MFH - Mietwohnung mit Garten (einzeln, Sondernutzung) / Überwachungskamera

17. November 2020 Thema abonnieren
 Von 
RingDude
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
MFH - Mietwohnung mit Garten (einzeln, Sondernutzung) / Überwachungskamera

Guten Tag,

ein Mieter hat eine EG Wohnung in einem MFH mit einem Garten. Dieser ist eingezäunt, als Sondernutzungsrecht dem Mieter zugeordnet und kann auch nur von diesem betreten werden.

Nachdem einige Werkzeuge aus jenem Garten verschwanden, hat der Mieter eine Überwachungskamera an der Fassade installiert. Diese zeigt ausschließlich den Terrassenbereich des Mieters, sowie einige Stück Gartenfläche. Keine öffentlichen oder privaten Wege, keine Fenster anderer Nachbarn.

Ein Nachbar hat daraufhin seinen Vermieter (= Vermieter des Mieter) kontaktiert und gebeten, dass die Kamera entfernt wird. Der Vermieter fordert den Mieter auf, die Kamera binnen 10 Tage zu entfernen.
Der Mieter begründet die Anbringung (s.o.) mit den Diebstählen und legt dem Vermieter Screenshots vor, dass die Überwachungskamera nur seine Sondernutzungsfläche zeigt.

Der Vermieter beruft sich darauf, dass an der Fassade ohne Zustimmung keine Gegenstände installiert werden dürfen - auch wenn die Kamera nur mit Tape installiert sei.
Eine Anbringung ohne direkte Installation an der Fassade wäre für den Mieter auch denkbar. Es ist jedoch ersichtlich, dass es gar nicht um die Fassade, sondern um die Kamera generell geht.

Kann dem Mieter in seinem Garten die Nutzung/Anbringung untersagt werden?

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19 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4561 Beiträge, 553x hilfreich)

An der Fassade, ja.

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#2
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8408 Beiträge, 3771x hilfreich)

....montier sie doch auf eine Stange, die im Boden verankert ist.

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#3
 Von 
RingDude
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Also seht ihr generell kein Problem in der Kamera, sondern in der Art und Weise der Montage?
Eine andere Montage wäre wie gesagt kein Problem, wird aber den Streit nicht lösen.

-- Editiert von RingDude am 17.11.2020 13:55

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#4
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4561 Beiträge, 553x hilfreich)

Zitat (von RingDude):
Eine andere Montage wäre wie gesagt kein Problem, wird aber den Streit nicht lösen.


Den mit dem VM schon, den mit dem Nachbarn nicht.

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#5
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

Zitat (von RingDude):
Also seht ihr generell kein Problem in der Kamera, sondern in der Art und Weise der Montage?

Jein. Das Problem bei einer mobil angebrachten Kamera sehe ich darin, dass man die Perspektive/Blickwinkel, also das was die Kamera aufzeichnet, jederzeit ändern kann, so dass sie dann plötzlich nicht mehr nur den eigenen Bereich filmt.

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von RingDude):
Der Vermieter beruft sich darauf, dass an der Fassade ohne Zustimmung keine Gegenstände installiert werden dürfen - auch wenn die Kamera nur mit Tape installiert sei.

Vollkommen korrekt.



Zitat (von RingDude):
Es ist jedoch ersichtlich, dass es gar nicht um die Fassade, sondern um die Kamera generell geht.

Weshalb ich nicht unbedingt so Riesenteile nutze, sondern eher kleinere unauffällige Modelle - kosten halt etwas mehr wenn sie gut sind, aber dafür weniger Rückfragen aus der Nachbarschaft.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#7
 Von 
guest-12318.02.2021 15:37:40
Status:
Schüler
(429 Beiträge, 127x hilfreich)

Kann man die Kamera nicht in der Wohnung an die Wand schrauben? Und dann durch ein Fenster filmen lassen?

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#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von RingDude):
Nachdem einige Werkzeuge aus jenem Garten verschwanden,
Man könnte die restlichen noch nicht geklauten Werkzeuge in den Keller bringen.
Dann erübrigt sich das Thema Ü-Kamera---vielleicht endet sogar der Streit?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#9
 Von 
guest-12318.02.2021 15:37:40
Status:
Schüler
(429 Beiträge, 127x hilfreich)

Wenn es rein um den Diebstahlschutz geht, reichen vermutlich auch andere Sicherungseinrichtungen ohne Kamera - Alarmanlage mit Bewegungsmeldern und/oder Türkontakten etc. Die sind meist auch günstiger und haben halt nicht das Problem der Videoaufzeichnung.

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#10
 Von 
RingDude
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von GMB):
Kann man die Kamera nicht in der Wohnung an die Wand schrauben? Und dann durch ein Fenster filmen lassen?


Wäre kontraproduktiv, da bei längerer Abwesenheit bzw. Nachts die Außenrollos geschlossen sind. Damit wäre die Kamera blind.

Zitat (von Anami):
Zitat (von RingDude):
Nachdem einige Werkzeuge aus jenem Garten verschwanden,
Man könnte die restlichen noch nicht geklauten Werkzeuge in den Keller bringen.
Dann erübrigt sich das Thema Ü-Kamera---vielleicht endet sogar der Streit?


