Kann Mieter bestimmen wer die Malerarbeiten erledigt?

21. November 2020 Thema abonnieren
 Von 
kemasi2001
Status:
Beginner
(103 Beiträge, 4x hilfreich)
Kann Mieter bestimmen wer die Malerarbeiten erledigt?

Habe ein haus wo ein kleiner Wasserschaden war. An der Wand sind kleine Tropfen gelaufen, die kann man selbst in 10 Minuten beseitigen. ich habe einen bekannten der eine Firma hat organisiert, da kein Maler sich wegen 10 Minuten die Sache annimmt. darf der Mieter diesen Handwerker ablehnen und auch noch einen Nachweis verlangen?

Danke

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4561 Beiträge, 553x hilfreich)

Nein.

Allerdings, wenn der Mieter den Wasserschaden verursacht hat und die Beseitigung zahlen muss, dann kann er wohl eine Rechnung verlangen. Ist ja auch logisch.

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#2
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9889 Beiträge, 4481x hilfreich)

Meiner Meinung nach darf der Vermieter entscheiden, wie er diesen Mangel beseitig. Der Mieter kann nur darauf bestehen, dass dies in "mittlerer Art und Güte" geschieht. Andersrum ist es ja genauso. Wenn ein Mieter zu Arbeiten verpflichtet ist, kann auch der Vermieter nicht entscheiden, wer dies macht.

So ganz einfach finde ich die Frage übrigens nicht. Wenn jemand einem anderen ein Schaden zufügt, so kann der Geschädigte normalerweise selber entscheiden, wie er den Schaden beseitigt. Dennoch denke ich, dass in diesem Fall der Mieter eben kein Geschädigter im Sinne von § 823 BGB ist und daher dieses Recht nicht hat. Der Vermieter ist zum Streichen auf Basis von § 535 BGB verpflichtet und eben nicht zum Schadensersatz.

Disclaimer: Sollte der Vermieter ausreichende Gründe haben, die gegen diesen speziellen Handwerker sprechen, dann kann er ihm natürlich trotzdem den Zugang berechtigt verweigern und der Vermieter müsste einen anderen suchen. Da muss dann aber schon einiges passiert sein, z.B. ein tätlicher Angriff dieses Handwerkers gegenüber dem Mieter.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von kemasi2001):
da kein Maler sich wegen 10 Minuten die Sache annimmt.

Das ist schlicht falsch.



Zitat (von kemasi2001):
darf der Mieter diesen Handwerker ablehnen

Eine Wand ist nicht innerhalb von 10 Minuten fachgerecht mittlerer Art und Güte gestrichen.
Nicht fachgerechtes arbeiten darf man durchaus aus ablehnen.



Zitat (von kemasi2001):
und auch noch einen Nachweis verlangen?

Nachweis wofür genau?



Zitat (von cauchy):
Sollte der Vermieter ausreichende Gründe haben, die gegen diesen speziellen Handwerker sprechen, dann kann er ihm natürlich trotzdem den Zugang berechtigt verweigern und der Vermieter müsste einen anderen suchen. Da muss dann aber schon einiges passiert sein, z.B. ein tätlicher Angriff dieses Handwerkers gegenüber dem Mieter.

Warum sollte er seinem eigenen Handwerker dien Zutritt verweigern?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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