Diverse Fragen, was die Rechte des Vermieters angeht

15. November 2020 Thema abonnieren
 Von 
markfuhr23
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Diverse Fragen, was die Rechte des Vermieters angeht

Hallo,

ich bin vor einem Monat in eine WG eingezogen. Bezüglich ein paar Angewohnheiten der Vermieter habe ich einige Fragen. Zur Information: Die Vermieter wohnen im Stockwerk unter mir.

1. Manchmal betritt die Vermieterin ohne Ankündigung die Wohnung um nach dem Rechten zu schauen. Das betrifft meistens die Kochplatte in der Küche, die sie dann auch mal putzt, sofern sie dreckig ist. Darf sie das?

2. Anschließend an 1.: Darf sie überhaupt einen Schlüssel zur Wohnung besitzen?

3. Zu der WG gehört ein kleines Wohnzimmer, welches mit einer Tür an die Wohnung der Vermieter angrenzt. Ist das legitim? Uns wurde gesagt, dass wir vor diese Tür nichts stellen sollen. Da frage ich mich aber warum? Es gibt die Eingangstür, wenn sie reinkommen wollen, sollen sie klingeln oder sich anmelden.

4. Wir haben im Flur ein Schuhregal stehen, damit nicht jeder mit den Schuhen durch den Flur zu seinem Zimmer laufen muss (irgendwie ja logisch). Letztens meinten die Vermieter, dass das Regal dort eigentlich nicht stehen darf, da der Flur nicht teil der Mietsache wäre. Da habe ich direkt nochmal in meinen Vertrag geschaut, wo es heißt:

"Mietsache: Ein zeitweilig überlassener Wohnraum, als Einzelzimmer. Das Zimmer befindet sich in einer jeweils geschlossenen Wohnung. Der jeweils vorhandene Flur, die Küche, das Bad und die Toilette [...] werden den jeweiligen Mietern zur gemeinschaftlichen Nutzung und Haftung überlassen"

Ist jetzt ein Schuhregal keine gemeinschaftliche Nutzung oder was? Und eigentlich ist die Wohnung ja nicht geschlossen, wegen der Verbindungstür und den Schlüsseln, die die Vermieter besitzen.


Vielen Dank jetzt schonmal für die Antworten. Wenn es geht, bitte mit irgendeiner offiziellen Quelle belegen.

Markus

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4561 Beiträge, 553x hilfreich)

Zitat (von markfuhr23):
1. Manchmal betritt die Vermieterin ohne Ankündigung die Wohnung um nach dem Rechten zu schauen. Das betrifft meistens die Kochplatte in der Küche, die sie dann auch mal putzt, sofern sie dreckig ist. Darf sie das?


Sofern es sich dabei um Gemeinschaftsräume handelt, ja. Und man sollte doch nicht meckern, wenn man eine Putzfrau für "umsonst" bekommt, oder?

Zitat (von markfuhr23):
2. Anschließend an 1.: Darf sie überhaupt einen Schlüssel zur Wohnung besitzen?


Da es sich um eine WG handelt, bei dem "Zimmer für Zimmer" vermietet wird, ja.

Zitat (von markfuhr23):
3. Zu der WG gehört ein kleines Wohnzimmer, welches mit einer Tür an die Wohnung der Vermieter angrenzt. Ist das legitim? Uns wurde gesagt, dass wir vor diese Tür nichts stellen sollen. Da frage ich mich aber warum? Es gibt die Eingangstür, wenn sie reinkommen wollen, sollen sie klingeln oder sich anmelden.


Ja ist es, wenn es ein Gemeinschaftsraum ist.

Zu 4. ... könnte man evtl. drüber streiten, aber willst du dir wegen der Schuhe anderer Leute Ärger mit dem VM ins Zimmer holen?


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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

zu 1. und 2.:
Ja



Zitat (von markfuhr23):
4. Wir haben im Flur ein Schuhregal stehen,

Im Flur der WG? Und die Schuhe sind von allen? Das könnte noch von der Gemeinschaftlichen Nutzung erfasst sein.



