Therme kaputt

20. November 2020 Thema abonnieren
 Von 
meet2020
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Therme kaputt

Hallo,

am Dienstag hat sich meine Therme verabschiedet. Somit bekomme ich eine neue, ich hoffe, dass es nächste Woche passiert. Jedoch bin ich jetzt ohne warm Wasser im Bad und Küche. Ich habe gelesen, dass ich somit durchaus berechtigt sei, die Miete zu mindern, meine Frage ist, um wie viel? Angenommen ich bin mindestens eine Woche ohne warm Wasser, wie kann ich es berechnen?

Danke

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

Googel mal nach Minderungstabellen. Da solltest du fündig werden.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119665 Beiträge, 39759x hilfreich)

Zitat (von meet2020):
Angenommen ich bin mindestens eine Woche ohne warm Wasser, wie kann ich es berechnen?

Kommt ganz darauf an, wie wichtig das warme Wasser jeweils ist.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
meet2020
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von meet2020):
Angenommen ich bin mindestens eine Woche ohne warm Wasser, wie kann ich es berechnen?

Kommt ganz darauf an, wie wichtig das warme Wasser jeweils ist.


Naja, warmes Wasser ist für mich sehr wichtig, kalt duschen ist halt nicht so toll.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Kommt ganz darauf an, wie wichtig das warme Wasser jeweils ist.

Was soll das jetzt schon wieder?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119665 Beiträge, 39759x hilfreich)

Zitat (von kathi2008):
Was soll das jetzt schon wieder?

Weil sich die Minderung bekanntermaßen auch am Grad der Störung bemisst.
Es ist also "nur" das duschen betroffen - mehr nicht.
Da wären 5-10% Minderung angemessen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Weil sich die Minderung bekanntermaßen auch am Grad der Störung bemisst.
Es ist also "nur" das duschen betroffen - mehr nicht.
Da wären 5-10% Minderung angemessen.

Und was ist dann am Eingangsbeitrag so missverständlich, in dem steht, dass WW in Bad und Küche nicht mehr läuft?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9889 Beiträge, 4482x hilfreich)

Über die Höhe eine Mietminderung sage ich hier im Forum grundsätzlich nichts. Das liegt daran, dass bei einer zu hohen Minderung durchaus ernsthafte Probleme entstehen können. Okay, vielleicht jetzt nicht gerade in diesem Fall.

Zur Berechnung kann ich jedoch etwas sagen. Nehmen wir an, eine Mietminderung von 10% wäre berechtigt. Nehmen wir weiter an, für genau 6 Tage gäbe es kein Warmwasser. Dann dürfte die Bruttomiete (also Miete+Nebenkosten) um 6 (Tage) / 30 (Tage im November) * 10% = 2 % gemietet werden. Bei einer Monatsbruttomiete von 1000Euro wären das satte 20 Euro.

Ja, der Betrag stünde dem Mieter zu, unabhängig von einem Verschulden des Vermieters, sofern der Mieter den Vermieter nur unverzüglich von dem Mangel informiert. Aber für den Betrag würde ich keinen Stress anfangen, wenn nicht eh das Mietverhältnis schon komplett zerrüttet ist.

Sollte der Zustand länger andauern, kann man eine Miete übrigens auch rückwirkend mindern. Du kannst also auch abwarten, wielange es dann wirklich war, dir den Betrag ausrechnen und dann selber entscheiden, ob sich der Stress lohnt.

-- Editiert von cauchy am 21.11.2020 09:32

2x Hilfreiche Antwort

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