Anhörung wegen Parkverbot und Notfall

19. November 2020 Thema abonnieren
 Von 
Phil46
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 0x hilfreich)
Anhörung wegen Parkverbot und Notfall

Guten Tag !

Ich versuche es kurz zu halten:

Vor ca 2 Wochen ging ich mit Starken Schmerzen im Unterarm zu meinem Hausarzt, leider hatte keine Zeit mich zu fahren und musste somit selber zum Arzt fahren, Busse und Bahnen fahren da nicht hin, also musste ich das Auto nehmen.
Als ich dort ankam, waren überall Baustellen und alle Parkplätze waren belegt oder von den Baustellen betroffen, sehr weit hinten gab es allerdings eine Lücke wo ich weder die Fahrbahn noch eine Ausfahrt blockierte, allerdings stand dort ein Parkverbot Schild, ich sah es als notlösung da ich unbedingt die Schmerzen untersuchen lassen wollte, ich parkte also dort und ging zum Arzt, später wurde eine Satrke Sehnenenzündung festgestellt ...
Als ich zurückkam stand die gute Frau schon meinem Auto und machte Fotos und hing anschließend den Roten Zettel unter den Wischer, ich sprach Sie Freundlich darauf an das es ein Notfall war und ich dies als Notlösung in betracht zog, zudem war ich nur 10 Minuten weg und in der nähe ....
Nun ja, die Frau sagte es wäre trotz Notfall ein Verstoß und ich solle nicht Diskutieren, Sie wurde unfreundlich worauf ich nichts mehr sagte und losfuhr.
Gestern kam der Brief an, klar es sind nur 15€ aber trotzdem ... Meint Ihr ich habe da einme Chance wenn ich in der anhörung reinschreibe das es Notlösung war wegen Starken Schmerzen ? Oder habe ich da keinerlei chance ? Hat schon mal jemand mit sowas erfahrung gemacht ?
Ich würde mich über eine HILFREICHE Antwort freuen, spart euch bitte jegliche Angriffe gegen mich, diese werden gemeldet und entfernt.

Vielen Dank für eure Aufmerksamkeit

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47648 Beiträge, 16842x hilfreich)

Dass es sich um einen echten Notfall gehandelt hat, ist aus der Darstellung nicht erkennbar. Schließlich konntest Du noch Auto fahren und wart auch nach 10 Min. wieder da.

Wenn Du die 15€ nicht bezahlst, sondern dagegen vorgehst, dann halte ich es für wahrscheinlich, dass ein Bußgeldbescheid kommt der dann 15€ Bußgeld zzgl. 28,50€ Gebühren, also insgesamt 43,50€ kostet.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
nyr
Status:
Schüler
(465 Beiträge, 79x hilfreich)

Zitat (von Phil46):
Vor ca 2 Wochen ging ich mit Starken Schmerzen im Unterarm zu meinem Hausarzt, leider hatte keine Zeit mich zu fahren und musste somit selber zum Arzt fahren
[...]
ich sah es als notlösung da ich unbedingt die Schmerzen untersuchen lassen wollte, ich parkte also dort und ging zum Arzt, später wurde eine Satrke Sehnenenzündung festgestellt ...
[...]
ich sprach Sie Freundlich darauf an das es ein Notfall war und ich dies als Notlösung in betracht zog, zudem war ich nur 10 Minuten weg und in der nähe ....
[...]
Notlösung war wegen Starken Schmerzen

Das könnte so interpretiert werden als ob man Auto gefahren ist obwohl man nicht fahrtüchtig war.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17017 Beiträge, 5897x hilfreich)

Ich kann hier keinen Notfall erkennen. Knöllchen ist berechtigt.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Ich kann hier keinen Notfall erkennen
Ich auch nicht

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von Phil46):
spart euch bitte jegliche Angriffe gegen mich, diese werden gemeldet und entfernt.

Ob entfernt entscheidet sicher kein Falschparker.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16550 Beiträge, 9316x hilfreich)

Zitat:
Oder habe ich da keinerlei chance ?

Doch schon - aber es lohnt sich nicht.

