Öff Dienst - Abteilungsleitung Bauordnung

20. November 2020 Thema abonnieren
 Von 
Fitta
Status:
Beginner
(111 Beiträge, 7x hilfreich)
Öff Dienst - Abteilungsleitung Bauordnung

Realer Fall einer Freundin:

Eine Freundin arbeitet als Sachbearbeiterin bei einem Bauordnungsamt in NRW. Das Team hat eine neue Abteilungsleiterin bekommen. Die neue Leitung ist auf den ersten Blick nett und locker aber leider fehlen solide Fachkenntnisse. Nach nun einigen Monaten stellt sich das immer weiter heraus. Die „Leitung" fragt sich permanent beim Team durch und ihr ist keine Basis Frage zu peinlich. Es geht also nicht darüber hinaus dass das eine nette Kaffeetante ist. Aber bei ernsten schwierigen Fällen zieht sie sich komplett zurück und sagt dem Team sie erwarte dass ihr bitte schnell Lösungen präsentiert werden. Ihr Einsatz Fehlanzeige, das Team regelt alles.

Für die erarbeiten Lösungen erntet natürlich dann die „Leitung" die Lorbeeren. Aber das ist nebensächlich.

Nun die Frage: meine Freundin bearbeitet nun also selbst auch komplizierteste Fälle und erteilt Baugenehmigungen oder Ablehnungen die im Zweifelsfall auch mal vor Gericht landen könnten.

Eigentlich hatte sie erhofft dass bei schwierigen Fällen eine Unterstützung kommt. Nun hat sie all ihren Mut zusammen genommen und hat ihr Problem beim obersten Chef angesprochen.

Dort bekam sie die Antwort: im Öff Dienst ist das Persönliche wichtiger als das Fachliche. Das Fachliche könnte man immer klären, aber wenn jemand nicht teamfähig ist ist das schlecht.

Ist die Argumentation tatsächlich im Öff Dienst so tragbar? Sie will letztendlich das Thema ruhen lassen um nicht noch mehr Ärger zu bekommen . Hat aber schlaflose Nächte.

Wie sieht es aus wenn wirklich mal etwas vor Gericht geht? Dann wird die „Leitung" es sicherlich nicht präsentieren so wie bei Erfolgen des Teams Aber wer haftet dann ?

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27 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

Was der einzelne Mitarbeiter leisten und können muss, das ergibt sich aus dem Arbeitsvertrag, in Kombination mit Tarifvertrag, Klassifizierung. Der Abteilungsleiter muss nicht der beste Sachbearbeiter sein, er kann sogar branchenfremd sein und trotzdem seinem Job voll gerecht werden.

wirdwerden

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#2
 Von 
TinkerBell67
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Ist denn die Freundin Beamtin oder Angestellte im öffentlichen Dienst?

Hier kommt es eigentlich darauf an ob sie die Tätigkeiten die sie momentan macht, überhaupt so ausführen darf.
Bei Angestellten hilft hier der Blick in die Tätigkeitsdarstellung.
Die darin aufgeführten Tätigkeiten sind Grundlage der Dotierung und beschreiben die Aufgaben.

Bei Beamten sollte man sich die Dienstpostenbeschreibung ansehen.

Dies sollte am Besten beim PersRat geschehen. Die sollten sich hier auskennen und das gut erklären können.

Danach sollte sich die Freundin entscheiden ob sie die Arbeit noch so ausführen will wie sie es momentan tut.
Das "mehr" Arbeiten ist kein Kavaliersdelikt. Im öffentlichen Dienst ist das alles klar strukturiert, jedem wird sein Aufgabengebiet zugeteilt.

Auch die Hierarchie ist klar geregelt. Ob sich der Abteilungsleiter dabei gut auskennt, spielt nur eine Nebenrolle. In erster Linie gilt hier Ober sticht Unter.

Hat sie durch diese Situation schon solche Probleme, sollte sie ihren Standpunkt klar machen. Wenn nötig auch an oberen Stellen.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39755x hilfreich)

Zitat (von Fitta):
Aber bei ernsten schwierigen Fällen zieht sie sich komplett zurück und sagt dem Team sie erwarte dass ihr bitte schnell Lösungen präsentiert werden.

