Ein Horror Erbe

30. Oktober 2020 Thema abonnieren
 Von 
Peterklein1
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Ein Horror Erbe

Hallo,

Mein Vater ist sehr überraschend Verstorben, und ich habe nun das Haus mit 2 Mietwohngen geerbt.


Beide Wohnungen sind / Waren Vermietet.

Wohnung 1 ist noch vermietet
Wohnung 2 sind die Mieter erst vor Kurzem ausgezogen.


Vor Kurzem habe ich die "Leere" Wohnung begutachtet.........

Um den Schaden Aufzulisten:


Wohnzimmer: Parkett zu ca. 50 % Total Zerkratzt.
Schlafzimmer 1: Wände sind mit Schmutzigen Handabdrücken bedeckt.
Schlafzimmer 2: Jede Menge stinkende Müllsäcke im Zimmer
Gang: Mit Filzstift oder ähnlichem wurden die Wände voll geschmiert.
Bad: Am Waschbecken, ist die Armatur entfernt worden, und der Klo Deckel fehlt.
Küche: (von festen Kücheninventar/ Bestandteil der Wohnung) der Herd und der Kühlschrank wurden ausgebaut und mitgenommen, Die Arbeitsplatte fehlt ebenso, 2 Küchenschränke sind Total zerstört.
Keller: Bis unter die Decke mit Müll voll gestopft, Die Holzzaun Türe (nach innen) lässt sich nicht mehr öffnen.

Des weiteren: Liegen in der Gazen Wohnung Teils noch verschlossene Briefe der Damaligen Mieter. Leider fehlt auch 1. der 3. Haustürschlüssel.


Ich habe auch versucht, die Ex-mieter zu erreichen (Telefonisch) diese bestehen jedoch darauf, das die Wohnung genau in diesen zustand vermietet worden wäre, und seit dem Ignorieren sie jegliche Kontaktaufnahme.

Nun die Fragen:

Muss ich die Post aufbewahren / Nachsenden ?
Wie hole ich die Kosten wieder bzw. muss ich diese Für die Renovierung Vorstecken ?
Sollte ich einen Anwalt / Gutachter einschalten ?
Wie ist das weitere Vorgehen ?


Da dies alles für mich sehr überraschend kam und ich auch nicht mit dem Erbe gerechnet habe, kenne ich mich damit leider gar nicht aus.

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21 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4557 Beiträge, 552x hilfreich)

Zitat (von Peterklein1):
... die Ex-mieter zu erreichen (Telefonisch) diese bestehen jedoch darauf, das die Wohnung genau in diesen zustand vermietet worden wäre


Was ja auch durchaus möglich wäre, wenn du das anders siehst, müsstest du deine Standpunkt hier mit (Be-)Nachweisen untermauern können. Das wären zB Fotos zur Zeit der Anmietung, oder aber auch ein Übergabeprotokoll.


Zitat (von Peterklein1):
Muss ich die Post aufbewahren / Nachsenden ?


Meine Eltern (ebenfalls VM) werfen die einfach wieder in den Briefkasten mit dem Vermerk "verzogen"

Zitat (von Peterklein1):
Wie hole ich die Kosten wieder bzw. muss ich diese Für die Renovierung Vorstecken ?


Das kommt auf die mietvertraglichen Vereinbarungen an und ob du wie oben geschrieben, deine Ansicht, dass die Wohnung bei Übergabe seinerzeit tadellos war, beweisen kannst.

Zitat (von Peterklein1):
Sollte ich einen Anwalt / Gutachter einschalten ?


Erst mal Fakten sammeln.

Sichte den Mietvertrag und weitere Unterlagen. Hieraus kannst du evtl. ersehen, wie die Wohnung seinerzeit übergeben wurde.

Schlösser würde ich sofort austauschen und dem Noch-Mieter neue (Haustür-) Schlüssel zur Verfügung stellen. Ansonsten Fotos machen und den Krempel schon mal ausräumen und entsorgen, Arbeitsstunden aufschreiben wenn du das selber machst, evtl. bekommst du die vom Ex-Mieter noch vergütet.

