Das Jugendamt will mir mein Kind wegnehmen - Was kann ich tun???

21. November 2020 Thema abonnieren
 Von 
Vike28
Status:
Schüler
(305 Beiträge, 6x hilfreich)
Das Jugendamt will mir mein Kind wegnehmen - Was kann ich tun???

Hallo

Aus vielen Falschmeldungen meiner verschnittenen Schwägerin kam es beim Jugendamt soweit dass ich aus Unwissenheit einem psychologischen Gutachten zustimmte.

Das psychologische Gutachten viel negativ aus.

Bis morgen Abend habe ich Zeit eine Stellungnahme dazu abzugeben.

Wie soll diese Aussehen?
Was muss ich darein schreiben?

Bitte um dringende Hilfe.

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4561 Beiträge, 552x hilfreich)

Bitte was? Eine 48-Stunden-Frist?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Vike28
Status:
Schüler
(305 Beiträge, 6x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
Bitte was? Eine 48-Stunden-Frist?


Es geht um eine Freundin.

Ich habe erst jetzt davon erfahren und meine Hilfe angeboten.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4561 Beiträge, 552x hilfreich)

Zitat (von Vike28):
Ich habe erst jetzt davon erfahren und meine Hilfe angeboten.


Aber offensichtlich - nicht böse gemeint - kannst du ihr nicht helfen. Wenn tatsächlich die Gefahr besteht, dass ihr in Kürze das Kind abgenommen wird, dann würde ich sofort einen Anwalt aufsuchen und mir dort adäquate Hilfe holen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Vike28
Status:
Schüler
(305 Beiträge, 6x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
Zitat (von Vike28):
Ich habe erst jetzt davon erfahren und meine Hilfe angeboten.


Aber offensichtlich - nicht böse gemeint - kannst du ihr nicht helfen. Wenn tatsächlich die Gefahr besteht, dass ihr in Kürze das Kind abgenommen wird, dann würde ich sofort einen Anwalt aufsuchen und mir dort adäquate Hilfe holen.


Sie hat eine Anwältin, doch eine sehr sehr schlechte.

Sie soll eine Stellungnahme zum Gutachten schreiben doch weiß nicht wie und was darein gehört.
Könnte bitte jemand einen Link für Beispiele ect Posten?

Ich habe ihr Gutachten bereits an eine Seite gesendet wo diese auf Fehler prüft.

Das Ereignis war das Gutachten ist mehrfach fehlerhaft und mangelhaft.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

Und man glaubt wirklich ernsthaft, per Ferndiagnose die Fehlerhaftigkeit eines Gutachtens feststellen zu können? Ohne Kenntnis des Sachverhalts und der Betroffenen?

Auch Anwältinnen sind keine Zauberfeen.

Welche Konsequenzen das Jugendamt aus dem Gutachten zieht, das können wir in Ermangelung irgendwelcher belastbarer Fakten nicht abschätzen. Wenn das Jugendamt das Kind am Montag aus der Familie herausnehmen sollte, dann hat die Mutter drei Tage, um dieser Aktion zu widersprechen, dann klärt das Gericht die Angelegenheit.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Vike28
Status:
Schüler
(305 Beiträge, 6x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Und man glaubt wirklich ernsthaft, per Ferndiagnose die Fehlerhaftigkeit eines Gutachtens feststellen zu können? Ohne Kenntnis des Sachverhalts und der Betroffenen?

Auch Anwältinnen sind keine Zauberfeen.

Welche Konsequenzen das Jugendamt aus dem Gutachten zieht, das können wir in Ermangelung irgendwelcher belastbarer Fakten nicht abschätzen. Wenn das Jugendamt das Kind am Montag aus der Familie herausnehmen sollte, dann hat die Mutter drei Tage, um dieser Aktion zu widersprechen, dann klärt das Gericht die Angelegenheit.

wirdwerden



Sie muss eine Stellungnahme zum Gutachten verfassen.

Kann bitte jemand dazu Tipps geben wie genau diese inhaltlich sein sollte.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4561 Beiträge, 552x hilfreich)

Sie hat eine Anwältin die die Fakten kennt und wohl auch eine entsprechende Stellungnahme verfassen wird. Ob diese dann ausreicht, wird sich zeigen.

-- Editiert von Solan196 am 21.11.2020 15:52

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Vike28
Status:
Schüler
(305 Beiträge, 6x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
Sie hat eine Anwältin die die Fakten kennt und wohl auch eine entsprechende Stellungnahme verfassen wird. Ob diese dann ausreicht, wird sich zeigen.

-- Editiert von Solan196 am 21.11.2020 15:52



Das ist ja das Problem.

Die Anwältin überlässt sie ihr selbst.

Sie soll selbstständig die Stellungnahme schreiben und ihr bis morgen Abend zukommen lassen.

Sie wird von der Anwältin im Stich gelassen.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

Ich frage mich, warum man hochdramatisch mit drohender Kindswegnahme tituliert, wenn es um ganz was anderes geht. Woher sollen wir denn wissen, was in dem Gutachten falsch, was richtig ist? Oder ob wir nur eine Fehleinschätzung der Freundin haben? Mal ganz platt gesagt: wenn im Gutachten steht, die Begutachtete habe rote Haare und sie hat schwarze, dann korrigiert sie das in ihrer Stellungnahme. Aber wir hier wissen doch nicht, was ihre Haarfarbe ist.