Ja, genau dafür hat man ein Team aus Spezialisten - das die Lösungen erarbeiten.
Wenn man alles selber könnte, bräuchte man die ja nicht ...



Zitat (von TinkerBell67):
Hat sie durch diese Situation schon solche Probleme, sollte sie ihren Standpunkt klar machen. Wenn nötig auch an oberen Stellen.

Das ist in dem Fall hier wohl ein ziemlich dummer Ratschlag ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
Archidiamant
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

Sie entscheidet alleine über Baugenehmigungen ?

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#5
 Von 
Fitta
Status:
Beginner
(111 Beiträge, 7x hilfreich)

Zitat (von Archidiamant):
Sie entscheidet alleine über Baugenehmigungen ?
Nein, sie entscheidet natürlich nicht alleine. Bei jedem Fall beteiligt sie andere Abteilungen. Stadtplanung, Feuerwehr, Denkmalbehörde etc etc aber wenn alle Stellungnahmen vorliegen, dann schreibt sie die Baugenehmigung und unterschreibt diese auch.

Sie hätte einfach bei der neuen Leitung gehofft, daß ein paar Fachkenntnisse für Rücksprachen da gewesen wären.

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#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

Nun ja, es scheint ja ihre Aufgabe zu sein, auch schwierigere Fälle einer Lösung zuzuführen. Dann soll sie das tun. Wir haben kein arbeitsrechtliches Problem, sondern ein menschliches. Die Vorstellungen der Mitarbeiterin und der Leitung scheinen zu klaffen. Ich hab keine Ahnung, wie groß die Abteilung ist. Aber wenn jeder Mitarbeiter mit seinen Fällen, die er als kompliziert empfindet, zu seinem AL gehen würde, wann sollte er dann seine ihm zugeschriebenen Aufgaben erfüllen?

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Fitta
Status:
Beginner
(111 Beiträge, 7x hilfreich)


?





-- Editiert von Fitta am 21.11.2020 08:57

-- Editiert von Fitta am 21.11.2020 08:58

-- Editiert von Fitta am 21.11.2020 08:58

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Fitta
Status:
Beginner
(111 Beiträge, 7x hilfreich)

Ok das ist natürlich richtig.
Vielleicht liegt das Problem einfach darin, dass der alte Abteilungsleiter meiner Freundin ( den ich nämlich auch kenne) in Rente gegangen ist. Der hat immer ein offenes Ohr für alle gehabt und war fachlich topfit. Vielleicht ist das Problem dass die neue Abteilungsleitung einfach so auffällt weil sie kaum Fachkenntnisse hat und deswegen die ganze Abteilung nun so anders tickt. Obwohl der Studiengang von allen der selbe war ...

Die neue AL fällt auf durch
- pünktlich Feierabend machen
- Kaffee trinken
- Leistungen der anderen als ihre präsentieren
- bei Fachfragen sich zurückziehen und so tun als wäre sie ja ein Laie und die anderen sollen ihr was erklären

Ich weiß das darf sie natürlich. Kaffee trinken. Pünktlich gehen.


Zitat (von wirdwerden):
Nun ja, es scheint ja ihre Aufgabe zu sein, auch schwierigere Fälle einer Lösung zuzuführen. Dann soll sie das tun. Wir haben kein arbeitsrechtliches Problem, sondern ein menschliches. Die Vorstellungen der Mitarbeiterin und der Leitung scheinen zu klaffen. Ich hab keine Ahnung, wie groß die Abteilung ist. Aber wenn jeder Mitarbeiter mit seinen Fällen, die er als kompliziert empfindet, zu seinem AL gehen würde, wann sollte er dann seine ihm zugeschriebenen Aufgaben erfüllen?

