Wie schaut das "kurz" nach Einzug mit einer Mieterhöhung aus?

20. November 2020 Thema abonnieren
 Von 
Max Musterm.
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
Wie schaut das "kurz" nach Einzug mit einer Mieterhöhung aus?

Hallo, wir sind im November 2019 in unsere neue Wohnung im Nachbarort gezogen!
Mietpreisentwicklung für vergleichbare Wohnungen im Ort laut miete-aktuell.de : 2019 = 5,25€ 2020=6,44€
Das Haus ist von 1967 und gemacht wurde eigentlich noch nix, was Modernisierung etc. betrifft.

Jetzt kam unser VM um die Ecke, das er im April (15 Monate nach Einzug) die Kaltmiete um 10% anheben wird, und dann alle 15 Monate um 10%, da man alle 3 Jahre um 20% erhöhen dürfe. Habe darauf im Netz auch Seiten gefunden, die bestätigen, das auch 15 Monate nach Einzug 10% erhöht werden kann. Mein Denken war immer, das in den ersten 3 Jahren nach Einzug keine Erhöhung sein kann.

Habe bei meinem Mieterverein nachgefragt, und die sagten mir, das es in den letzten Jahren in unserer Stadt keine Mietspiegeländerungen gegeben hat, und er daher auch keine Erhöhung oder Anpassung machen könne.

Bin daher im Moment ziemlich am schleudern, da die Meinungen verdammt auseinander gehen.

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31979 Beiträge, 5629x hilfreich)

Zitat (von Max Musterm.):
Jetzt kam unser VM um die Ecke, das er im April (15 Monate nach Einzug) die Kaltmiete um 10% anheben wird,
Ja, bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete, 15 Monate nach Einzug. Wir kennen deine Miethöhe nicht.
Zitat (von Max Musterm.):
Mein Denken war immer, das in den ersten 3 Jahren nach Einzug keine Erhöhung sein kann.
Da war deine Denke falsch.
Zitat (von Max Musterm.):
und dann alle 15 Monate um 10%, da man alle 3 Jahre um 20% erhöhen dürfe.
Hm. Der Preisaufschlag darf innerhalb von drei Jahren (36 Monate) max 20 % sein, je nach Kommune auch nur max. 15 %. Was sagt der Mieterverein zur Kappungsgrenze?
Zitat (von Max Musterm.):
Mietpreisentwicklung
Soll das die ortsübliche V-Miete in deinem Wohnort sein?

Mieterhöhung hat nicht unbedingt was mit Modernisierungsmaßnahmen zu tun.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1444x hilfreich)

Zitat (von Max Musterm.):
Habe bei meinem Mieterverein nachgefragt, und die sagten mir, das es in den letzten Jahren in unserer Stadt keine Mietspiegeländerungen gegeben hat, und er daher auch keine Erhöhung oder Anpassung machen könne.


Mieterverein, dazu sag ich mal nix.

BGB § 558 berechtigt den Vermieter die Miete binnen 3 Jahren um 20 bzw. 15 % zu erhöhen.

Erstmals 15 Monate nach Mietbeginn.

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

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#3
 Von 
Max Musterm.
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Den Mietspiegel habe ich von der Seite im Netz! Miete-aktuell.de
Ich bezahle für eine 59qm Wohnung in einem Haus Bj. 1967, für 3 Zimmer eine Kaltmiete von 300€.

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#4
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4547 Beiträge, 550x hilfreich)

Einfach abwarten, ob und wenn, wann und wie eine Mieterhöhung kommt. Ist diese da, dann von einem Fachmann prüfen lassen. Hier würde ich durchaus etwas Geld in einen Fachanwalt für Mietrecht investieren.

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31979 Beiträge, 5629x hilfreich)

Zitat (von Max Musterm.):
für 3 Zimmer eine Kaltmiete von 300€.
Nun ja, ab April 2021 darf der Vermieter die Mieterhöhung fordern.
1. bist du mit 5,08€/qm noch weit drunter
2. sind dann 15 Monate nach Einzug vorbei.
3. will er (nur) um 10% erhöhen. Dann 330,- kalt.

Kommt natürlich drauf an, wie der Vermieter *umme Ecke * kommt. Schriftlich sollte es schon sein.
Zumindest für die 1. Erhöhung ab April 2021.

Was hat denn der Mieterverein als Grundlage für diese Aussage genommen, der Vermieter dürfe nicht erhöhen?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#6
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

Zitat (von Max Musterm.):
Den Mietspiegel habe ich von der Seite im Netz! Miete-aktuell.de

Vergiss diese Seite ganz schnell wieder. Kannte sie nicht, aber habe mal für meine Gegend geschaut, da ich hier die Mieten kenne. Völlig überzogene Miete wurde dort errechnet, die mit dem offiziellen Mietspiegel rein gar nichts zu tun hat.
Besorge dir den offiziellen Mietspiegel deiner Stadt und schau nach, was der zu deiner Wohnung sagt.
Und zu den 15 Monaten sollte man vielleicht noch erwähnen, dass die Miete zu dem Zeitpunkt an dem die Mieterhöhung eintreten soll, seit mind. 15 Monaten unverändert sein muss. Sprich, man kann das Erhöhungsschreiben schon nach 12 Monaten verschicken, wenn die tatsächliche Mieterhöhung erst nach 15 Monaten in Kraft treten soll.