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#2
 Von 
fdl_db
Status:
Beginner
(117 Beiträge, 12x hilfreich)

Gab es jeweils ein Übergabeprotokoll zum Einzug und zum Auszug?
Falls ja, dann kannst ja aufzeigen, dass es den schaden vorher nicht gab.
Wurde damals Mietkaution gezahlt? Falls ja, dann würde ich diese erstmal einbehalten.
Die Briefe würde ich nicht nachschicken, dazu sind die ehemaligen Mieter selbst verantwortlich, dass alle über die Adressänderung informiert werden.
Mach den Namen am Briefkasten und der Klingel ab, so dass die Post diese als unzustellbar erstmal behandelt, damit die Versender der Briefe wissen, dass die Leute da nicht mehr wohnen.

Bezüglich Anwalt und Gutachter kommt es auf jeden Fall darauf an, wie die Wohnung vermietet wurde, dazu brauchst du das Übergabeprotokoll.
Im Mietvertrag müsste was stehen, ob der Herd und der Kühlschrank vom Vermieter gestellt werden als Einbauküche zum Beispiel.

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#3
 Von 
Peterklein1
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Schon mal danke für die Antworten,

Ja das Übergabe- Protokoll habe ich. (Leider nur vom Einzug)


Auf diesem Ist das Feste Inventar Küche etc. Aufgelistet.

Ebenso das 3 Schlüssel übergeben wurden.

Als Anmerkung ist auch aufgeführt, Das der Parkett im Wohnzimmer ein paar kleine (Zitat: "Oberflächliche") Kratzer aufweist.

Zum Absatz ist vermerkt, das die Wohnung Besenrein Vermietet / Übergeben wurde, und das Protokoll ist auch von den Ex-Mietern unterschrieben.

PS: Im Inventar ist auch aufgelistet, das im Keller eine Waschmaschine zur Verfügung gestellt wurde, ob diese da ist / noch da ist kann ich nicht sagen, das der Keller so Vermüllt ist. (Diese war zumindest von der Äußeren Betrachtung durch den Zaun nicht zu sehen.)


-- Editiert von Peterklein1 am 30.10.2020 13:46

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#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31992 Beiträge, 5630x hilfreich)

Mein Beileid.

Aber das klingt doch eher nach *übersichtlichen* Schäden und kleinem Horror.

Es gibt Geschäftsideen, die sich seit Jahren mit Erfolg am Markt anbieten: Entrümpler/Freiräumer/ Haushaltsauflöser. Die lassen sich gern beauftragen und haste-nich-gesehn-ist der Müll und Sperrmüll weg.

zu 1). Man kann diese Briefe an den Absender zurückschicken... mit Vermerk: Empfänger unbekannt verzogen. Oder man hat außer der Tel-Nr. auch die neue Adresse, dann kann man diese Post auch für <5,- € an den Empfänger schicken.
zu 2). Kosten reinholen geht durch Vermietung. Oder unrenoviert vermieten gegen 1-2 Mieterlasse.
zu 3.) Nein. Wozu? Kostet nur und bringt nicht weiter.
zu 4.) Den Mietvertrag von WE 2 suchen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#5
 Von 
fdl_db
Status:
Beginner
(117 Beiträge, 12x hilfreich)

Durch das Übergabeprotokoll bist du auf der sicheren Seite.
Am besten wäre es jetzt erstmal, wenn du die Mietkaution einbehalten würdest.
Wurde damals eine bezahlt bzw. hast du diese noch nicht ausgezahlt an die ehemaligen Mieter?

Bezüglich des Schlüssels schreibe denen nochmal einen Brief, dass dieser spätestens dann und dann abgegeben werden muss bei dir, ansonsten kommen sie für die Kosten des Schlüsseldienstes auf.

Wenn die Mietkaution ausreicht, dann kannst du damit den Herd und den Kühlschrank ersetzen lassen, ansonsten musst du denen eine Rechnung schreiben.

Die Kaution kann auch für das Malern der Wände und die Aufarbeitung des Pakets genommen werden, wenn dieser wirklich so schlimm sein sollte.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Peterklein1
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

JA die Kaution liegt in einem Mietauktionssparbuch , das ich im Nachlass gefunden habe.

Das ich das Richtig auffasse:

Am Besten solle ich selber alles Protokollieren (Mit Fotos etc.), und die Wohnung nach Möglichkeit ausräumen.
Für Alles Andere Firmen Beauftragen und die Fehleden Sachen ersetzten, mit der Mietkaution.

Danach eine Rechnung schreiben und den Ex-Mietern übersehen (Per Einschreiben mit RS) ?


Die Post quasi bei eine Filiale Abgeben mit dem Vermerk das die Mieter verzogen sind ?


