Entfernungspauschale oder Reisekostenpauschale bei Nicht-Festlegung erste Arbeitsstätte?

19. November 2020 Thema abonnieren
 Von 
Josef1966
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Entfernungspauschale oder Reisekostenpauschale bei Nicht-Festlegung erste Arbeitsstätte?

Hallo, ich bin Angestellter in einem mittelständischen Unternehmen und arbeite größtenteils von zuhause (Homeoffice). In meinem Arbeitsvertrag ist keine „erste Tätigkeitsstätte" definiert.

Wie kann bzw. muss ich die möglichen Fahrten mit dem privaten Pkw an den Standort meines Arbeitsgebers in meiner privaten Steuererklärung am besten geltend machen?

Kann ich für die Fahrten ins Büro „nur" die Entfernungspauschale geltend machen? Mein Arbeitgeber-Standort ist 150 km von mir zuhause entfernt. Somit könnte ich aufgrund der Steuerbegrenzung auf 4.500 Euro ja nur 100 Fahrten geltend machen, richtig?

Wäre es nicht besser, die Fahrten ins Büro als „Auswärtstätigkeit" voll über die Reisekostenpauschale, also mit 300 km in der privaten Steuererklärung anzusetzen? Hier ist dann aber sicher auch die Regelung zur Tätigkeitsstätten-Einstufung mit zu beachten, d.h. um dies zu umgehen bzw. nicht in die Tätigkeitsstätten-Regelung zu fallen, wären also ca. 70 Fahrten möglich (< 1/3 von 230 Arbeitstagen). Das wären dann 70 x 300 km x 0,30 €/km = 6.300 Euro – also besser als die obere Grenze von 4.500 Euro. Oder ist die Auswärtstätigkeit ohne Kostennachweis auch auf 4.500 Euro begrenzt?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47658 Beiträge, 16843x hilfreich)

Zitat:
Wie kann bzw. muss ich die möglichen Fahrten mit dem privaten Pkw an den Standort meines Arbeitsgebers in meiner privaten Steuererklärung am besten geltend machen?


So, wie sie tatsächlich erfolgt sind.

Zitat:
Somit könnte ich aufgrund der Steuerbegrenzung auf 4.500 Euro ja nur 100 Fahrten geltend machen, richtig?


Das Ansetzen von Fahrten, die es tatsächlich nicht gegeben hat erfüllt den Straftatbestand der Steuerhinterziehung.

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#2
 Von 
Josef1966
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, vielleicht hatte ich mich falsch ausgedrückt.

Ich werde in 2020 ca. 75x an einem Standort meines Arbeitgebers anwesend sein (ca. 1-2x die Woche). Hier aber keine vollen Arbeitstage, sondern nur ein paar Stunden für Besprechungen und kurzen Abstimmungen mit Kollegen.

Hier nochmals meine Frage. Sind die Fahrten mit dem privaten Pkw an den Arbeitgeber-Standort dann über die Entfernungspauschale oder über die Reisekostenpauschale in der Steuererklärung geltend zu machen? Können bei einer Einstufung als Auswärtstätigkeit dann auch Verpflegungspauschalen mit geltend gemacht werden?

Ist die Vorgehensweise die gleiche, wenn ich in 2021 noch mehrere Fahrten an einen Standort meines Arbeitgebers durchführe, also z.B. 2-3x die Woche?

0x Hilfreiche Antwort

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