Witwenrente im Ausland, Steuer

19. November 2020 Thema abonnieren
 Von 
Wari
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Witwenrente im Ausland, Steuer

Hallo Ihr Lieben
Ich hoffe dass jemand mir antworten kann.
Mein Vater hat in Deutschland gearbeitet, meine Mutter lebt im Ausland und bekommt mindest Witwenrente um die 500 Euro zum Leben. Sie zahlt seit 2007 Steuer.
Ist das normal dass sie Steuer zahlt auch wenn sie nicht in Deutschland lebt?
Über Antworten würde ich mich sehr freuen ?


-- Editiert von Moderator am 20.11.2020 11:35

-- Thema wurde verschoben am 20.11.2020 11:35

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47655 Beiträge, 16843x hilfreich)

Zitat:
Ist das normal dass sie Steuer zahlt auch wenn sie nicht in Deutschland lebt?


Ob sie Steuern zahlen muss hängt von den genauen Umständen ab, insbesondere davon in welchem Staat sie lebt und welches weitere Einkommen sie hat.

Zitat:
Sie zahlt seit 2007 Steuer.


Sie hat also seit 2007 in jedem Jahr eine deutsche Steuererkärung abgegeben?

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#2
 Von 
Wari
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hh):
Zitat:
Ist das normal dass sie Steuer zahlt auch wenn sie nicht in Deutschland lebt?


Ob sie Steuern zahlen muss hängt von den genauen Umständen ab, insbesondere davon in welchem Staat sie lebt und welches weitere Einkommen sie hat.

Zitat:
Sie zahlt seit 2007 Steuer.


Sie hat also seit 2007 in jedem Jahr eine deutsche Steuererkärung abgegeben?


Sie lebt in Algerien, sie ist 79 und sie hat kein Einkommen. Sie ist abhängig von der Witwenrente die aus Deutsche Rentenversicherung bekommt. Und das ist etwas über 500 Euro.
Steuererklärung hat sie nie gemacht, es ist nicht zu einfach ein Visum jedes Jahr nach Deutschland zu bekommen.

Signatur:

Houari

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47655 Beiträge, 16843x hilfreich)

Zitat:
Sie lebt in Algerien


Dann liegt das Besteuerungsrecht für die Rente nach § 18 Abs. 2 des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Deutschland und Algerien bei Deutschland.

Zitat:
Steuererklärung hat sie nie gemacht


Das heißt, sie erhält immer eine Steuerschätzung vom Finanzamt Neubrandenburg?

Da Deine Mutter in Algerien lebt, unterliegt die Rente der beschränkten Steuerpflicht. Das führt dazu, dass der Grundfreibetrag nicht gewährt wird und somit schon auf geringe Renten Steuer anfällt.

Da sie ausschließlich Einkünfte aus Deutschland erzielt, wird sie auf Antrag jedoch als unbeschränkt steuerpflichtig behandelt. Dann muss sie bei einer Rente von nur 500€ keine Steuern zahlen. Diesen Antrag stellt man durch Abgabe einer Steuererklärung. Außerdem benötigt sie eine Bescheinigung der algerischen Steuerbehörde darüber, dass sie keine Einkünfte in Algerien erzielt (ausgefüllte Bescheinigung außerhalb EU/EWR).

Zitat:
es ist nicht zu einfach ein Visum jedes Jahr nach Deutschland zu bekommen.


Die Steuererklärung kann man auch per Post aus Algerien heraus verschicken. Dazu muss man nicht nach Deutschland kommen.

In solchen Fällen wie diesen ist das Ausfüllen der Formulare relativ einfach. Ggf. musst Du Deiner Mutter dabei helfen.

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#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47655 Beiträge, 16843x hilfreich)

Sind die Steuerbescheide an Deine Mutter unter dem Vorbehalt der Nachprüfung ergangen? Wenn ja, dann kann sie sich jedenfalls für die letzten 4 Jahre die Steuer erstatten lassen.

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#5
 Von 
Wari
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat:
Steuererklärung hat sie nie gemacht


Das heißt, sie erhält immer eine Steuerschätzung vom Finanzamt Neubrandenburg?

Warscheinlich

Da sie ausschließlich Einkünfte aus Deutschland erzielt, wird sie auf Antrag jedoch als unbeschränkt steuerpflichtig behandelt. Dann muss sie bei einer Rente von nur 500€ keine Steuern zahlen. Diesen Antrag stellt man durch Abgabe einer Steuererklärung. Außerdem benötigt sie eine Bescheinigung der algerischen Steuerbehörde darüber, dass sie keine Einkünfte in Algerien erzielt (ausgefüllte Bescheinigung außerhalb EU/EWR).

Das Formular habe ich gefunden. Danke

Die Steuererklärung kann man auch per Post aus Algerien heraus verschicken. Dazu muss man nicht nach Deutschland kommen.

In solchen Fällen wie diesen ist das Ausfüllen der Formulare relativ einfach. Ggf. musst Du Deiner Mutter dabei helfen.

Ist besser erst einen Antrag auf unbeschränkt steuerpflichtig stellen oder lieber nach der Steuererklärung?
Danke für die Auführliche Erklärung

-- Editiert von Wari am 21.11.2020 15:15

-- Editiert von Wari am 21.11.2020 15:17

Signatur:

Houari

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#6
 Von 
Wari
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hh):
Sind die Steuerbescheide an Deine Mutter unter dem Vorbehalt der Nachprüfung ergangen? Wenn ja, dann kann sie sich jedenfalls für die letzten 4 Jahre die Steuer erstatten lassen.


Danke für die Hilfe. Und sorry kenne mich nicht viel aus

Was kann oder soll sie bei Steuererklärung alles abgeben?
Da sie in Algerien lebt, nur Steuerbescheide und der Antrag auf unbeschränkt steuerpflichtig?

Signatur:

Houari

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#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47655 Beiträge, 16843x hilfreich)

Zitat:
Das heißt, sie erhält immer eine Steuerschätzung vom Finanzamt Neubrandenburg?

Warscheinlich


Hat sie irgendetwas von einem deutschen Finanzamt erhalten? Anders kann ich mir das nicht erklären, dass sie in Deutschland Steuern zahlt.

Zitat:
Ist besser erst einen Antrag auf unbeschränkt steuerpflichtig stellen oder lieber nach der Steuererklärung?


Der Antrag wird in der Steuererklärung gestellt. Auszufüllen ist dazu die Anlage WA-ESt. Den Antrag stellt man durch das Ausfüllen der Zeilen 10-13 in dieser Anlage.

Zitat:
Was kann oder soll sie bei Steuererklärung alles abgeben?


Da braucht sie nichts besonderes angeben. Im Hauptbogen ESt 1 A die persönlichen Daten und ihre Steuernummer eintragen, dann noch die Anlage WA-ESt ausfüllen und die Bescheinigung außerhalb EU/EWR vom algerischen Finanzamt ausfüllen lassen und ebenfalls der Steuererklärung beifügen. Seit 2019 muss die Anlage R, wo die Renteneinkünfte eingetragen werden nicht mehr unbedingt ausgefüllt werden.

Da sie mit ihrer Rente unterhalb des Grundfreibetrages liegt zahlt sie bei unbeschränkter Steuerpflicht auch dann keine Steuern, wenn sie nichts abzusetzen hat.

Sämtliche Steuerformulare erhältst Du hier:
https://www.formulare-bfinv.de/

Die Bescheinigung außerhalb EU/EWR gibt es übrigens auch in französisch.


-- Editiert von hh am 21.11.2020 20:27

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#8
 Von 
Wari
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hat sie irgendetwas von einem deutschen Finanzamt erhalten? Anders kann ich mir das nicht erklären, dass sie in Deutschland Steuern zahlt.

Ja.
2007 ist mein Vater gestorben. 2010 hat sie von der Finanzamt Steuerbescheid + Steuer Nachzahlung. Das geld könnte sie nicht zahlen, seitdem zahlt sie jedes Monat aufs Raten. Und bekommt sie regelmäßig wieder neue Bescheide von Finanzamt.



Signatur:

Houari

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#9
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47655 Beiträge, 16843x hilfreich)

Zitat:
Und bekommt sie regelmäßig wieder neue Bescheide von Finanzamt.


Dann möge sie bitte prüfen, ob die Bescheide unter dem Vorbehalt der Nachprüfung ergangen sind und ob darin steht, dass geschätzt wurde.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Wari
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hh):
Zitat:
Und bekommt sie regelmäßig wieder neue Bescheide von Finanzamt.


Dann möge sie bitte prüfen, ob die Bescheide unter dem Vorbehalt der Nachprüfung ergangen sind und ob darin steht, dass geschätzt wurde.


Vielen Dank für die ausführliche Information.
Ich habe die meisten steuerbescheide auch bei mir liegen, ich werde sie alle sammeln und nachgucken ob ich was raus finde.

Signatur:

Houari

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