Hallo zusammen,
angenommen, eine Frau A betritt einen Laden. Eine Laden-Mitarbeiterin B bietet ihr, einen Einkaufskorb mitzunehmen. Die Frau A sagt ganz nett "Danke, brauche ich nicht". Darauf fordert die Mitarbeiterin B in einem Ton, den die Frau A als bedrohlich empfindet, zum Verlassen des Ladens auf. Der Bruder C der Frau B betritt den Laden kurz nach seiner Schwester und sieht das Ganze. Er ruft die Polizei an und meldet eine Bedrohung seiner Schwester an.
Was sollte die Polizei rechtlich tun?
Abwandlung 1: die Frau A verweigert explizit die Aufforderung der Mitarbeiterin B, worauf die Mitarbeiterin B die Frau A anschreit;
Abwandlung 2: die Mitarbeiterin A ruft eine Security - Kollegen C und der zwingt die Frau A, den Laden zu verlassen;
Abwandlung 2a: die Frau A wehrt sich gegen den Security C und der Security C tut darauf der Frau A weh, worauf sich der Bruder B anschliesst und es entsteht eine Schlägerei zwischen ihm und dem Security C.
Abwandlung 3: der Bruder B oder die Frau A filmt das Ganze irgendwie und zeigt das der Polizei.
Wie ist also die Rechtslage und wie sollte die Polizei handeln? Darf ein Kunde überhaupt zum Verlassen des Ladens wegen so etwas aufgefordert werden?
Danke
Ladenmitarbeiterin fordert eine Kundin dazu, einen Einkaufskorb mitzunehmen
18. November 2020
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Frage vom 18. November 2020 | 21:22
Von
Status: Beginner (145 Beiträge, 17x hilfreich)
Ladenmitarbeiterin fordert eine Kundin dazu, einen Einkaufskorb mitzunehmen
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#1
Antwort vom 18. November 2020 | 22:10
Von
Status: Junior-Partner (5548 Beiträge, 2499x hilfreich)
ZitatWas sollte die Polizei rechtlich tun? :
Frau A des Ladens verweisen.
Ggfls. auch noch Feststellung der Personalien und erstatten einer Strafanzeige gegen Frau A (bei Abwandlung 2/3)
Wie sich C allerdings mit sich selbst prügeln soll, erschließt sich mir aus der Sachverhaltsdarstellung nicht.
ZitatDarf ein Kunde überhaupt zum Verlassen des Ladens wegen so etwas aufgefordert werden? :
Ja
#2
Antwort vom 18. November 2020 | 22:18
Von
Status: Unparteiischer (9326 Beiträge, 2999x hilfreich)
ZitatEine Laden-Mitarbeiterin B bietet ihr, einen Einkaufskorb mitzunehmen. :
Was soll uns dieser Satz sagen (bietet) ?
Ansonsten übt die Mitarbeiterin das Hausrecht aus. Ob sie es durfte, kann man im Nachgang prüfen.
Mit Strafrecht hat das Ganze bis auf die Abwandlung 2a nichts zu tun, daher falsches Forum. Aber der Brunder aus Fall 2a wird ebenfalls im Nachgang merken, was auf ihn zukommt.
Dann hol ich meine Brüder klappt in der Satire bei Super Ritchy, aber im wirklichen Lben selten, jedenfalls nicht in handgreiflicher Form.
Berry
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#3
Antwort vom 19. November 2020 | 08:55
Von
Status: Unbeschreiblich (120362 Beiträge, 39881x hilfreich)
ZitatEr ruft die Polizei an und meldet eine Bedrohung seiner Schwester an. :
Es gibt keine strafrechtlich relevante Bedrohung - die Polizei muss also nicht tätig werden.
Bei Abwandlung 2a sieht das schon anders aus, da würde der Burder diverse Probleme bekommen - straf- wie zivilrechtlich.
#4
Antwort vom 19. November 2020 | 09:35
Von
Status: Praktikant (948 Beiträge, 286x hilfreich)
Zitat:
Zitat:
Eine Laden-Mitarbeiterin B bietet ihr, einen Einkaufskorb mitzunehmen.
Was soll uns dieser Satz sagen (bietet) ?
Das das Anbieten mit großer Wahrscheinlichkeit eine Aufforderung war, den Laden nur mit Einkaufskorb zu betreten. Es ist aktuell nicht ganz ungewöhnlich, dass Geschäfte über diese Art die amtlichen Personenbeschränkungen umsetzten.
#5
Antwort vom 19. November 2020 | 10:04
Von
Status: Unbeschreiblich (47658 Beiträge, 16843x hilfreich)
Zitat:Was sollte die Polizei rechtlich tun?
Der Frau A erklären, dass sie den Landen verlassen möge.
Zitat:Abwandlung 1: die Frau A verweigert explizit die Aufforderung der Mitarbeiterin B, worauf die Mitarbeiterin B die Frau A anschreit;
Dann droht der Frau A eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch (§ 123 StGB).
Zitat:Abwandlung 2: die Mitarbeiterin A ruft eine Security - Kollegen C und der zwingt die Frau A, den Laden zu verlassen;
Auch in dem Fall droht der Frau A eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch (§ 123 StGB).
Zitat:Abwandlung 2a: die Frau A wehrt sich gegen den Security C und der Security C tut darauf der Frau A weh, worauf sich der Bruder B anschliesst und es entsteht eine Schlägerei zwischen ihm und dem Security C.
Dann droht dem Bruder B eine Anzeige wegen Körperverletzung (§ 223 StGB). Die Security bleibt straffrei, da sie vom Notwehrrecht Gebrauch macht.
Zitat:Abwandlung 3: der Bruder B oder die Frau A filmt das Ganze irgendwie und zeigt das der Polizei.
Der Polizei auch noch Beweise für die eigenen Straftataten auf dem Silbertablett zu liefern ist keine wirklich gute Idee.
Zitat:Darf ein Kunde überhaupt zum Verlassen des Ladens wegen so etwas aufgefordert werden?
Ja, die Mitnahme eines Korbes kann vom Laden als Voraussetzung für das Betreten des Ladens festgelegt werden. In Corona-Zeiten ist so eine Maßnahme zur Einhaltung der Hygienevorschriften auch nicht ungewöhnlich.
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