Bezüglich der Schlösser, am besten gleich austauschen oder erst anschreiben ?


-- Editiert von Peterklein1 am 30.10.2020 13:55

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
fdl_db
Status:
Beginner
(117 Beiträge, 12x hilfreich)

Also ein Rechnung kannst nicht schreiben, wenn du alles durch die Mietkaution ersetzen und reparieren kannst.
Nur was darüber hinaus durch dich bezahlt werden musste, kannst du in Rechnung stellen.

Du kannst natürlich mit den ehemaligen Mietern nochmal reden und denen sagen, dass diese nochmal die Chance haben die Wohnung auf Vordermann zu bringen (gib denen ca. 2 Wochen Zeit).
Danach macht ihr nochmal eine Übergabe mit einem Übergabeprotokoll und wenn alles super ist, dann würden sie auch die volle Mietkaution bekommen, also wenn sie den Herd und den Kühlschrank wieder ersetzen bzw. zurückbringen und die Wände Malern und den Boden halbwegs in Ordnung bringen.

Beim Boden musst du aber aufpassen, dass normale Gebrauchsspuren üblich sind. Kratzer an sich sind normal und passieren im Laufe der bewohnung der Wohnung.

Also wie gesagt, such nochmal den Kontakt zu denen. Mach aber auf jeden Fall nochmal Fotos von allem ohne etwas zu verändern.
Du kannst dies mit denen per Telefon klären und vorschlagen (geht schneller) oder halt per Einschreiben (Einwurf Einschreiben empfehle ich immer), dauert dann halt aber länger. Kannst natürlich auch erst anrufen und dann dennoch den Brief schreiben, damit du auf der sicheren Seite bist.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9884 Beiträge, 4480x hilfreich)

Mein einziger Rat: Werde Mitglied in einer Vermietervereinigung wie Haus&Grund. Die beraten auch ihre Miglieder.

Du hast bisher offenbar nie etwas mit Mietrecht als Vermieter zu tun gehabt. Du wirst meiner Meinung nach Unterstützung brauchen. Nach dem Tod eines Angehörigen gibt es soviel zu klären. Es macht keinen Sinn, wenn du selber viel Zeit ins Recherchieren von diesen Mietangelegenheiten steckst. Der Mitgliedsbeitrag bei einem solchen Verein ist in deinem Fall meiner Meinung nach sehr gut investiertes Geld. Du gewinnst dadurch Zeit, um andere Dinge zu erledigen.

Bitte lass dir dazu aber nicht zuviel Zeit. 6 Monate nach Rückgabe der Mietsache verjähren Ansprüche des Vermieters bei Schäden der Mietsache. Innerhalb dieser Zeit müsstest du tätig geworden sein. Sonst wirst du danach auch die Kaution zurückzahlen müssen.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Die Schäden sind ja doch noch relativ überschaubar. Meiner Meinung nach bist du da noch einmal mit einem bleuen Auge davongekommen. Es gibt da deutlich Schlimmeres.
Setz dem Mieter nachweislich eine Frist zur Beseitigung der Mängel und dann übergib deinem Anwalt die Sache. Das ist in deiner Situation wohl das Geschickteste.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

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#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31992 Beiträge, 5630x hilfreich)

Zitat (von Peterklein1):
Das ich das Richtig auffasse:
Ich habe es so gemeint:
Es gibt Firmen, die die Wohnung leer räumen, auch den Keller.
Aber selbst kannst du das natürlich auch machen.
Zitat (von Peterklein1):
und die Fehleden Sachen ersetzten,
Das wäre die Armatur und ein neuer Klodeckel. Die Küchengeräte sind futsch, aber schon älter? Dafür hast du die Kaution.
Zitat (von Peterklein1):
Danach eine Rechnung schreiben und den Ex-Mietern übersehen (Per Einschreiben mit RS) ?
Zuerst den ausgezogenen Mietern schreiben, dass du der Erbe des Vermieters bist. Denen mitteilen, dass Schäden nach Auszug vorhanden sind. Dass du ihnen 2 Wochen Frist zur Beseitigung gibst. Einwurfeinschreiben genügt.
Zitat (von Peterklein1):
Die Post quasi bei eine Filiale Abgeben mit dem Vermerk das die Mieter verzogen sind ?
Nein. Selbst einpacken und hinschicken.