Zitat (von markfuhr23):
Das betrifft meistens die Kochplatte in der Küche, die sie dann auch mal putzt, sofern sie dreckig ist.

Das wäre eigentlich der Job der WG.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4561 Beiträge, 553x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Im Flur der WG? Und die Schuhe sind von allen? Das könnte noch von der Gemeinschaftlichen Nutzung erfasst sein.


Ich meine gerade deswegen nicht. dasTrepppenhaus eines Mehrfamilienhauses darf ja auch nicht möbliert werden.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
car4000
Status:
Schüler
(403 Beiträge, 60x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
Ich meine gerade deswegen nicht. dasTrepppenhaus eines Mehrfamilienhauses darf ja auch nicht möbliert werden.


Dieses wird aber normalerweise nicht zur gemeinschaftlichen Nutzung und Haftung überlassen, und außerdem hat das auch brandschutztechnische Gründe.

Bei einem "zur gemeinschaftlichen Nutzung und Haftung überlassen" Flur innerhalb einer Wohnung ist es doch üblich und angemessen, dort Schränke hinzustellen und Gaderoben zu installieren, um Schuhe und Jacken dort zu "parken".

Signatur:

- car4000 -

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4561 Beiträge, 553x hilfreich)

Zitat (von car4000):
Bei einem "zur gemeinschaftlichen Nutzung und Haftung überlassen" Flur innerhalb einer Wohnung ist es doch üblich und angemessen, dort Schränke hinzustellen und Gaderoben zu installieren, um Schuhe und Jacken dort zu "parken".


Auch da eher nicht, da die Gemeinschaftsräume ja meist möbliert sind. HIer hat der VM das nun untersagt, also müssen die Schue in den Zimmern geparkt werden.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9889 Beiträge, 4481x hilfreich)

Nur zu Sicherheit:

1) Das gemeinschaftliche Haftung wird sehr wahrscheinlich unwirksam sein. Wenn der Vermieter den Verursacher eines Schadens im Gemeinschaftseigentum nicht nachweisen kann, dann wird der Vermieter den Schaden selber tragen müssen.

2) Auch wenn dort " zeitweilig überlassen" steht, so ist dann noch nicht notwendig Wohnraum zum vorrübergehenden Gebrauch. Für letzteres gibt es nämlich so gut wie keinen Mieterschutz. Das kann aber nicht einfach der Vermieter entscheiden. Ob vorrübergehender Gebrauch vorliegt, müsste man im Detail prüfen. In aller Regel wird kein vorrübergehender Gebrauch vorliegen.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

zu 1. Ich als WG-Mitbewohner würde nicht wollen, dass mir die Vermieterin die Kochplatte in der Küche putzt. Das würde ich ihr verbieten.
zu 3. Wenn das Zimmer auch zur WG gehört, können die Bewohner es auch möblieren. Also auch vor die Tür etwas stellen. Der MV weist über Möblierungsvorschriften sicher nichts aus. Es sollte allerdings auch kein Rettungsweg sein... Ich lese, die Vermieter wohnen eine Etage drunter. Haben die oben noch eine Wohnung bzw. ein Zimmer?
zu 4. Der Wohnungsflur ist Teil der Mietsache. Jeder WG-Mitbewohner darf den Flur nutzen, also dort auch Schuhe und Garderobe ablegen/lagern. Nicht nur durchgehen.

Zitat (von markfuhr23):
Ist jetzt ein Schuhregal keine gemeinschaftliche Nutzung oder was?
Der Flur ist für die gemeinschaftliche Nutzung. Also auch für ein Schuhregel mit Schuhen der WG-Bewohner.

Bei solchen Vermietern fällt mir keine offizielle Quelle ein.
----------------------------------
Zitat (von Solan196):
HIer hat der VM das nun untersagt, also müssen die Schue in den Zimmern geparkt werden.
Nein. Der Vermieter hat das nicht untersagt.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Es sollte allerdings auch kein Rettungsweg sein...

Wenn der Vermieter clever ist, nagelt er ein "Notausgang" Schild darüber...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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