wirdwerden


-- Editiert von Fitta am 21.11.2020 09:02

-- Editiert von Fitta am 21.11.2020 09:07

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

Fitta, es sind halt zwei unterschiedliche Führungsstile.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
marc8791
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von Fitta):
..Vielleicht liegt das Problem einfach darin, dass der alte Abteilungsleiter .. immer ein offenes Ohr für alle gehabt und war fachlich topfit. Vielleicht ist das Problem dass die neue Abteilungsleitung einfach so auffällt weil sie kaum Fachkenntnisse hat und deswegen die ganze Abteilung nun so anders tickt.
Ein Vorgesetzter, der sowohl fachliche als auch menschliche Qualitäten in sich vereint, düfte wohl der Wunsch eines jeden Angestellten etc. sein (unabhängig davon, ob ÖD oder Privatwirtschaft). Dies ist m.E. auch nachvollziehbar und ein "nice-to-have".

Im Sinne einer Unternehmens- bzw. Verwaltungsstruktur hat ein AL andere Aufgaben als z.B. ein Sachbearbeiter. In der Praxis kann dennoch die Bearbeitung "komplexer Sachverhalte" dem AL obliegen, wenn dies organisatorisch so geregelt ist. Dabei dürfte ein AL neben einer gewissen Eigenleistung sich auch der Fachkenntnisse seiner Mitarbeiter bedienen. Schau mal in wikipedia "Abteilungsleiter", die ersten drei Sätze bringen es auf m.E. den Punkt. Wie ein AL z.B. die fachlich-organisatorische und personelle Führung letzlich in der Praxis umsetzt, hängt in erster Linie vom persönlichen Führungsstil ab.

Signatur:

dies ist meine persönliche Meinung bzw. Interpretation, daher auch der Verweis auf BGB §675 Abs. 2

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31992 Beiträge, 5630x hilfreich)

Zitat (von Fitta):
Ist die Argumentation tatsächlich im Öff Dienst so tragbar?
So lange sie getragen wird, ja. Nicht nur dort.
AbteilungsleiterInnen sollen Abteilungen leiten, also vermutlich mehr Führungskompetenz haben als kleinteilige Begründungen für diffizile Bauordnungsfragen herstellen. Sind sowohl im ÖD als auch in der freien Wirtschaft eher Manager/Führungskraft als Fachkraft.
Der von dir genannte frühere A-Leiter war ganz einfach topfit, weil er bis zur Rente im Amt war und entspr. große Erfahrung hatte.

Wenn solche Führungskräfte/ Funktionsträger/verantwortliche Personen die Bescheide auch unterschreiben, sind sie bei nachgewiesener grober Fahrlässigkeit mE auch haftbar/verantwortlich. Doch was heißt das?---> Baugenehmigungen werden evtl. geändert, zurückgenommen oder eben per Klage *verteidigt*.
Zitat (von Fitta):
meine Freundin bearbeitet nun also selbst auch komplizierteste Fälle
Deine Freundin hat Kollegen in der Abteilung, die uU sehr viel mehr Berufserfahrung haben. Diese sollte sie zum Austausch und zur Absicherung ihrer Sichtweise/Entscheidung vorher fragen. Bevor sie also den *Fall* zur linken Unterschrift weitergibt.
Zitat (von Fitta):
und hat ihr Problem beim obersten Chef angesprochen.
Von diesem wollte sie Unterstützung? Der *Oberst* ist evtl. noch viel weniger fachkompetent. Er hat gesagt, wie es ist.
Zitat (von Fitta):
dann schreibt sie die Baugenehmigung und unterschreibt diese auch.
i.A.? und wer unterschreibt i.V.?
Es gibt auch in dieser Behörde eine ÖD-Unterschriftenregelung. Garantiert.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass eine Sachbearbeiterin allein unterschriftsberechtigt ist.

Wie groß ist denn das Team und wie lange DARF deine Freundin Baugenehmigungen schon allein unterschreiben?
Fachkompetenzmangel findet sich allen Bereichen des Arbeitslebens, wenn die Hierarchie entsprechend besetzt ist.

p.s. Du kannst deiner Freundin vermutlich überhaupt nicht helfen, wenn du hier baubehördliche
/genehmigungsrechtliche Fragen stellst.
Hier antworten iaR Laien und Interessierte. Die haften für nichts.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Fitta
Status:
Beginner
(111 Beiträge, 7x hilfreich)

Von diesem wollte sie Unterstützung? Der *Oberst* ist evtl. noch viel weniger fachkompetent. Er hat gesagt, wie es ist.

stimmt...