Wann sind Flodders denn ausgezogen? Bis wann haben sie Miete bezahlt? Und wie lange haben sie dort gehaust?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47491 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
Wann sind Flodders denn ausgezogen? Bis wann haben sie Miete bezahlt? Und wie lange haben sie dort gehaust?


Und vor allem: Haben Flodders pfändbares Einkommen? Wenn nicht, dann kannst Du die Kaution einbehalten und auf allen weiteren Kosten bleibst Du sitzen.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Peterklein1
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die weiteren Antworten,

Ich habe mit meinem Bekannten nun Vorab die Schäden etc. Protokolliert
und Fotografiert.

Dabei kamen noch weitere Sachen bzw, Fragen auf.

Unter den Müllsäcken, diese sind Teil´s ausgelaufen schimmelt der Teppichboden.

In den Schränken die zum Mietinventar gehören Habe ich noch Fotoalben (Erstaunlicher weise gut erhalten) und 200 € gefunden. Des weiteren jede Menge schimmelige Lebensmittel

Der Abfluss im BAD WC & Waschbecken laufen leider nicht mehr aber diese sind wohl verstopft.

Zu den Fragen, die Mieter sind vor Knapp 3 Monaten ausgezogen, Mietrückstände gab es wohl nicht, und die Wohnung wurde von ihnen gekündigt. Die Mietdauer betrug 4 Jahre

Heute habe ich diese auch Telefonisch erreicht, und konnte erstaunlicherweise mit Ihnen Reden......

Leider verlief das Gespräch aber nicht so gut......

Den Schlüssel haben sie laut ihrer Aussage verloren, und es besteht kein Interesse die Wohnung
auf Vordermann zu Bringen. Auch wollen sie die Fotoalben nicht haben, jedoch die 200 €

Zu den Geräten, laut ihrer aussage haben sie diese beim Umzug Entsorgt !
(Ob das so stimmt keine Ahnung, kommt mir aber merkwürdig vor)
Die Waschmaschine soll jedoch noch im Keller stehen.


Die Schäden im Paket, sind sehr Tief, laut meinem Bekannten kann das Parkett nicht mehr gerichtet werden, und muss wohl erneuert werden. (Dieser Arbeitet zumindest in der Holzverarbeitung)



Ich denke das ich die 200 € wohl zurückgeben muss, und diese nicht für die Renovierung verwenden kann oder ?

Bin ich auf der Sicheren Seite wenn die Alben und ggf. noch weitere Sachen die im Keller auftauchen können entsorge bzw. entsorgen lasse ?

Ich denke in den Fall mit den schlüsseln ist es wohl das beste die Schlösser sofort auszutauschen.

PS: Die Mietkaution beträgt 1300 € ich denke nicht das dies alle Kosten decken wird.
Ob ein Pfändbares Einkommen vorhanden ist kann ich nicht sagen.




-- Editiert von Peterklein1 am 30.10.2020 23:09

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#13
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47491 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
Ich denke das ich die 200 € wohl zurückgeben muss, und diese nicht für die Renovierung verwenden kann oder ?


Nein, musst Du nicht. Das Gel kannst Du mit Deinen Kosten aufrechnen.

Zitat:
Bin ich auf der Sicheren Seite wenn die Alben und ggf. noch weitere Sachen die im Keller auftauchen können entsorge bzw. entsorgen lasse?


Welche Alben? ;)

Zitat:
PS: Die Mietkaution beträgt 1300 € ich denke nicht das dies alle Kosten decken wird


Das ist dann möglicherweise Pech, denn:

Zitat:
Ob ein Pfändbares Einkommen vorhanden ist kann ich nicht sagen.


Erfahrungsgemäß ist bei solchen Mietern nichts zu holen. Du kannst natürlich Glück haben, dass diese Mieter eine Ausnahme darstellen.

Bevor man den eigenen Schaden aber durch Rechtsverfolgungskosten weiter vergrößert sollte man sich gut überlegen, wie man weiter vorgeht.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
fdl_db
Status:
Beginner
(117 Beiträge, 12x hilfreich)

Zitat (von hh):
Nein, musst Du nicht. Das Gel kannst Du mit Deinen Kosten aufrechnen.


Also alles was in der Wohnung von den ehemaligen Mietern gefunden wird, muss eigentlich zurückgegebene werden.
Da er dies denen auch schon gesagt hatte, was er gefunden hatte, wäre es nicht ratsam dies zu behalten.

