WG Zimmer blockiert trotz monatelanger Abwesenheit

28. Oktober 2020 Thema abonnieren
 Von 
guest-12328.10.2020 15:10:07
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)
WG Zimmer blockiert trotz monatelanger Abwesenheit

Hallo,
ich bewohne eine zweier WG in Berlin. Nun ist mein Mitbewohner seit über drei Monaten nur zweimal vorbeigekommen und wohnt eigentlich in der Wohnung seiner Mutter. Ich habe ihn bereits darauf angesprochen, ob er nicht offiziell ausziehen wolle, aber das hat er abgelehnt. Ich bin damals bewusst in eine WG gezogen, da ich eine Wohngemeinschaft dem alleine Wohnen vorziehe. Da in Berlin die Nachfrage an Wohnungen sehr viel höher ist, als das Angebot, halte ich es für zumindest moralisch wirklich verwerflich, dass mein "Mitbewohner" monatelang ein Zimmer blockiert, in dem er gar nicht mehr wohnt. Daher wollte ich hier einmal fragen, ob das in Berlin überhaupt so erlaubt ist? Müsste er nicht zumindest einen Zweitwohnsitz anmelden oder gar das Zimmer für jemand anderen freiräumen wenn er es nachweislich nicht nutzt?
Vielen Dank!

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von oktavia):
Müsste er nicht zumindest einen Zweitwohnsitz anmelden

Durchaus, ja. Hat er wohl auch schon gemacht ... ?



Zitat (von oktavia):
Daher wollte ich hier einmal fragen, ob das in Berlin überhaupt so erlaubt ist?

Ich wüsste nicht das Berlin eine allgemeine Benutzungspflicht für Wohnungen hätte.



Zitat (von oktavia):
oder gar das Zimmer für jemand anderen freiräumen wenn er es nachweislich nicht nutzt?

Da er es aber nutzt, stellt sich die Frage gar nicht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1346 Beiträge, 508x hilfreich)

So lange er seine Miete zahlt gibt es wohl keinen Grund, dass er das Zimmer freigeben müsste.

Es ist doch egal, ob er in dieser Zeit bei seiner Mutter lebt, im Ausland weilt oder nach einem Unfall länger i neienr Klinik oder ReHa ist

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#3
 Von 
guest-12328.10.2020 15:10:07
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Vielen Dank für die schnelle Antwort. Ich glaube nicht, dass er einen Zweitwohnsitz bereits angemeldet hat. Ich habe mal versucht weiter nach dem Problem zu googeln und doch noch etwas interessantes gefunden, nämlich das Zweckentfremdungsverbot von Wohnraum in Berlin. Dieses ist seit 2014 in Kraft und besagt unter anderem, dass man Wohnraum nicht länger als drei Monate (vor 2018 waren es wohl noch sechs Monate aber es gab eine Verschärfung) leer stehen lassen darf. Es klingt zwar so, als ginge dieses Verbot eher an die Vermieter, als an Mieter, aber letztendlich tut er doch genau das oder? Er hat zwar noch Möbel in dem Zimmer und eine Zahnbürste im Bad, nutzt aber nichts davon und zweckentfremdet demnach das Zimmer, es wird eher als Abstellraum, als als Wohnraum genutzt. Wie seht ihr das? Meint ihr, ich hätte unter diesen Voraussetzungen die Chance, ihn zum Auszug zu nötigen?

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#4
 Von 
philosoph32
Status:
Lehrling
(1351 Beiträge, 154x hilfreich)

Zitat (von oktavia):
Meint ihr, ich hätte unter diesen Voraussetzungen die Chance, ihn zum Auszug zu nötigen?


Du hättest gerne eine Anleitung zur Nötigung ?

Ganz ehrlich ? Wie alt bist Du denn ?

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#5
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5540 Beiträge, 2498x hilfreich)

Zitat (von oktavia):
Er hat zwar noch Möbel in dem Zimmer und eine Zahnbürste im Bad


Und damit steht es nicht leer.

Mal ehrlich, mit solchem Mitbewohner würde ich auch lieber wieder bei Mutti einziehen......

Es hindert dich übrigens niemand daran, in eine WG zu ziehen, in der mehr Bewohner anwesend sind.

-- Editiert von hiphappy am 28.10.2020 12:56

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von oktavia):
und besagt unter anderem, dass man Wohnraum nicht länger als drei Monate (vor 2018 waren es wohl noch sechs Monate aber es gab eine Verschärfung) leer stehen lassen darf.

Nein, das besagt es nicht. Es besagt, das man Wohnraum nicht länger als drei Monate leer stehen lassen darf, ohne das es genehmigt wurde.
Aber da der Wohnraum gar nicht leer steht ...


Im übrigen gilt es nur, bei Nutzung zu anderen als Wohnzwecken.
Da er aber zu Wohnzwecken genutzt wird, auch wenn die zeitlichen Komponenten nicht Deiner Vorstellung entsprechen ...



Zitat (von oktavia):
Meint ihr, ich hätte unter diesen Voraussetzungen die Chance, ihn zum Auszug zu nötigen?

Jemanden zu nötigen ist eine strafrechtlich relevante Handlung - sollte man also besser lassen.
Nur motivieren oder vertragliche vereinbaren ist erlaubt.



Zitat (von oktavia):
Ich glaube nicht, dass er einen Zweitwohnsitz bereits angemeldet hat.

