Guten Tag,
ein Mieter hat eine EG Wohnung in einem MFH mit einem Garten. Dieser ist eingezäunt, als Sondernutzungsrecht dem Mieter zugeordnet und kann auch nur von diesem betreten werden.
Nachdem einige Werkzeuge aus jenem Garten verschwanden, hat der Mieter eine Überwachungskamera an der Fassade installiert. Diese zeigt ausschließlich den Terrassenbereich des Mieters, sowie einige Stück Gartenfläche. Keine öffentlichen oder privaten Wege, keine Fenster anderer Nachbarn.
Ein Nachbar hat daraufhin seinen Vermieter (= Vermieter des Mieter) kontaktiert und gebeten, dass die Kamera entfernt wird. Der Vermieter fordert den Mieter auf, die Kamera binnen 10 Tage zu entfernen.
Der Mieter begründet die Anbringung (s.o.) mit den Diebstählen und legt dem Vermieter Screenshots vor, dass die Überwachungskamera nur seine Sondernutzungsfläche zeigt.
Der Vermieter beruft sich darauf, dass an der Fassade ohne Zustimmung keine Gegenstände installiert werden dürfen - auch wenn die Kamera nur mit Tape installiert sei.
Eine Anbringung ohne direkte Installation an der Fassade wäre für den Mieter auch denkbar. Es ist jedoch ersichtlich, dass es gar nicht um die Fassade, sondern um die Kamera generell geht.
Kann dem Mieter in seinem Garten die Nutzung/Anbringung untersagt werden?
MFH - Mietwohnung mit Garten (einzeln, Sondernutzung) / Überwachungskamera
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
An der Fassade, ja.
....montier sie doch auf eine Stange, die im Boden verankert ist.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Also seht ihr generell kein Problem in der Kamera, sondern in der Art und Weise der Montage?
Eine andere Montage wäre wie gesagt kein Problem, wird aber den Streit nicht lösen.
-- Editiert von RingDude am 17.11.2020 13:55
ZitatEine andere Montage wäre wie gesagt kein Problem, wird aber den Streit nicht lösen. :
Den mit dem VM schon, den mit dem Nachbarn nicht.
ZitatAlso seht ihr generell kein Problem in der Kamera, sondern in der Art und Weise der Montage? :
Jein. Das Problem bei einer mobil angebrachten Kamera sehe ich darin, dass man die Perspektive/Blickwinkel, also das was die Kamera aufzeichnet, jederzeit ändern kann, so dass sie dann plötzlich nicht mehr nur den eigenen Bereich filmt.
ZitatDer Vermieter beruft sich darauf, dass an der Fassade ohne Zustimmung keine Gegenstände installiert werden dürfen - auch wenn die Kamera nur mit Tape installiert sei. :
Vollkommen korrekt.
ZitatEs ist jedoch ersichtlich, dass es gar nicht um die Fassade, sondern um die Kamera generell geht. :
Weshalb ich nicht unbedingt so Riesenteile nutze, sondern eher kleinere unauffällige Modelle - kosten halt etwas mehr wenn sie gut sind, aber dafür weniger Rückfragen aus der Nachbarschaft.
Kann man die Kamera nicht in der Wohnung an die Wand schrauben? Und dann durch ein Fenster filmen lassen?
Man könnte die restlichen noch nicht geklauten Werkzeuge in den Keller bringen.ZitatNachdem einige Werkzeuge aus jenem Garten verschwanden, :
Dann erübrigt sich das Thema Ü-Kamera---vielleicht endet sogar der Streit?
Wenn es rein um den Diebstahlschutz geht, reichen vermutlich auch andere Sicherungseinrichtungen ohne Kamera - Alarmanlage mit Bewegungsmeldern und/oder Türkontakten etc. Die sind meist auch günstiger und haben halt nicht das Problem der Videoaufzeichnung.
ZitatKann man die Kamera nicht in der Wohnung an die Wand schrauben? Und dann durch ein Fenster filmen lassen? :
Wäre kontraproduktiv, da bei längerer Abwesenheit bzw. Nachts die Außenrollos geschlossen sind. Damit wäre die Kamera blind.
Zitat:Man könnte die restlichen noch nicht geklauten Werkzeuge in den Keller bringen.ZitatNachdem einige Werkzeuge aus jenem Garten verschwanden, :
Dann erübrigt sich das Thema Ü-Kamera---vielleicht endet sogar der Streit?
Es gibt bauartbedingt weder Keller noch vergleichbare Fläche. Teure Dinge wie Rasenmäher werden bereits in der Wohnung gelagert. Es verschwand aber bereits auch schon ein Gartenstuhl. Für die Möbel ist im Inneren jedoch kein weiterer Platz.