Zitat (von Fitta):
dann schreibt sie die Baugenehmigung und unterschreibt diese auch.
i.A.? und wer unterschreibt i.V.?
Es gibt auch in dieser Behörde eine ÖD-Unterschriftenregelung. Garantiert.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass eine Sachbearbeiterin allein unterschriftsberechtigt ist.


Natürlich hat sie eine Unterschriftsberechtigung. Die hat sie nach zwei Jahren bekommen. Mehr als die Hälfte der Sachbearbeiter haben dort eine Unterschriftsberechtigung (grüner Stift). Es gibt aber auch ein paar bei denen auf dem Gang die haben keine Unterschriftsberechtigung. Meist die entweder fachlich oder persönlich nicht ganz so sind. Meine Freundlin unterschreibt schon seit längerem Baugenehmigungen.
Nur daß sie früher eben bei kniffeligen Dingen mit dem AL nochmal Rücksprache nehmen konnte. Die neue AL weiß dann aber im Zweifel doch nicht so genau wie Abstandsflächen sind o.ä. ........

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#13
 Von 
Archidiamant
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

Fitta, ich glaube Deine Freundin vermisst einfach den alten AL. Ist vielleicht kein rechtliches Problem. Die besten Antworten haben Wirdwerden und Harry van Sell gegeben. Hochwertige, gute Antworten.

Möge sich die Freundin mit der neuen AL arrangieren. Mir fällt jetzt nur noch der Tip ein:

Bei kniffelgen Dingen soll Deine Freundin einen Aktenvermerk machen, was die AL dazu gesagt oder nicht gesagt hat. Nur falls später Ärger in Anmarsch ist.

Wenn sie schon seit Jahren Baugenehmigungen unterschreibt und erteilt, dann wird sie wohl fachlich der neuen AL überlegen sein vermute ich.

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#14
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31992 Beiträge, 5630x hilfreich)

Zitat (von Fitta):
Natürlich hat sie eine Unterschriftsberechtigung.
Ja. Natürlich.
Die Frage ist doch eher: Unterschreibt sie als Sachbearbeiterin den gesamten Bescheid ALLEIN ?
Und als was? Als i.A. oder als i.V.

Die Unterschriftenregelung für den ÖD sieht mW bei Bescheiden/Verwaltungsakten (sowas sind Baugenehmigungen) doch 2 Unterschriften vor--- oder sollte das ausgerechnet in NRW anders sein?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Fitta
Status:
Beginner
(111 Beiträge, 7x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von Fitta):
Natürlich hat sie eine Unterschriftsberechtigung.
Ja. Natürlich.
Die Frage ist doch eher: Unterschreibt sie als Sachbearbeiterin den gesamten Bescheid ALLEIN ?
Und als was? Als i.A. oder als i.V.

Die Unterschriftenregelung für den ÖD sieht mW bei Bescheiden/Verwaltungsakten (sowas sind Baugenehmigungen) doch 2 Unterschriften vor--- oder sollte das ausgerechnet in NRW anders sein?



Sie unterschreibt alleine mit i.A. mit grünem Stift. Zwei Unterschriften gab es nur in ihrer Probezeit aber das ist lange her

Wenn der Baudezernent (was selten vorkommt) unterschreibt dann mit i.V. und mit einem orangem Stift.

-- Editiert von Fitta am 21.11.2020 13:35

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Fitta
Status:
Beginner
(111 Beiträge, 7x hilfreich)

Die Unterschriftenregelung für den ÖD sieht mW bei Bescheiden/Verwaltungsakten (sowas sind Baugenehmigungen) doch 2 Unterschriften vor--- oder sollte das ausgerechnet in NRW anders sein?


interessanter Hinweis hm ... in dem Rathaus dort scheint das nicht so zu sein. Werde ich aber mal weitererzählen - wäre meiner Freundin in manchen Fällen bestimmt ganz recht.

