen werden.

Gruß

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#3
 Von 
Frabato
Status:
Schüler
(480 Beiträge, 52x hilfreich)

Ich denke, du musst dir da keine Sorgen machen.
Ein 16 Jahre altes Auto mit 200.000km und Angabe von Rost an der Heckklappe wird sicherlich noch an anderer Stelle etwa Rost haben. Das müsste der Käufer auch wissen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 755x hilfreich)

Rost bei einem solch alten Auto stellt meist keinen Mangel dar. Darüber hinaus müsste dir der Schaden bekannt gewesen sein, damit der Käufer irgendwelche Rechte geltend machen kann.

Daher: Kontakt mit dem Käufer einstellen. Sein Auto, sein Problem.

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120328 Beiträge, 39874x hilfreich)

Zitat (von JD0610):
Womit muss ich also jetzt in nächster Zeit rechnen?

Mit nervigen Mails vom Käufer.
Mit Post vom Anwalt.



Zitat (von JD0610):
und sagte ihm das ich ihm nicht entgegenkommen werde.

Schade. Komplett ignorieren wäre die bessere Taktik gewesen.



Zitat (von JD0610):
und den Punkt "keine sonst. Beschäftigung erlitten" angekreuzt.

Hä?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
FareakyThunder
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 610x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Hä?

Wenn man ganz zitiert:
Zitat (von JD0610):
In dem ADAC Kaufvertrag hab ich angegeben, dass das Auto Rost an der Heckklappe hat und den Punkt "keine sonst. Beschäftigung erlitten" angekreuzt.

Wüsste man auch wo man Nachschauen kann. Also hier: https://www.adac.de/-/media/adac/pdf/jze/kaufvertrag-privat-an-privat.pdf

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#7
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von FareakyThunder):
Wüsste man auch wo man Nachschauen kann.
Harry macht jetzt einen auf user08xxx und sucht Rechtschreibfehler und Verschreiber... Beschädigung Beschäftigung.
Dieses Spiel geht mir definitiv auf den Nerv...


Zitat (von fm89):
Kontakt mit dem Käufer einstellen. Sein Auto, sein Problem.
Bester Tipp. Sollte der TE auf jeden Fall befolgen

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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