Hallo Zusammen
Ich hatte betrunken vor Fahrzeuge der Polizei zu beschädigen (mit Altöl zu übergießen).
Hab das in letzter Sekunde aber doch nicht gemacht.
Wurde aber beobachtet - dann Verhaftet. Im Laufe der Aufnahme habe ich dann noch einen Polizisten Angegriffen (Schlag ins Gesicht)
Außerdem hatte ich dann noch einen nicht zugelassenen Elektroschocker in der Tasche.
Kann mir jemand sagen was mich jetzt in etwa erwartet ?
-- Editiert von MartinR123 am 20.11.2020 06:22
Androhung einer Sachbeschädigung
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
ZitatKann mir jemand sagen was mich jetzt in etwa erwartet ? :
Als Ersttäter: Ein Strafverfahren an dessen Ende ein Urteil mit Geldstrafe steht.
Von Seiten des Polizistenweäre Schmerzensgeld möglich.
Sollte der Polizist als Folge des Angriffs dienstunfähig gewesen sein Schadenersatzanforderungem des Arbeitgebers und der Krankenkasse.
Wegen der Androhung einer Sachbeschädigung passiert nichts.
Aber "Angriff auf Polizisten" und "unerlaubte Waffe" reichen für eine ordentliche Geldstrafe.
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Die Frage ist hinsichtlich des Öls doch, wann man auf der Zeitschiene vom Beginn der Ausführungshandlung ausgeht.
wirdwerden
Jo,
die Überschrift "Androhung einer Sachbeschädigung" ist Dein kleinstes Problem, selbst wenn man von einer Versuchsstrafbarkeit (ohne strafbefreienden Rücktritt) ausginge.
Angriff auf Vollstreckungsbeamte hat eine Mindeststrafandrohung von 3 Monaten Freiheitsstrafe. Wenn insgesamt weniger als 6 Monate rauskommen, wäre per § 47 StGB die Verhängung als Geldstrafe möglich, also mind. 90 Tagessätze. Ohne die ggf. vers. SB und den WaffG-Verstoß, bei dem ich jetzt aus dem Kopf heraus nicht sicher bin, ob das eine Straftat ist (oder nur ne OWi).
edit:
Zitat:nicht zugelassenen Elektroschocker
Das "nicht zugelassen" hab ich jetzt erst gesehen. Das soll wohl heißen einen ohne PTB-Kennzeichnung?! Dann ist es eine Straftat, d.h. es wird eine Gesamtstrafe jedenfalls einiges oberhalb von 90 Tagessätzen geben (oder eben eine Freiheitsstrafe).
-- Editiert von !!Streetworker!! am 20.11.2020 20:47
Ich kenne jemanden der einen Polizisten geschlagen hatte und er war dafür 9 Jahre im Massregelvollzug.
Das war dann aber ein versuchtes Tötungsdelikt.
wirdwerden
Und selbst wenn nicht (ich hatte mal einen Klienten, der noch länger im MRV war, das Anlass-Delikt war "nur" gef. KV) hängt es ja bei §§ 63, 64 StGB von der "Gefahrenprognose" ab.
Die Aussage "wegen 'Polizisten schlagen' 9 Jahre im MRV" sagt also mehr oder weniger rein gar nichts aus, so außerhalb jeden Kontexts.
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