Leiharbeiter-Vertrag prüfen.

21. November 2020 Thema abonnieren
 Von 
cawr1998
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Leiharbeiter-Vertrag prüfen.

Hey,
Könnte jemand von euch Rechtsexperten mir jeden Punkt bitte erklären. Worauf ich achten muss und was meine Rechte sind bitte auch. Wäre super freundlich.

Ich sagte zu den Chefs: ich arbeite nur mo,mi,fr Frühschicht und hab dafür eine Zusage bekommen, was bis jetzt auch gut geklappt hat. Und das ich nicht mehr arbeiten möchte als meine 80 Stunden, da man Überstunden eh nicht ausbezahlt bekommt sondern nur auf das Überstunden Konto. Beim Vorstellungsgespräch meinte er die werden ausgezahlt, aber Mitarbeiter erzählen was anderes. Unser Kundenunternehmen bezahlt 14,50€, wie viel Netto kann ich erwarten? Oder wie prüfe ich das am besten nach das die vernünftig bezahlen? Der Chef meinte das Kundenunternehmen überprüft das und das „wir" immer 14,50 zahlen. Außer wenn keine Arbeit ist, da wird 11,38€ brutto. Bin 22J, Ledig und bei Eltern lebend. Was wäre das Netto?

Worauf muss ich achten um mich nicht veraschen zu lassen? Gestern (Freitag) z.B wurde ich nicht eingeteilt damit ich wahrscheinlich nicht mehr als 80 Stunden im Monat habe oder warum auch immer. Da ich bei meiner Wunscharbeitszeit (Mo,Mi,Fr) Wöchentlich 24 Stunden hab. (Vertraglich 20 Stunden/Woche)
Wir schreiben in einer WhatsApp Gruppe und bekommen jeden Vormittag/Mittag den Schichtplan.

Nun gestern Vormittag schrieb ein Schichtarbeiter das Samstag (heute) ein Zwangstag sein muss da das Kundenunternehmen viele Arbeiter brauch. Nun ich bin nicht in der Stadt und hab abgesagt. Am meisten samstags kriegt man nichtmal einen Bonus. Nun ich werde weiterhin nur mo,mi,fr arbeiten wollen wie es vor dem zusammenkommen abgemacht wurde und mehr nicht. Falls das nochmal passiert werde ich wieder absagen, außer mir fehlen Stunden oder ich möchte freiwillig extra-Stunden machen. (Aber nur gegen Bezahlung)

Danke für nehmen der Zeit. Falls jemand ehrlich mir jeden Punkt erklärt wäre das super freundlich

Was hätte ich zu befürchten wenn ich nicht springe wenn die es wollen sondern auf die abgemachten Schichten möchte?!

Das ist der Link zu dem Vertrag:
https://www.photo-pick.com/online/3gPSTz3D.link

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17378 Beiträge, 6471x hilfreich)

/// Ich sagte zu den Chefs: ...

Schlecht und als bloß Gesagtes auch 'in den Wind gesprochen'. Am Ende zählt nur das vertraglich Zugesicherte.
Wenn man dann fragt, "Worauf muss ich achten um mich nicht veraschen zu lassen?", heißt die Antwort: Verschriftlichung von Zusagen im AV.

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#2
 Von 
user08154711
Status:
Lehrling
(1897 Beiträge, 278x hilfreich)

Zitat (von cawr1998):
ich arbeite nur mo,mi,fr Frühschicht und hab dafür eine Zusage bekommen, was bis jetzt auch gut geklappt hat.
Davon steht nichts im Vertrag. Wenn Du das mündliche nicht beweisen kannst, zählt die Regelung nicht.
Zitat (von cawr1998):
Unser Kundenunternehmen bezahlt 14,50€
Was das Kundenunternehmen an Deinen Arbeitgeber zahlt, hat Dich nicht zu interessieren. Laut Arbeitsvertrag erhältst Du 11,38 Euro brutto.
Zitat (von cawr1998):
Da ich bei meiner Wunscharbeitszeit (Mo,Mi,Fr) Wöchentlich 24 Stunden hab. (Vertraglich 20 Stunden/Woche)
Ich lese im Vertrag nichts von 20 Stunden/Woche. Sondern nur von 80 Stunden je Monat.
Zitat (von cawr1998):
Falls das nochmal passiert werde ich wieder absagen, außer mir fehlen Stunden oder ich möchte freiwillig extra-Stunden machen. (Aber nur gegen Bezahlung)
Das wäre eine Arbeitsverweigerung.
Zitat (von cawr1998):
Bin 22J, Ledig und bei Eltern lebend. Was wäre das Netto?
80 Stunden x 11,38 Euro = 910 Euro Brutto. Ergibt ca. 728 Euro netto. (St Kl 1, keine Kinder).

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39755x hilfreich)

Zitat (von cawr1998):
Könnte jemand von euch Rechtsexperten mir jeden Punkt bitte erklären.
Zitat (von cawr1998):
Leiharbeiter-Vertrag prüfen.

