Arbeitgeber verlangt nach Mutterschutz Geld zurück

17. November 2020 Thema abonnieren
 Von 
bohni
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitgeber verlangt nach Mutterschutz Geld zurück

Hallo,

meine Verlobte und ich haben im Juni dieses Jahr Nachwuchs bekommen.
Doch leider hat dies schon viele Probleme mit ihrem Arbeitgeber mit sich gebracht.

Von Anfang an kurz beschrieben:
- Schwangerschaft Zeitgemäß bekannt gegeben.
- Arbeitgeber hat ihr nahegelegt zu kündigen nach dem er erfahren hat das sie schwanger ist (Ende Oktober19).
- Kündigung zur Kenntnis genommen, nach Gerichtsverhandlung Kündigung für unzulässig erklärt.
- weiter arbeiten gegangen, Belastung in der Küche immer größer da die Küchenchefin die Frau vom Chef ist.
- letztendlich hat der Arbeitgeber selbst ein Arbeitsverbot ausgesprochen (nur mündlich, auf die frage per sms ob das nun gilt nicht geantwortet).
- Arbeitgeber hat das Gehalt normal weiter gezahlt (Arbeitgeber führt selbst die Buchhaltung)
- Antrag auf Elternzeit rechtzeitig gestellt.
- Elterngeld beantragt, Brief bekommen, Arbeitgeber hat die Arbeitgeberbescheinigung falsch ausgefüllt und die Gehaltsabrechnungen im Mutterschutz Zeitraum sind falsch.


Jetzt nachdem wir zwei Monate auf eine Antwort gewartet haben und mindestens einmal pro Woche nachgehackt haben, das böse erwachen.

Der Arbeitgeber hat uns die Korrigierten Gehaltsabrechnungen heute zugeschickt. Mit einer Forderung den fast vierstelligen Betrag bis zum 27. diesen Monats zu bezahlen.

Jetzt fragen wir uns wie sollen wir das hinbekommen?

Wir leben seit August fast ausschließlich von meinem Gehalt (abgesehen von Kindergeld was allerdings auch ziemlich jeden Monat für das Kind ausgegeben wird).

Wir bzw. meine Verlobte hat/haben nicht so viel Geld und können im Moment auch nichts davon entbehren.


- Ist die Forderung vom Arbeitgeber gerechtfertigt obwohl er das selbst vermasselt hat?

- Kann man argumentieren, dass der Arbeitgeber wissen müsste er habe zu viel gezahlt da sie nun in Mutterschutz ist?

- Oder können wir uns auf Entreicherung berufen auch ohne strickte Nachweise? (zum Beispiel waren wir mindestens einmal in der Woche schick essen bevor das Kind da war).

- Oder habt ihr sonst einen Rat was wir machen können um diese Situation zu meistern und endlich mit diesem Arbeitgeber abschließen können?



Vielen Dank das Ihr euch die Zeit genommen gabt mein Anliegen zu lesen.
Bei rückfragen antworte ich gerne.


Mit freundlichen Grüßen

Bohni

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17470 Beiträge, 6501x hilfreich)

Die Frage ist nicht, wer es vermasselt hat, sondern ob die Forderung berechtigt ist oder nicht. Das kann nach deinen Ausführungen aber nicht beantwortet werden.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
bohni
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Die Frage ist nicht, wer es vermasselt hat, sondern ob die Forderung berechtigt ist oder nicht. Das kann nach deinen Ausführungen aber nicht beantwortet werden.

Was genau brauchen Sie noch um genauere Schlüsse ziehen zu können?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17470 Beiträge, 6501x hilfreich)

Es braucht Fakten und Daten.
Vielleicht kommst du drauf, wenn du eine Tabelle machst über die ganze Zeit der Elternzeit

- 1. Spalte: was ist an Geldern reingekommen: Gehalt; Elterngeld
- 2. Spalte was genau fordert der AG für welche Monat zurück

Vll nennt der AG ja auch den Grund der Rückforderung. Es könnte ja zu Doppelzahlungen gekommen sein.
Da könntest und solltest du den Wortlaut hier fürs Forum abschreiben.
Weiter wirst du wohl oder übel alles durchfiseln müssen, was du wann beantragt hast usw. Es könnte dabei Lücken geben, nicht eingehaltene Fristen ...

Kurzum: die Vorgänge müssen sauber rekonstruiert werden.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17470 Beiträge, 6501x hilfreich)

Nachtrag: eventuell ist das Schreiben des Arbeitgebers ja so dürftig, dass es kaum mehr hergibt als die Rückforderung selbst. Dann wäre es schon hilfreich, wenn du dem Arbeitgeber schreibst, dass du die Forderung zur Kenntnis nimmst, aber nicht anerkennst, solange eine schlüssige Abrechnung fehlt. Der Vorteil für dich und euch: dann muss erst einmal der Arbeitgeber arbeiten und ihr wisst schon mal welche Zeiten ihr genauer untersuchen müsst.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
bohni
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo

es ist so der arbeitgeber hat eine pauschale jeden Monat in Mutterschutz vom Gehalt abgegeben.
Jetzt hat er es selbst mit einem Steuerberater überprüft und ist zu dieser Summe XXX gekommen, da er zu wenig jeden Monat abgezogen hat.
Letztlich muss ich noch einmal genau nachrechnen aber so wie ich stand gestern abgeschlossen habe ist seine Forderung in Ordnung.

Da wir trotzdem das Geld nicht mehr haben gibt es auch andere Optionen?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17470 Beiträge, 6501x hilfreich)

Wenn ihr die Forderung anerkennt, gibt es freilich Wege:
a) Verhandlung über Ratenzahlung
b) Einrede der Entreicherung - das ist aber ein ungewisser und haariger Weg.
lies: https://de.paperblog.com/einrede-der-entreicherung-818-abs-3-bgb-1451871/
>>> das ist aber nicht mehr Arbeitsrecht

Randbemerkung: " (zum Beispiel waren wir mindestens einmal in der Woche schick essen bevor das Kind da war)."
Man gönnt sich ja sonst nix. Aber Schick-Essen-Gehen fällt wesentlich leichter, wenn man auch Reserven hat, damit einem nicht bei allen unerwarteten Sachen die Dinge um die Ohren fliegen. Zwei bis drei Monatsgehälter sollten es an Rücklagen schon sein - bedeutet freilich eine Zeitlang auch Einschränkungen.

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.356 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen