Bei Krankheit weniger Geld während der Kurzarbeit

11. November 2020 Thema abonnieren
 Von 
Degli
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Bei Krankheit weniger Geld während der Kurzarbeit

Hallo,
ich habe mit meinem Arbeitgeber eine Vereinbarung über Kurzarbeiters bis zu 25% getroffen (75% weniger arbeiten). Es ändert sich ständig der Auftragseingang, sodass ich in den letzten 3 Monaten in meiner Abteilung nur 6 Tage weniger gearbeitet und entsprechen KUG bezogen habe.
Kann mich der Arbeitgeber bei der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall auf 25% runterstufen oder muss er nach den Vormonaten abrechnen?

Für eine Antwort bedanke ich mich im Voraus

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5 Antworten
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#1
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)

Hier unter Punkt 2 lesen:

https://www.lohn-info.de/kurzarbeitergeld_krankheit.html
....oder hier:
https://www.tk.de/resource/blob/2083372/217f613731cafc6cd1c6cca31bfb177f/beratungsblatt-kurzarbeit-und-arbeitsunfaehigkeit-data.pdf

Verstehe ich ansonsten deine Schilderung richtig, dass dein AG dich trotz KUG mehr als die 25% der vereinbarten Kurzarbeitszeit einsetzt?

Dann macht sich dein AG strafbar wg. Subventionsbetruges, aber auch als AN KÖNNTE es zu einer Strafbarkeit wegen Beihilfe zum Subventionsbetrug des Arbeitgebers kommen. Wenn du also mit der Kurzarbeit einverstanden bist, aber weiter Vollzeit arbeitest.

Das Argument, dass man sich „nur" den Anweisungen des Arbeitgebers fügt, um den Arbeitsplatz zu behalten, zieht nicht, es sei denn dein AG nötigt oder erpresst dich.

Also


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#2
 Von 
Degli
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
Punkt 2 bezieht sich aus Erkrankung vor der Kurzarbeit ,ich bin aber während der Kurzarbeit erkrankt.

Du verstehst die Schilderung nicht richtig .Ich habe KUG nur für die 6 Tage bezogen ,in denen ich nicht gearbeitet habe.
Ich habe also in den letzten 3 Monaten fast keine Finanziellen Einbußen gehabt und jetzt soll ich bei der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall auf 25% Kurzarbeit gesetzt werden!

Das kann doch nicht richtig sein oder?

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#3
 Von 
Degli
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Kann wirklich keiner helfen?

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#4
 Von 
guest-12304.01.2022 19:03:11
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 7x hilfreich)

Bei der Erkrankung während der Kurzarbeit im Entgeltfortzahlungszeitraum ist zwischen der Zeit, die noch (ohne Erkrankung) hatte gearbeitet werden können und der Zeit der Kurzarbeit zu unterscheiden. Für die Zeit, die noch tatsächlich hätte gearbeitet werden können, gilt das Entgeltausfallprinzip. Die Entgeltfortzahlung beträgt nach § 4 Abs. 1 EFZG 100 %. Hier kommt es nicht darauf an, was der Arbeitgeber ursprünglich mal der Agentur für Arbeit an Kurzarbeit beantragt hat, solange es nicht weniger ist, sondern nur, was tatsächlich an Arbeitsstunden anfällt und in Folge der Krankheit ausgefallen ist.
Für die Zeit der Kurzarbeit erhält der Kranke Kurzarbeitergeld bzw. Krankengeld.
Das, was hier der Arbeitgeber macht, geht also so nicht, wenn die Arbeit nicht tatsächlich in Folge Kurzarbeit ausgefallen sind. Der Arbeitgeber spart hier auf Kosten des Arbeitsamtes seine Entgeltfortzahlung.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Degli
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Holperik):
Bei der Erkrankung während der Kurzarbeit im Entgeltfortzahlungszeitraum ist zwischen der Zeit, die noch (ohne Erkrankung) hatte gearbeitet werden können und der Zeit der Kurzarbeit zu unterscheiden. Für die Zeit, die noch tatsächlich hätte gearbeitet werden können, gilt das Entgeltausfallprinzip. Die Entgeltfortzahlung beträgt nach § 4 Abs. 1 EFZG 100 %. Hier kommt es nicht darauf an, was der Arbeitgeber ursprünglich mal der Agentur für Arbeit an Kurzarbeit beantragt hat, solange es nicht weniger ist, sondern nur, was tatsächlich an Arbeitsstunden anfällt und in Folge der Krankheit ausgefallen ist.
Für die Zeit der Kurzarbeit erhält der Kranke Kurzarbeitergeld bzw. Krankengeld.
Das, was hier der Arbeitgeber macht, geht also so nicht, wenn die Arbeit nicht tatsächlich in Folge Kurzarbeit ausgefallen sind. Der Arbeitgeber spart hier auf Kosten des Arbeitsamtes seine Entgeltfortzahlung.[/q


Vielen Dank für die Antwort
Hat mir sehr geholfen

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