Jetzt sind Sie bei 15€ - die gelten aber nur, wenn Sie direkt bezahlen und die Anhörung nicht(!) nutzen.
Wenn Sie ein die Anhörung ausfüllen, kommen Gebühren dazu, und der Betrag erhöht sich auf 43,50€ (siehe Antwort #1.
Wenn das Bußgeld aufgrund der Anhörung zurückgenommen wird, sind es natürlich 0€ - ansonsten bleibt es bei den 43,50€ (und wird nicht wieder auf 15€ reduziert).
Ihre Erfolgsaussicht müsste also wesentlich besser als 50:50 sein, um das Risiko zu rechtfertigen.
Das ist aber nicht der Fall.
Ich würde die 15€ bezahlen ohen den Anhörungsbogen auszufüllen - dann wird es wenigstens nicht teurer.


Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3591 Beiträge, 971x hilfreich)

Zitat (von Phil46):
Nun ja, die Frau sagte es wäre trotz Notfall ein Verstoß und ich solle nicht Diskutieren, Sie wurde unfreundlich
Du solltest der Dame dankbar sein. Mit Deiner Einlassung, der Dame gegenüber, hast Du zugegeben, dass Du dort geparkt hast, obwohl Du wusstest, dass es an dieser Stelle nicht erlaubt sei. Der Bußgeldkatalog geht bei den meisten Tatbeständen von fahrlässiger Tagbegehung aus. Bei einer vorsätzlichen Tatbegehung kann das Buß- oder Verwarngeld verdoppelt werden. Das hätte die Dame von der Verkehrsüberwachung bereits veranlassen können. Sei froh, dass sie das nicht gemacht hat.

Wenn Du nun aber versuchst mit Deiner Begründung gegen die Verwarnung (oder einen ggf. folgenden Bußgeldbescheid) vorzugehen, dann gibt es eigentlich nur zwei Möglichkeiten:

1.) Das Bußgeld wird wegen Vorsatz auf 30€ zzgl Verfahrenskosten festgesetzt
oder
2.) Man folgt Deiner Argumentation und erkennt einen s.g. rechtfertigen Notstand als gegeben an. Dann wäre das Verfahren einzustellen.

Ich teile aber die Meinungen meiner Vorredner und verneine einen rechtfertigenden Notstand. Daher auch meine Empfehlung die 15€ (zähneknirschend) zu zahlen.


Nur mal so nebenbei zur Info:
Wenn Du noch selbst Fahren kannst, dann ist der Notfall eher zu verneinen.
Bei einem medizinischen Notfall wählt man die 112.
Bei keinem echten Notfall wählt man die 116117.
Wenn kein Notfall vorliegt, aber man sich das Fahren dennoch nicht mehr zutraut, dann ruft man sich ein Taxi.

Eine Sehnenentzündung (und auch die beschriebenen Symptome) würden mich zum Taxi tendieren lassen. Aber auch der Anruf bei der 116117 wäre zu rechtfertigen. Ein echter medizinischer Notfall lag zwar nicht vor. Aber als medizinischer Laie kann man das nicht unbedingt beurteilen.

Bei starken Schmerzen im Oberarm (insbesondere wenn es der linke Oberarm ist) könnte man tatsächlich einen medizinischen Notfall annehmen. Das gilt insbesondere dann, wenn die Schmerzen auch in den Brustraum ausstrahlen. Aber wenn man das annimmt, dann fährt man nicht mehr mit dem Auto, sondern ruft die 112.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von Demonio):
Bei keinem echten Notfall wählt man die 116117.
Nicht wirklich. Der Hausarzt, der auch gerade Sprechzeiten hatte, existierte ja offenbar. Mehr, kann diese Nummer auch nicht ausrichten.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3550 Beiträge, 561x hilfreich)

Der Besuch beim Arzt dauerte nur 10 Minuten, gab es da keine Wartezeit? Bei Schmerzen in der Hand muss der Arzt nicht alles liegen lassen, da nicht lebensbedrohlich.
Die 15 € bezahlen und keinen Ärger.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3591 Beiträge, 971x hilfreich)

Zitat (von NaibaF123):
Nicht wirklich.
Es ist aber nicht unbedingt sinnvoll mit starken Schmerzen noch selbst zu fahren. Da kann die 116117 eine durchaus sinnvolle Alternative sein. in diesem Fall Jedenfalls besser, als die 112.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.274 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen