Hallo Ihr Lieben
Ich hoffe dass jemand mir antworten kann.
Mein Vater hat in Deutschland gearbeitet, meine Mutter lebt im Ausland und bekommt mindest Witwenrente um die 500 Euro zum Leben. Sie zahlt seit 2007 Steuer.
Ist das normal dass sie Steuer zahlt auch wenn sie nicht in Deutschland lebt?
Über Antworten würde ich mich sehr freuen ?
-- Editiert von Moderator am 20.11.2020 11:35
-- Thema wurde verschoben am 20.11.2020 11:35
Witwenrente im Ausland, Steuer
19. November 2020
Thema abonnieren
Frage vom 19. November 2020 | 20:59
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Witwenrente im Ausland, Steuer
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 20. November 2020 | 14:40
Von
Status: Unbeschreiblich (47655 Beiträge, 16843x hilfreich)
Zitat:Ist das normal dass sie Steuer zahlt auch wenn sie nicht in Deutschland lebt?
Ob sie Steuern zahlen muss hängt von den genauen Umständen ab, insbesondere davon in welchem Staat sie lebt und welches weitere Einkommen sie hat.
Zitat:Sie zahlt seit 2007 Steuer.
Sie hat also seit 2007 in jedem Jahr eine deutsche Steuererkärung abgegeben?
#2
Antwort vom 20. November 2020 | 20:45
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:Zitat:Ist das normal dass sie Steuer zahlt auch wenn sie nicht in Deutschland lebt?
Ob sie Steuern zahlen muss hängt von den genauen Umständen ab, insbesondere davon in welchem Staat sie lebt und welches weitere Einkommen sie hat.
Zitat:Sie zahlt seit 2007 Steuer.
Sie hat also seit 2007 in jedem Jahr eine deutsche Steuererkärung abgegeben?
Sie lebt in Algerien, sie ist 79 und sie hat kein Einkommen. Sie ist abhängig von der Witwenrente die aus Deutsche Rentenversicherung bekommt. Und das ist etwas über 500 Euro.
Steuererklärung hat sie nie gemacht, es ist nicht zu einfach ein Visum jedes Jahr nach Deutschland zu bekommen.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Steuerrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 21. November 2020 | 00:29
Von
Status: Unbeschreiblich (47655 Beiträge, 16843x hilfreich)
Zitat:Sie lebt in Algerien
Dann liegt das Besteuerungsrecht für die Rente nach § 18 Abs. 2 des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Deutschland und Algerien bei Deutschland.
Zitat:Steuererklärung hat sie nie gemacht
Das heißt, sie erhält immer eine Steuerschätzung vom Finanzamt Neubrandenburg?
Da Deine Mutter in Algerien lebt, unterliegt die Rente der beschränkten Steuerpflicht. Das führt dazu, dass der Grundfreibetrag nicht gewährt wird und somit schon auf geringe Renten Steuer anfällt.
Da sie ausschließlich Einkünfte aus Deutschland erzielt, wird sie auf Antrag jedoch als unbeschränkt steuerpflichtig behandelt. Dann muss sie bei einer Rente von nur 500€ keine Steuern zahlen. Diesen Antrag stellt man durch Abgabe einer Steuererklärung. Außerdem benötigt sie eine Bescheinigung der algerischen Steuerbehörde darüber, dass sie keine Einkünfte in Algerien erzielt (ausgefüllte Bescheinigung außerhalb EU/EWR).
Zitat:es ist nicht zu einfach ein Visum jedes Jahr nach Deutschland zu bekommen.
Die Steuererklärung kann man auch per Post aus Algerien heraus verschicken. Dazu muss man nicht nach Deutschland kommen.
In solchen Fällen wie diesen ist das Ausfüllen der Formulare relativ einfach. Ggf. musst Du Deiner Mutter dabei helfen.
#4
Antwort vom 21. November 2020 | 00:36
Von
Status: Unbeschreiblich (47655 Beiträge, 16843x hilfreich)
Sind die Steuerbescheide an Deine Mutter unter dem Vorbehalt der Nachprüfung ergangen? Wenn ja, dann kann sie sich jedenfalls für die letzten 4 Jahre die Steuer erstatten lassen.
#5
Antwort vom 21. November 2020 | 15:14
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:Steuererklärung hat sie nie gemacht
Das heißt, sie erhält immer eine Steuerschätzung vom Finanzamt Neubrandenburg?
Warscheinlich
Da sie ausschließlich Einkünfte aus Deutschland erzielt, wird sie auf Antrag jedoch als unbeschränkt steuerpflichtig behandelt. Dann muss sie bei einer Rente von nur 500€ keine Steuern zahlen. Diesen Antrag stellt man durch Abgabe einer Steuererklärung. Außerdem benötigt sie eine Bescheinigung der algerischen Steuerbehörde darüber, dass sie keine Einkünfte in Algerien erzielt (ausgefüllte Bescheinigung außerhalb EU/EWR).