Und wir hier wissen nicht einmal, wie der Auftrag des Jugendamtes lautete, oder ist da ganze schon bei Gericht? Denn normalerweise erteilen Jugendämter keine Aufträge für psychologische Gutachten, sondern Gerichte. Es gibt natürlich Ausnahmen. Und Fristen in so Angelegenheiten sind in der Regel großzügig bemessen, die Erstellung des Gutachtens hat ja auch lange gedauert.

Und wenn da in einem Forum schon alles analysiert worden ist, die alles wissen, warum übernimmt man das dann nicht?

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von Vike28):
Sie muss eine Stellungnahme zum Gutachten verfassen.

Kann bitte jemand dazu Tipps geben wie genau diese inhaltlich sein sollte.


Nein.

zum einen wäre das vermutlich schon unzulässige Rechtsberatung,

zum anderen kann doch keiner zu irgendwas raten, wenn der Sachverhalt nicht bekannt ist.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5540 Beiträge, 2498x hilfreich)

Ich würde rein schreiben, dass das Gutachten falsch ist, die Anwältin unfähig, das Jugendamt das Kind nur haben will, um es für Impfstoff-Tests zu verkaufen und überhaupt sich alle gegen einen verschworen hat.
Außerdem Strafanzeige stellen gegen die Schwägerin wegen falscher Verdächtigung und Kindesmissbrauch.

Deiner Freundin teilst du auf der Stelle mit, dass du im Internet ein Forum gefunden hast, und daher jetzt schon erheblich mehr Hilfe bist, als eine studierte Anwältin. Es ist auch überhaupt nicht notwendig, den Inhalt des Gutachtens zu kennen, weil der ist ja immer nur so, dass das Jugendamt an frische Kinder kommt (der Bedarf ist derzeit besonders hoch).

Und wenn du den beißenden Sarkasmus und die Ironie nicht erkennst, empfehle ich dir dringend eine Therapie.

3x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Vike28
Status:
Schüler
(305 Beiträge, 6x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Woher sollen wir denn wissen, was in dem Gutachten falsch, was richtig ist? Oder ob wir nur eine Fehleinschätzung der Freundin haben? Mal ganz platt gesagt: wenn im Gutachten steht, die Begutachtete habe rote Haare und sie hat schwarze, dann korrigiert sie das in ihrer Stellungnahme. Aber wir hier wissen doch nicht, was ihre Haarfarbe ist.

Und wir hier wissen nicht einmal, wie der Auftrag des Jugendamtes lautete, oder ist da ganze schon bei Gericht? Denn normalerweise erteilen Jugendämter keine Aufträge für psychologische Gutachten, sondern Gerichte. Es gibt natürlich Ausnahmen. Und Fristen in so Angelegenheiten sind in der Regel großzügig bemessen, die Erstellung des Gutachtens hat ja auch lange gedauert.

Und wenn da in einem Forum schon alles analysiert worden ist, die alles wissen, warum übernimmt man das dann nicht?

wirdwerden


Das Gutachten basiert auf falschen Tatsachen des Jugendamtes.
Auch ist dieses förmlich nicht sachgerecht.

Die Einschätzung der Website die ein privates Gegengutachten anbietet.

Das Sachverständigengutachten ist an mehreren Stellen angreifbar und insgesamt als mangelhaft zu bezeichnen.

Auch ist der Sachverständige nirgends als Gutachter aufgelistet.

Dieses Privatgutachten zu erstellen kostet eine Menge Geld,
Deshalb frage ich hier um Rat.



-- Editiert von Vike28 am 21.11.2020 17:50

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31994 Beiträge, 5630x hilfreich)

Zitat (von Vike28):
Sie muss eine Stellungnahme zum Gutachten verfassen.
Wirklich? Ist deine Freundin dazu fähig?
Habt ihr evtl. was falsch verstanden?
Soll deine Freundin nicht vielmehr eine eigene Stellungnahme abgeben, warum sie eben ihr Kind nicht *weggenommen* kriegen soll?

Hier kann das niemand. Weil hier keiner den Grund für das Gutachten, deine Freundin, ihr Kind und auch nicht das Jugendamt kennt.
Die ganze Sache ist vollkommen unbekannt.

Und was ist eine *verschnittene* Schwägerin?
Wie alt ist das Kind?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Vike28
Status:
Schüler
(305 Beiträge, 6x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von Vike28):
Sie muss eine Stellungnahme zum Gutachten verfassen.
Wirklich? Ist deine Freundin dazu fähig?
Habt ihr evtl. was falsch verstanden?
Soll deine Freundin nicht vielmehr eine eigene Stellungnahme abgeben, warum sie eben ihr Kind nicht *weggenommen* kriegen soll?

Hier kann das niemand. Weil hier keiner den Grund für das Gutachten, deine Freundin, ihr Kind und auch nicht das Jugendamt kennt.
Die ganze Sache ist vollkommen unbekannt.

Und was ist eine *verschnittene* Schwägerin?
Wie alt ist das Kind?


In dem Schreiben vom amtsgericht mit dem Gutachten steht geschrieben:

Zur Kenntnisnahme und Stellungnahme binnen zwei Wochen.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Moderator9
Status:
Praktikant
(672 Beiträge, 454x hilfreich)

Ich beende das jetzt mal: Abgesehen davon, dass hier keine individuelle Rechtsberatung erlaubt ist, ist es ein Ding der Unmöglichkeit, Stellung zu einem nicht bekannten Gutachten zu nehmen.

-- Editiert von Moderator9 am 21.11.2020 18:30

1x Hilfreiche Antwort

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