Rechtsberatungen im konkreten Einzelfall sowie Prüfungen von Verträgen sind per Gesetz Rechtsanwälten vorbehalten.
Diese finden sich hier: https://www.frag-einen-anwalt.de/



Warum nicht im alten Beitrag weitermachen?
https://www.123recht.de/forum/arbeitsrecht/Arbeitsrecht-__f580673.html



Zitat (von cawr1998):
Am meisten samstags kriegt man nichtmal einen Bonus.

Warum sollte man dafür das man an einem normalen Tag arbeitet einen Bonus bekommen?



Zitat (von cawr1998):
Unser Kundenunternehmen bezahlt 14,50€, wie viel Netto kann ich erwarten?

Was euer Kundenunternehmen bezahlt ist irrelevant.
Relevant ist, was genau in Deinem Arbeitsvertrag zum Thema Lohn steht.
Und wieviel Netto man bekommt, das hängt von der persönlichen Situation (Steuerlast, Krankekasse, etc.) ab.



Zitat (von cawr1998):
Oder wie prüfe ich das am besten nach das die vernünftig bezahlen?

Der gesetzliche Mindestlohn liegt bei 9,35 EUR brutto für 2020. Alles was darüber ist, gilt erst mal als "vernünftig".



Zitat (von user08154711):
Das wäre eine Arbeitsverweigerung.

Nicht wenn Mo, Mi, Fr vertraglich vereinbart wurde.
Im übrigen ist es ziemlich irrelevant, das irgendein Schichtarbeiter meint, das Samstag ein "Zwangstag" sein muss.
Also derzeit kein Grund für "Arbeitsverweigerung" in Sicht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
user08154711
Status:
Lehrling
(1897 Beiträge, 278x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Nicht wenn Mo, Mi, Fr vertraglich vereinbart wurde.
Im Vertrag habe ich dazu nichts gelesen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
cawr1998
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von user08154711):
Zitat (von cawr1998):
ich arbeite nur mo,mi,fr Frühschicht und hab dafür eine Zusage bekommen, was bis jetzt auch gut geklappt hat.
Davon steht nichts im Vertrag. Wenn Du das mündliche nicht beweisen kannst, zählt die Regelung nicht.
Zitat (von cawr1998):
Unser Kundenunternehmen bezahlt 14,50€
Was das Kundenunternehmen an Deinen Arbeitgeber zahlt, hat Dich nicht zu interessieren. Laut Arbeitsvertrag erhältst Du 11,38 Euro brutto.
Zitat (von cawr1998):
Da ich bei meiner Wunscharbeitszeit (Mo,Mi,Fr) Wöchentlich 24 Stunden hab. (Vertraglich 20 Stunden/Woche)
Ich lese im Vertrag nichts von 20 Stunden/Woche. Sondern nur von 80 Stunden je Monat.
Zitat (von cawr1998):
Falls das nochmal passiert werde ich wieder absagen, außer mir fehlen Stunden oder ich möchte freiwillig extra-Stunden machen. (Aber nur gegen Bezahlung)
Das wäre eine Arbeitsverweigerung.
Zitat (von cawr1998):
Bin 22J, Ledig und bei Eltern lebend. Was wäre das Netto?
80 Stunden x 11,38 Euro = 910 Euro Brutto. Ergibt ca. 728 Euro netto. (St Kl 1, keine Kinder).


Aber Typ sagte wir kriegen 14,50 die Stunde und die Arbeitskollegen sagten das auch

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39755x hilfreich)

Zitat (von user08154711):
Im Vertrag habe ich dazu nichts gelesen.

Den Lin kzum Vertrag kann ich nicht öffnen
Im anderen Thread sollte es wohl vertraglich vereinbart werden bzw. wurde es vertraglich vereinbart.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
user08154711
Status:
Lehrling
(1897 Beiträge, 278x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Den Lin kzum Vertrag kann ich nicht öffnen
Stimmt, ist jetzt wohl gelöscht worden. Ich habe alle Seiten gelesen .... da war keine Rede von Mo,Mi,Fr ... und auch keine Rede von 20 h / Woche ... und auch nichts von 14,50 Euro Stundenlohn.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
user08154711
Status:
Lehrling
(1897 Beiträge, 278x hilfreich)

Zitat (von cawr1998):
Aber Typ sagte wir kriegen 14,50 die Stunde und die Arbeitskollegen sagten das auch
Laut Deinem Vertrag aber nicht ...

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39755x hilfreich)

Zitat (von user08154711):
Ich habe alle Seiten gelesen .... da war keine Rede von Mo,Mi,Fr ... und auch keine Rede von 20 h / Woche ... und auch nichts von 14,50 Euro Stundenlohn.

Dann wird man sich mal überraschen lassen was auf der Gehaltsabrechnung steht und wie das mit den Zeiten klappt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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