Das Formular habe ich gefunden. Danke
Die Steuererklärung kann man auch per Post aus Algerien heraus verschicken. Dazu muss man nicht nach Deutschland kommen.
In solchen Fällen wie diesen ist das Ausfüllen der Formulare relativ einfach. Ggf. musst Du Deiner Mutter dabei helfen.
Ist besser erst einen Antrag auf unbeschränkt steuerpflichtig stellen oder lieber nach der Steuererklärung?
Danke für die Auführliche Erklärung
-- Editiert von Wari am 21.11.2020 15:15
-- Editiert von Wari am 21.11.2020 15:17
#6
Antwort vom 21. November 2020 | 16:49
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatSind die Steuerbescheide an Deine Mutter unter dem Vorbehalt der Nachprüfung ergangen? Wenn ja, dann kann sie sich jedenfalls für die letzten 4 Jahre die Steuer erstatten lassen. :
Danke für die Hilfe. Und sorry kenne mich nicht viel aus
Was kann oder soll sie bei Steuererklärung alles abgeben?
Da sie in Algerien lebt, nur Steuerbescheide und der Antrag auf unbeschränkt steuerpflichtig?
#7
Antwort vom 21. November 2020 | 20:24
Von
Status: Unbeschreiblich (47655 Beiträge, 16843x hilfreich)
Zitat:Das heißt, sie erhält immer eine Steuerschätzung vom Finanzamt Neubrandenburg?
Warscheinlich
Hat sie irgendetwas von einem deutschen Finanzamt erhalten? Anders kann ich mir das nicht erklären, dass sie in Deutschland Steuern zahlt.
Zitat:Ist besser erst einen Antrag auf unbeschränkt steuerpflichtig stellen oder lieber nach der Steuererklärung?
Der Antrag wird in der Steuererklärung gestellt. Auszufüllen ist dazu die Anlage WA-ESt. Den Antrag stellt man durch das Ausfüllen der Zeilen 10-13 in dieser Anlage.
Zitat:Was kann oder soll sie bei Steuererklärung alles abgeben?
Da braucht sie nichts besonderes angeben. Im Hauptbogen ESt 1 A die persönlichen Daten und ihre Steuernummer eintragen, dann noch die Anlage WA-ESt ausfüllen und die Bescheinigung außerhalb EU/EWR vom algerischen Finanzamt ausfüllen lassen und ebenfalls der Steuererklärung beifügen. Seit 2019 muss die Anlage R, wo die Renteneinkünfte eingetragen werden nicht mehr unbedingt ausgefüllt werden.
Da sie mit ihrer Rente unterhalb des Grundfreibetrages liegt zahlt sie bei unbeschränkter Steuerpflicht auch dann keine Steuern, wenn sie nichts abzusetzen hat.
Sämtliche Steuerformulare erhältst Du hier:
https://www.formulare-bfinv.de/
Die Bescheinigung außerhalb EU/EWR gibt es übrigens auch in französisch.
-- Editiert von hh am 21.11.2020 20:27
#8
Antwort vom 21. November 2020 | 21:07
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Hat sie irgendetwas von einem deutschen Finanzamt erhalten? Anders kann ich mir das nicht erklären, dass sie in Deutschland Steuern zahlt.
Ja.
2007 ist mein Vater gestorben. 2010 hat sie von der Finanzamt Steuerbescheid + Steuer Nachzahlung. Das geld könnte sie nicht zahlen, seitdem zahlt sie jedes Monat aufs Raten. Und bekommt sie regelmäßig wieder neue Bescheide von Finanzamt.
#9
Antwort vom 21. November 2020 | 21:16
Von
Status: Unbeschreiblich (47655 Beiträge, 16843x hilfreich)
Zitat:Und bekommt sie regelmäßig wieder neue Bescheide von Finanzamt.
Dann möge sie bitte prüfen, ob die Bescheide unter dem Vorbehalt der Nachprüfung ergangen sind und ob darin steht, dass geschätzt wurde.
#10
Antwort vom 21. November 2020 | 21:53
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:Zitat:Und bekommt sie regelmäßig wieder neue Bescheide von Finanzamt.
Dann möge sie bitte prüfen, ob die Bescheide unter dem Vorbehalt der Nachprüfung ergangen sind und ob darin steht, dass geschätzt wurde.
Vielen Dank für die ausführliche Information.
Ich habe die meisten steuerbescheide auch bei mir liegen, ich werde sie alle sammeln und nachgucken ob ich was raus finde.
Und jetzt?
Schon
268.310
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
1 Antworten
-
6 Antworten
-
4 Antworten
-
1 Antworten
-
11 Antworten
Top Steuerrecht Themen
-
7 Antworten