-- Editiert von Fitta am 21.11.2020 13:43

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Alter Mann
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 20x hilfreich)

Zitat (von Fitta):
Die Unterschriftenregelung für den ÖD sieht mW bei Bescheiden/Verwaltungsakten (sowas sind Baugenehmigungen) doch 2 Unterschriften vor--- oder sollte das ausgerechnet in NRW anders sein?

So ein Schmarrn!

Wenn Deine Freundin so was annimmt, frage ich mich, wie sie da wohl hingekommen ist - oder wie kommst Du auf diese abstruse Idee?

Hier weiß niemand, wie die Dienststelle tickt. Da wäre es besser mit dem Personalrat zu reden und und um Unterstützung zu bitten.

Signatur:

Herzliche Grüße,
A.M.

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#18
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31992 Beiträge, 5630x hilfreich)

Zitat (von Alter Mann):
So ein Schmarrn!
Das mit der Unterschriftenregelung war von mir.

Du gehst also davon aus, dass ein SB im Bauordnungsamt allein unterschriftsberechtigt ist für Baugenehmigungen kompliziertester Fälle/Anträge, nachdem SB den Bauantrag auch selbst bearbeitet/geprüft hat?
Zitat (von Alter Mann):
Da wäre es besser mit dem Personalrat zu reden und und um Unterstützung zu bitten.
Weswegen bitte?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#19
 Von 
Alter Mann
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 20x hilfreich)

Das mit der Unterschriftenregelung war von mir. ... Du gehst also davon aus, dass ein SB im Bauordnungsamt allein unterschriftsberechtigt ist für Baugenehmigungen kompliziertester Fälle/Anträge, nachdem SB den Bauantrag auch selbst bearbeitet/geprüft hat?
So sieht der graue Alltag aus. Der SB ist alleine verantwortlich für seine Entscheidung. Er bearbeitet den Antrag, holt Unterlagen ein, beteiligt zuständige Behörden und entscheidet dann.
Ich habe in Bundes- und Landesbehörden gearbeitet und jetzt in Kommunalbehörde (mit Bauamt) und noch nie etwas anderes erlebt.
Mir ist auch keine rechtliche Vorschrift bekannt, die was anderes sagt. In Ausbildung und Studium habe ich auch noch nie etwas anderes gehört.
Soweit Großprojekte bearbeitet werden, entscheidet das letztendlich auch der SB selbst. Ab- und Rücksprachen mit den Vorgesetzten mögen da sehr hilfreich sein. In einigen Bereichen kann ich mir auch vorstellen, dass OB oder Landräte sich die Schlusszeichnung vorbehalten. Das befreit den zuständigen SB aber nicht von seiner Verantwortung.

Zitat (von Alter Mann):
Da wäre es besser mit dem Personalrat zu reden und und um Unterstützung zu bitten.
Weswegen bitte?
Wegen des Problems Ihrer Freundin mit dem zuständigen Personalrat.

Signatur:

Herzliche Grüße,
A.M.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31992 Beiträge, 5630x hilfreich)

Zitat (von Alter Mann):
Wegen des Problems Ihrer Freundin mit dem zuständigen Personalrat.
Ich habe kein Problem und auch keine Freundin im Bauordnungsamt.

Ich hoffe, der TE kann seiner Freundin erklären, wie der Hase läuft.

Dann belasse ich meine Aussage damit:
Eine Abteilungsleiterin in einem Bauordnungsamt muss keine speziellen fachlichen Kenntnisse haben.
Sie soll eine gute Führungskraft sein.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#21
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39755x hilfreich)

Zitat (von Fitta):
Die neue AL fällt auf durch
- pünktlich Feierabend machen
- Kaffee trinken
- Leistungen der anderen als ihre präsentieren
- bei Fachfragen sich zurückziehen und so tun als wäre sie ja ein Laie und die anderen sollen ihr was erklären

Ich weiß das darf sie natürlich. Kaffee trinken. Pünktlich gehen.