Da man schrieb
Zitat (von oktavia):
ob er nicht offiziell ausziehen wolle,

bin ich mal davon ausgegangen. Denn um offiziell auszuziehen, muss man ja erst mal offiziell eingezogen sein.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#7
 Von 
guest-12328.10.2020 15:10:07
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Wow mit solchen Reaktionen hätte ich in so einem Forum nicht gerechnet. Ich dachte hierbei geht es um rechtliche Beratung und nicht persönliche Meinungsäußerung und Vorwürfen. Kennt ihr eigentlich den Wohnungsmarkt in Berlin? Ich kriege ständig Anfragen von Freunden und Freunden von Freunden, die hier mit dem Studieren anfangen und dringend eine Wohnung suchen, aber einfach nichts bezahlbares mehr finden. Und die haben vielleicht keine Mutti in der Stadt, in der ihnen der Studienplatz zugeteilt wurde und können es sich nicht so einfach leisten mehrere Wohnungen zu blockieren ohne darin zu wohnen. Deswegen finde ich es ungerecht, ein Zimmer in so einer überfüllten Stadt zu blockieren, was man weder nutzt noch braucht und anscheinend einfach nur zu viel Geld hat. Wieso sollte ich mir eine Wohnung mit mehr Mitbewohnern suchen, ich will ja nur einen. Es ist meiner Meinung nach zweckentfremdet wenn es nicht als Wohnraum genutzt wird und so verstehe ich das Gesetz auch. Ich hatte eigentlich gehofft hier qualifizierte Beiträge zu der rechtlichen Lage dieser Situation zu erhalten und nicht Anschuldigen meiner Person wegen einer gestellten Frage. Und das meine Ansicht hier auf so viel Unverständnis trifft, wundert mich auch sehr, ich glaube wirklich, dass die betroffenen Personen noch nie in Berlin eine Wohnung gesucht haben.

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#8
 Von 
guest-12328.10.2020 15:10:07
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Die Formulierung "nötigen" war an dieser Stelle definitiv falsch gewählt, ich wollte einfach nur fragen, was es für Möglichkeiten gibt, nicht genutzten Wohnraum für eine Person zu Verfügung zu stellen, die diesen wirklich braucht. In einer Stadt voller Studierender, die verzweifelt auf der Suche sind.

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#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von oktavia):
ich wollte einfach nur fragen, was es für Möglichkeiten gibt, nicht genutzten Wohnraum für eine Person zu Verfügung zu stellen, die diesen wirklich braucht.

Ja, natürlich. Man meldet das beim zuständigen Amt.

Nur liegt hier ja eine Nutzung vor, ob diese Dir zusagt oder moralich passt ist irrelevant.
Aber wer weis, eventuell sieht das Amt das ja anders?



Zitat (von oktavia):
Kennt ihr eigentlich den Wohnungsmarkt in Berlin?

Ja. Ihn als "schwierig" zu betiteln wäre wohl euphemistisch ...



Zitat (von oktavia):
Ich dachte hierbei geht es um rechtliche Beratung und nicht persönliche Meinungsäußerung und Vorwürfen.

Was genau ist denn an
Zitat:
Sinn und Zweck des Forums ist der Austausch von Erfahrungen, Meinungen und Informationen im juristischen Bereich.

missverständlich fromuliert?

Rechtliche Beratung gibt es nebenan: https://www.frag-einen-anwalt.de/


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#10
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1444x hilfreich)

Zitat (von oktavia):
Daher wollte ich hier einmal fragen, ob das in Berlin überhaupt so erlaubt ist?


Es gibt weder in Berlin noch in den anderen 15 Bundesländern eine Vorschrift das gemieteter Wohnraum bewohnt werden muß.

Solange der Mitbewohner seine Miete zahlt gibt es keinen Grund ihm zu kündigen.

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

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#11
 Von 
philosoph32
Status:
Lehrling
(1351 Beiträge, 154x hilfreich)

Zitat (von oktavia):
Ich dachte hierbei geht es um rechtliche Beratung und nicht persönliche Meinungsäußerung und Vorwürfen.


Das hast Du genau falsch herum verstanden. Eine rechtliche Beratung ist hier gerade eben NICHT erlaubt, sondern lediglich der Austausch über unterschiedliche Ansichten und Meinungen zu juristischen Themen.

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#12
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von oktavia):
Ich kriege ständig Anfragen von Freunden und Freunden von Freunden, die hier mit dem Studieren anfangen und dringend eine Wohnung suchen, aber einfach nichts bezahlbares mehr finden.
Das ist einfach Pech für diejenigen, die eine Wohnung suchen.

Zitat (von oktavia):
......oder gar das Zimmer für jemand anderen freiräumen wenn er es nachweislich nicht nutzt?
Bitte sei dir im Klaren darüber, dass er das Zimmer sehr wohl nutzt und dieses eben NICHT leersteht! Du selbst schreibst doch, dass er Möbel dort stehen hat, also nutzt er das Zimmer auch.

Zitat (von oktavia):
Ich dachte hierbei geht es um rechtliche Beratung und nicht persönliche Meinungsäußerun
Dann hast du den Sinn dieses Forums nicht verstanden. Rechtberatung gibt es beim Anwalt. Dies hier ist ein Laienforum in welchem Laien über Dinge diskutieren und ihre Meinungen äußern.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

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