Es gibt bauartbedingt weder Keller noch vergleichbare Fläche. Teure Dinge wie Rasenmäher werden bereits in der Wohnung gelagert. Es verschwand aber bereits auch schon ein Gartenstuhl. Für die Möbel ist im Inneren jedoch kein weiterer Platz.


Zitat (von GMB):
Wenn es rein um den Diebstahlschutz geht, reichen vermutlich auch andere Sicherungseinrichtungen ohne Kamera - Alarmanlage mit Bewegungsmeldern und/oder Türkontakten etc. Die sind meist auch günstiger und haben halt nicht das Problem der Videoaufzeichnung.


Bewegungsmelder im Freien, mit Tieren/Wind und Wetter?
Türkontakte bringen nichts, wenn über den Zaun geklettert wird.


Prinzipiell ging es bei der Frage auch um die Rechtmäßigkeit der Kamera. Über die Montage kann man ja sprechen.

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#11
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4561 Beiträge, 553x hilfreich)

IHr "parkt" den Rasenmäher in eurer Wohnung? Nicht euer Ernst? :???:

Kleinere Kamere würde ich auch vorschlagen und daran denken darauf hinzuweisen, dass der Garten videoüberwacht wird.

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#12
 Von 
user08154711
Status:
Lehrling
(1897 Beiträge, 278x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
darauf hinzuweisen, dass der Garten videoüberwacht wird.
Warum? Für sich selbst und seine Familie?

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4561 Beiträge, 553x hilfreich)

Zitat (von user08154711):
Warum? Für sich selbst und seine Familie?


ist halt Pflicht.

Datenschutzgesetz (BDSG), Landesdatenschutzgesetze (LDSG) und die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8408 Beiträge, 3771x hilfreich)

Das stimmt: Auf diesem Hinweisschild muss stehen, dass du die Umgebung filmst, dann ist es jedem überlassen, ob er das Grundstück betritt oder nicht. Wenn ja, stimmt er zu, gefilmt zu werden. So ein Hinweisschild, errreicht aber u. U. auch, dass Diebe gar nicht erst versuchen einzubrechen.


0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
user08154711
Status:
Lehrling
(1897 Beiträge, 278x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
st halt Pflicht.

Datenschutzgesetz (BDSG), Landesdatenschutzgesetze (LDSG) und die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Zeig doch mal die Stelle in den Gesetzen, in denen ich in meinem Garten, den nur ich und meine Frau betreten, ein entsprechendes Hinweisschild anbringen muss.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest-12318.02.2021 15:37:40
Status:
Schüler
(429 Beiträge, 127x hilfreich)

Zitat (von RingDude):
Zitat (von GMB):
Kann man die Kamera nicht in der Wohnung an die Wand schrauben? Und dann durch ein Fenster filmen lassen?


Wäre kontraproduktiv, da bei längerer Abwesenheit bzw. Nachts die Außenrollos geschlossen sind. Damit wäre die Kamera blind.

Zitat (von Anami):
Zitat (von RingDude):
Nachdem einige Werkzeuge aus jenem Garten verschwanden,
Man könnte die restlichen noch nicht geklauten Werkzeuge in den Keller bringen.
Dann erübrigt sich das Thema Ü-Kamera---vielleicht endet sogar der Streit?


Es gibt bauartbedingt weder Keller noch vergleichbare Fläche. Teure Dinge wie Rasenmäher werden bereits in der Wohnung gelagert. Es verschwand aber bereits auch schon ein Gartenstuhl. Für die Möbel ist im Inneren jedoch kein weiterer Platz.


Zitat (von GMB):
Wenn es rein um den Diebstahlschutz geht, reichen vermutlich auch andere Sicherungseinrichtungen ohne Kamera - Alarmanlage mit Bewegungsmeldern und/oder Türkontakten etc. Die sind meist auch günstiger und haben halt nicht das Problem der Videoaufzeichnung.


Bewegungsmelder im Freien, mit Tieren/Wind und Wetter?
Türkontakte bringen nichts, wenn über den Zaun geklettert wird.


Prinzipiell ging es bei der Frage auch um die Rechtmäßigkeit der Kamera. Über die Montage kann man ja sprechen.


Es soll sogar Bewegungsmelder geben, die zwischen Wind, Tier und Mensch unterscheiden können. Da in deinem Garten sehr wahrscheinlich keine Rehe, Bären, Wild*******e und Kaukasische Owtscharkas (dann hättest du auch kein Einbrecherproblem) herumlaufen, wird das ziemlich fehlalarmfrei sein...

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Ein Kaukasischer Owtscharka im Garten könnte allerdings beide Probleme lösen ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest-12318.02.2021 15:37:40
Status:
Schüler
(429 Beiträge, 127x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Ein Kaukasischer Owtscharka im Garten könnte allerdings beide Probleme lösen ...

Sag ich ja :D
Alternativ und leichter verfügbar wären noch 2 Rottweiler oder 3-4 Dobermänner. Da ist aber der Pflegeaufwand höher :D

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4561 Beiträge, 553x hilfreich)

Zitat (von GMB):
Alternativ und leichter verfügbar wären noch 2 Rottweiler oder 3-4 Dobermänner. Da ist aber der Pflegeaufwand höher :D


Weitere Option wäre meine Tante Käthe, 86 Jahre, glockenwach und mit der ist bezüglich unauthorisierter Gartennutzung nicht gut Kirschen essen, leider wohl pflegeintensiver als 2 Rottweiler und 4 Dobermänner :devil:

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