Was die Aufgaben / Pflichten der AL sind, dürfte sich aus deren Tätigkeitsbeschreibung ergeben. Diese sollte man doch mal als erstes lesen, bevor man sich über deren Art aufregt?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Fitta
Status:
Beginner
(111 Beiträge, 7x hilfreich)

Danke Harry das stimmt natürlich. Ist zwar nicht die Antwort die meine Freundin hören wollte. Aber sie muss jetzt eben ohne die gelegentliche starke Schulter des alten Abteilungsleiters zurecht kommen und allein verantworten (also der gelegentliche fachliche Ansprechpartner fehlt ihr) Unterschrieben hat sie ja vorher auch allein aber es war früher ein starker Partner in Sicht. Der Baudezernent ist fachfremd und ein geselliger Vereinstyp (aber nett zumindest) und die neue AL soll führen und das wird dann eben nicht nach ihrem Geschmack sein. So ist es halt ... Danke für Eure Antworten.

Was die Aufgaben / Pflichten der AL sind, dürfte sich aus deren Tätigkeitsbeschreibung ergeben. Diese sollte man doch mal als erstes lesen, bevor man sich über deren Art aufregt?

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39755x hilfreich)

Zitat (von Fitta):
also der gelegentliche fachliche Ansprechpartner fehlt ihr

Hat der denn jeden Kontakt zu ihr mit Beginn der Rente abgebrochen? Oder kann sie ihn auc noch mal hin und wieder privat was fragen?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Archidiamant
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

Netzfund an Fitta:

"Abteilungsleiter-seine Aufgaben umfassen die fachlich-organisatorische und personelle Führung der Abteilung, zum Beispiel den Informationsfluss, die Koordination mit anderen Abteilungen, und er ist Schnittstelle zum direkten Vorgesetzten oder zur Geschäftsführung."


Daß dabei aber fachliche Fähigkeiten keine Rolle spielen war mir auch neu.

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

Archidiamant, mit Allgemeinplätzen kommt man da doch nicht weiter. Es gibt für den ÖD doch genau definierte Voraussetzungen für die Qualifikation, die erforderlich ist, um einen Job auszufüllen. Und - der AL muss nicht der beste Sachbearbeiter sein.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2112 Beiträge, 734x hilfreich)

Just my 2 cents:

Bin zwar nicht in einer Baubehörde und auch nicht in NRW (sondern Finanzamt in BY), aber zumindest so etwas ähnliches wie ein Abteilungsleiter (Sachgebietsleiter und stellv. Amtsleiter).

Ein Abteilungsleiter ist in erster Linie für die Organisation seiner Abteilung und die Personalführung seiner Mitarbeiter da.
Er/Sie ist nicht eine Art "Obersachbearbeiter", der alle schwierigen Fälle löst. Er/Sie kann und soll natürlich auch unterstützen. Was sich im Zweifelsfall aber auf die Entscheidung, auf welche Art und Weise etwas (bei verschiedenen Lösungsansätzen) erledigt werden soll, beschränken wird.

Zum Thema Unterschriften: Auch in einer Baubehörde in NRW wird es Vorgaben zum Zeichnungsrecht geben. Die überwiegende Mehrzahl an Fällen dürfen die Bearbeiter in eigener Zuständigkeit freigeben. Nur in Ausnahmefällen muss ein Fall zusätzlich vom Vorgesetzen (oder sogar vom Amtsleiter) zusätzlich unterschrieben werden.

Signatur:

Nachdenken ist wie googeln .... nur krasser!

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39755x hilfreich)

Zitat (von Garfield73):
Er/Sie ist nicht eine Art "Obersachbearbeiter", der alle schwierigen Fälle löst.

In der Regel nicht - aber gerade die "alten Hasen" haben das durchaus anders gelebt bzw. leben es anders.
Deshalb ja der Hinweis mal die Beschreibungen zu lesen - ich vermute das der alte AL so ein "alter Hase" war ...


Signatur:

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