ZitatWenn es rein um den Diebstahlschutz geht, reichen vermutlich auch andere Sicherungseinrichtungen ohne Kamera - Alarmanlage mit Bewegungsmeldern und/oder Türkontakten etc. Die sind meist auch günstiger und haben halt nicht das Problem der Videoaufzeichnung. :
Bewegungsmelder im Freien, mit Tieren/Wind und Wetter?
Türkontakte bringen nichts, wenn über den Zaun geklettert wird.
Prinzipiell ging es bei der Frage auch um die Rechtmäßigkeit der Kamera. Über die Montage kann man ja sprechen.
IHr "parkt" den Rasenmäher in eurer Wohnung? Nicht euer Ernst?
Kleinere Kamere würde ich auch vorschlagen und daran denken darauf hinzuweisen, dass der Garten videoüberwacht wird.
Warum? Für sich selbst und seine Familie?Zitatdarauf hinzuweisen, dass der Garten videoüberwacht wird. :
ZitatWarum? Für sich selbst und seine Familie? :
ist halt Pflicht.
Datenschutzgesetz (BDSG), Landesdatenschutzgesetze (LDSG) und die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Das stimmt: Auf diesem Hinweisschild muss stehen, dass du die Umgebung filmst, dann ist es jedem überlassen, ob er das Grundstück betritt oder nicht. Wenn ja, stimmt er zu, gefilmt zu werden. So ein Hinweisschild, errreicht aber u. U. auch, dass Diebe gar nicht erst versuchen einzubrechen.
Zeig doch mal die Stelle in den Gesetzen, in denen ich in meinem Garten, den nur ich und meine Frau betreten, ein entsprechendes Hinweisschild anbringen muss.Zitatst halt Pflicht. :
Datenschutzgesetz (BDSG), Landesdatenschutzgesetze (LDSG) und die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Zitat:ZitatKann man die Kamera nicht in der Wohnung an die Wand schrauben? Und dann durch ein Fenster filmen lassen? :
Wäre kontraproduktiv, da bei längerer Abwesenheit bzw. Nachts die Außenrollos geschlossen sind. Damit wäre die Kamera blind.
Zitat:Man könnte die restlichen noch nicht geklauten Werkzeuge in den Keller bringen.ZitatNachdem einige Werkzeuge aus jenem Garten verschwanden, :
Dann erübrigt sich das Thema Ü-Kamera---vielleicht endet sogar der Streit?
Es gibt bauartbedingt weder Keller noch vergleichbare Fläche. Teure Dinge wie Rasenmäher werden bereits in der Wohnung gelagert. Es verschwand aber bereits auch schon ein Gartenstuhl. Für die Möbel ist im Inneren jedoch kein weiterer Platz.
ZitatWenn es rein um den Diebstahlschutz geht, reichen vermutlich auch andere Sicherungseinrichtungen ohne Kamera - Alarmanlage mit Bewegungsmeldern und/oder Türkontakten etc. Die sind meist auch günstiger und haben halt nicht das Problem der Videoaufzeichnung. :
Bewegungsmelder im Freien, mit Tieren/Wind und Wetter?
Türkontakte bringen nichts, wenn über den Zaun geklettert wird.
Prinzipiell ging es bei der Frage auch um die Rechtmäßigkeit der Kamera. Über die Montage kann man ja sprechen.
Es soll sogar Bewegungsmelder geben, die zwischen Wind, Tier und Mensch unterscheiden können. Da in deinem Garten sehr wahrscheinlich keine Rehe, Bären, Wild*******e und Kaukasische Owtscharkas (dann hättest du auch kein Einbrecherproblem) herumlaufen, wird das ziemlich fehlalarmfrei sein...
Ein Kaukasischer Owtscharka im Garten könnte allerdings beide Probleme lösen ...
ZitatEin Kaukasischer Owtscharka im Garten könnte allerdings beide Probleme lösen ... :
Sag ich ja :D
Alternativ und leichter verfügbar wären noch 2 Rottweiler oder 3-4 Dobermänner. Da ist aber der Pflegeaufwand höher :D
ZitatAlternativ und leichter verfügbar wären noch 2 Rottweiler oder 3-4 Dobermänner. Da ist aber der Pflegeaufwand höher :D :
Weitere Option wäre meine Tante Käthe, 86 Jahre, glockenwach und mit der ist bezüglich unauthorisierter Gartennutzung nicht gut Kirschen essen, leider wohl pflegeintensiver als 2 Rottweiler und 4 Dobermänner
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
4 Antworten
-
1 Antworten
-
10 Antworten
-
39 Antworten
-
5 Antworten
-
25 Antworten