Jedoch weiß ich nicht genau wie es sich mit dem Geld verhält, da diese bei ihm einiges kaputt gemacht haben.
Aber ich denke, dass er es nicht behalten darf, lasse mich aber gerne eines besseren belehren.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4557 Beiträge, 552x hilfreich)

Zitat (von fdl_db):
Da er dies denen auch schon gesagt hatte, was er gefunden hatte, wäre es nicht ratsam dies zu behalten.


Er kann es behalten, sollte es bei der Kostenaufstellung aber mit aufführen.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47491 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
Aber ich denke, dass er es nicht behalten darf, lasse mich aber gerne eines besseren belehren.


Das Geld darf der Vermieter behalten, jedoch muss er die Aufrechnung mit seinen Schadenersatzansprüchen erklären.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
fdl_db
Status:
Beginner
(117 Beiträge, 12x hilfreich)

Auf jeden Fall musst du alles protokollieren und denen schriftlich nochmal eine Frist setzen zur Schadensbehebung, ansonsten sagst du denen, dass du eine Fachfirma beauftragst.
Wenn sie dies nicht annehmen und dem nicht nachkommen, dann eine Fachfirma beauftragen, dies denen in Rechnung stellen und dann das Geld einfordern.
Hast aber nur 6 Monate nach Auszug Zeit, also jetzt noch 3 Monate.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9884 Beiträge, 4480x hilfreich)

Nochmal der Hinweis: Die Ansprüche verjähren innerhalb von 6 Monaten nach Rückgabe der Mietsache ( nicht nach Mietende). Wenn bis dahin der Vermieter nicht nachweisbar mindestens mal eine Geldforderung an den Mieter gestellt hat und diese Geldforderung auch bestand, kann er mit nichts mehr aufrechnen. Dann muss er alles zurückzahlen, Kaution und gefundenes Geld.

Es ist also nicht viel Zeit!

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47491 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
Wenn sie dies nicht annehmen und dem nicht nachkommen, dann eine Fachfirma beauftragen, dies denen in Rechnung stellen und dann das Geld einfordern.


Das ist ein ziemlich teurer Rat für den Fall, dass die Mieter kein pfändbares Einkommen haben.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
fdl_db
Status:
Beginner
(117 Beiträge, 12x hilfreich)

Zitat (von hh):
Zitat:
Wenn sie dies nicht annehmen und dem nicht nachkommen, dann eine Fachfirma beauftragen, dies denen in Rechnung stellen und dann das Geld einfordern.


Das ist ein ziemlich teurer Rat für den Fall, dass die Mieter kein pfändbares Einkommen haben.


Es muss ja so oder so repariert werden, also wird dementsprechend auch eine Fachfirma beauftragt.
Dass heißt also, dass das Geld erstmal auf jeden Fall von ihm gezahlt werden muss an die Firma und das beste was er machen kann ist doch dann, dem ehemaligen Mieter eine Rechnung stellen.
Wenn der ehemalige Mieter natürlich nicht zahlen kann, dann ist das erstmal doof, aber so oder so sind die Kosten erstmal den den Themenersteller zu tragen.
Oder habe ich da einen Denkfehler?

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31992 Beiträge, 5630x hilfreich)

Zitat (von Peterklein1):
Die Mietkaution beträgt 1300 € ich denke nicht das dies alle Kosten decken wird.
Ja. Deshalb kannst du die 200,- auch verwenden. Halt dich bitte nicht mit Kleinigkeiten auf.
Leider hast du nur telefoniert.
Damit hast du gegenüber diesen Mietern keinerlei Nachweis einer Vereinbarung.
zB. Du entsorgst den Müll und die kommen in 4 Wochen und wollen ihr Eigentum abholen und die 200,- und die ach-so-wertvollen Fotoalben ... Ihr hättest das SO doch vereinbart.
Willst du dir solche Eventualitäten einhandeln?
Machs schriftlich, wie oben empfohlen.
-------------------------------------
Zitat (von fdl_db):
Also alles was in der Wohnung von den ehemaligen Mietern gefunden wird, muss eigentlich zurückgegebene werden.
Nein. Die hatten eigentlich 3 Monate Zeit, ihren Müll zu entsorgen. Die sind offenbar fluchtartig ausgezogen.

Der TE hat jetzt 1.300,-+200,- zur Verfügung.
Teilweise könnte er Kosten auf neue Mieter abwälzen.
Wenn das nicht reicht, wird er selbst als Erbe und Eigentümer und Vermieter das Risiko tragen müssen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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