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#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47489 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
Jetzt kam unser VM um die Ecke, das er im April (15 Monate nach Einzug) die Kaltmiete um 10% anheben wird, und dann alle 15 Monate um 10%,


Die hat er wie genau begründet?

Es ist zwar richtig, dass der Vermieter bereits nach 15 Monaten die Miete erhöhen darf. Das darf er aber nur dann, wenn er dazu eine der gesetzlich zugelassenen Begründungen verwendet.

Zitat:
Mietpreisentwicklung für vergleichbare Wohnungen im Ort laut miete-aktuell.de : 2019 = 5,25€ 2020=6,44€


Die Verwendung eines Mietpreisspiegels von Miete-aktuell.de ist jedenfalls keine gesetzlich zugelassene Begründung.

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#8
 Von 
Max Musterm.
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Bei uns schaut es so aus! (laut Immowelt)


Monat Kaltmiete pro qm2
Letzten Monat (Oktober 2020) 4,49 € - 7,53 €
Vorletzten Monat (September 2020) 4,49 € - 7,50 €
Vor einem Jahr (November 2019) 4,49 € - 7,50 €
Vor zwei Jahren (November 2018) 4,49 € - 6,15 €

Vor 2 Monaten hat er noch zu uns gesagt, das die anderen Parteien (wohnen schon einige Jahre) Mietanpassung bekommen, da sie für 84qm 380€ bezahlen, aber wir würden keine Erhöhung bekommen,da wir erst "kurz" hier wohnen. Vor ein paar Tagen sah es eben schon anders aus, da kam er eben mündlich damit um die Ecke, das wir auch 10% drauf bekommen, also für 59qm von 300€ auf 330€.

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#9
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

Zitat (von Max Musterm.):
Bei uns schaut es so aus! (laut Immowelt)


Monat Kaltmiete pro qm2
Letzten Monat (Oktober 2020) 4,49 € - 7,53 €
Vorletzten Monat (September 2020) 4,49 € - 7,50 €
Vor einem Jahr (November 2019) 4,49 € - 7,50 €
Vor zwei Jahren (November 2018) 4,49 € - 6,15 €

Vor 2 Monaten hat er noch zu uns gesagt, das die anderen Parteien (wohnen schon einige Jahre) Mietanpassung bekommen, da sie für 84qm 380€ bezahlen, aber wir würden keine Erhöhung bekommen,da wir erst "kurz" hier wohnen. Vor ein paar Tagen sah es eben schon anders aus, da kam er eben mündlich damit um die Ecke, das wir auch 10% drauf bekommen, also für 59qm von 300€ auf 330€.

Auch Immowelt ist völlig irrelevant. Besorg dir den offiziellen Mietspiegel deiner Stadt, und wenn es keinen gibt, kann sich auch dein Vermieter nicht auf Immowelt etc. berufen. Er muss dann schon Vergleichswohnungen aus dem Ärmel schütteln oder einen (teuren) Gutachter beauftragen.

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#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31979 Beiträge, 5629x hilfreich)

Darf ich nochmals fragen?

Zitat (von Anami):
Was hat denn der Mieterverein als Grundlage für diese Aussage genommen, der Vermieter dürfe nicht erhöhen?
Dieser Verein müsste doch am besten wissen, was in deinem Ort gilt.
Zitat (von Max Musterm.):
da kam er eben mündlich damit um die Ecke,
MÜNDLICH um die Ecke?

Das sei mal bitte schön still.
Ein Mieterhöhungsverlangen hat in Schriftform und rechtzeitig zu erfolgen.

Vergiss die Zahlen aus dem Internet.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

Zitat (von Anami):
MÜNDLICH um die Ecke?

Das sei mal bitte schön still.
Ein Mieterhöhungsverlangen hat in Schriftform und rechtzeitig zu erfolgen.

Das war doch erstmal nur die Ankündigung einer Mieterhöhung, wenn ich das richtig verstanden habe. Vielleicht will der VM noch einen neuen MIetspiegel abwarten. Bei uns kommen die immer zum Jahresende raus, aber werden oft erst Anfang Januar verschickt um Mieterhöhungsverlangen vor Weihnachten zu verhindern.

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#12
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31979 Beiträge, 5629x hilfreich)

Zitat (von kathi2008):
Das war doch erstmal nur die Ankündigung einer Mieterhöhung,
Ja? Warum recherchiert der TE, fragt den Mieterverein und das Internet und das Forum?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#13
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Ja? Warum recherchiert der TE, fragt den Mieterverein und das Internet und das Forum?

Keine Ahnung. Vielleicht gehört er zu den Menschen, die gerne früh vorbereitet sind?
Warum kündigt ein Vermieter jetzt schon eine Mieterhöhung für April an? Kann ich mir auch nicht erklären.
2 Monate plus x Tage reichen ja aus.

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#14
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6419 Beiträge, 2316x hilfreich)

Die Antwort des Mitervereins wäre doch richtig, ....
ja, dann wenn die vereinbarte jetzige Miete mit der Miete nach dem Mietspiegel übereinstimmt.
Dazu hast du aber kein Wort geschrieben.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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