barex inkasso Sigma Kreditbank

21. November 2020 Thema abonnieren
 Von 
go538324-64
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
barex inkasso Sigma Kreditbank

Hallo Zusammen,

ich weiss das es zu diesem Problem schon einige Beiträge gibt. Daher wollte ich mal fragen ob ihr mal bitte über mein Problem mit Barex Inkasso schauen könnt.

Es geht um folgendes: Hatte einen Kredit bei der Sigma Kreditbank, 2 Raten vergessen zu zahlen, kulanz von deren Seite gab es nicht obwohl die Raten nachbezahlt wurden, wurde der Kredit gekündigt und an Barex Inkasso übergeben.

Ist soweit alles gut, war mein verschulden, habe dann angefangen den Betrag bei Barex Inkasso ab zu bezahlen.

Habe mir zwecks Zwischenstand abfrage, eine aktuelle Forderungsaufstellung schicken lassen und da habe ich gesehen das die Verzugszinsen bei 9,5% liegen. Das erschien mir zu hoch und habe direkt bei Barex Inkasso nachfragt, das ist deren Antwort:


[u][i][i]Bezugnehmend auf Ihre beiden E-Mail vom 18.11.2020 nehmen wir nun wie folgt Stellung zu den Verzugszinsen:



Das Darlehen wurde am 27.06.2019 von der SIGMA KREDITBANK AG gekündigt und die abgezinste Restforderung gesamthaft zur sofortigen Rückzahlung fällig gestellt (Kopie des Kündigungsschreibens anbei). Mit dieser Massnahme wurden Ihrem Kreditkonto die nicht verbrauchten Vertragszinsen von € 371.13 gutgeschrieben. Dafür fallen aber seither selbstverständlich Verzugszinsen an, die die Kreditgeberin entsprechend des ihr entstandenen Verzugsschaden derzeit mit 9.5 % p.a. berechnet (siehe auch Kreditkündigung und Eröffnung Inkasso).



Das Schuldrecht im BGB lässt im Einzelfall ausdrücklich die Berechnung eines höheren Verzugszinses als 5 %-Punkte über dem jeweiligen Basiszinssatz zu, wenn die Gläubigerin einen entsprechenden Verzugsschaden nachweisen kann. Dazu ist die SIGMA KREDITBANK AG jederzeit in der Lage und wird dies im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung auch tun.



Unsere Auftraggeberin ist eine reine Kreditbank und betreibt kein Einlagengeschäft, nimmt also keine Kundengelder zur Anlage entgegen. Sie kann sich somit nicht wie Universalbanken über das Interbankennetz oder über den Kapitalmarkt refinanzieren, sondern muss sich die erforderlichen Mittel bei auf solche Refinanzierungen spezialisierten Banken beschaffen. Die Refinanzierung von notleidenden Positionen ist naturgemäss wesentlich teurer als diejenige für das gewöhnliche Bankgeschäft. Von den Kreditnehmern nicht bezahlte Raten sind nicht planbar. Diese Ausfälle müssen somit durch eine flexible Refinanzierung aufgefangen werden, was banktechnisch nur im Wege der relativ teuren Kontokorrentkredite möglich ist. Das zudem bei notleidenden Krediten erheblich erhöhte Debitoren- bzw. Ausfallrisiko findet naturgemäss im Refinanzierungssatz seinen Niederschlag.



Der von der Kreditgeberin geltend gemachte Verzugszinssatz von 9.5 % p.a. ist unter Berücksichtigung ihrer eigenen Refinanzierungskosten deshalb berechtigt.



Die Zahlungen werden gemäss § 497 Abs. 3 BGB zuerst auf die Kosten, dann auf die Hauptforderung und zuletzt auf die Zinsen verrechnet.



Die Zinsberechnung erfolgt jeweils zum Datum des Zahlungseingangs und bezieht sich dabei auf den Stand der Hauptforderung. Nimmt die Hauptforderung ab, so ist auch der Verzugszins entsprechend niedriger.



Die derzeitige Restforderung beträgt noch EUR 2'294.32 (zuzüglich weitere Zinsen).[center]

[/i][/u][/i][/center]


Ist das alles so richtig was die schreiben? gerne stelle ich auch die Kündigung und das Inkassoschreiben zur Verfügung, wenn nicht was könnte ich tun?

Über Antworten und Ratschläge freue ich mich.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
wenn die Gläubigerin einen entsprechenden Verzugsschaden nachweisen kann. Dazu ist die SIGMA KREDITBANK AG jederzeit in der Lage und wird dies im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung auch tun.

Richtig ist, dass das BGB so etwas zulässt. Aber nicht so, wie das Inkasso es macht.
Und nein, die haben es meinem Wissen noch nie vor Gericht geschafft, jemals irgendwie diese höheren Zinsen zu begründen.

Beispielsweise können höhere Zinsen gefordert werden, wenn ein Gläubiger durch die ausbleibenden Zahlungen in Zahlungsschwierigkeiten gerät und sich mit hohem Zinssatz das Geld selbst leihen müsste.

Dass das Inkasso hier aber einen Zinssatz fordert, der sogar deutlich über dem ursprünglichen Kreditzins liegt, ist inhaltlicher Schwachsinn. Logisch kann das niemand begründen.

Die Refinanzierung über "teure Kontokorrentkredite" ist inhaltlicher Blödsinn. Das Geld ist ja längst an dich geflossen. Da muss nichts refinanziert werden. Selbst wenn dem aber so wäre. Die gibt es auch für deutlich weniger Zinsen.

Ich würde dem Inkasso schreiben, dass du diese Zinsen als frei erfunden ablehnst und auch die Inkassokosten als frei erfunden ablehnst. Die ans Inkasso gezahlten Raten sind zuerst auf die Hauptforderung zu verrechnen und wenn sie das nicht akzeptieren, sollen sie den Weg vor Gericht suchen.
Am Ende ist es gerade bei diesem Inkasso bedeutend billiger, einen Mahnbescheid mit Teilwiderspruch abzuwarten und dann eine Ratenzahlung beim Gerichtsvollzieher auszumachen.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
go538324-64
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi vielen lieben Dank für die Antwort.

Aber wie hoch wären die Inkassokosten? der Kreditbetrag lag damals noch bei 3'318.47€ dann kamen noch 347 Inkassokosten oben drauf und die besagten 9,5% Verzugszinsen pro Jahr.

Das steht in der Kündigung von der Sigma Kreditbank:

Ab sofort berechnen wir Verzugszinsen entsprechend dem uns ent-
standenen Schaden in Höhe von derzeit 9.5% per Jahr, zu-
züglich Schadenersatz hieraus in Höhe des gesetzlichen Zins-
satzes (4% gemäss Par. 497 Absatz 2 BGB).


die Verzugszinsen sind trotzdem zu hoch oder?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
die Verzugszinsen sind trotzdem zu hoch oder?

Ja. 13,5% sind einfach nur zu hoch. Egal, wie die es begründen. Ich würde hier sogar Strafanzeige wegen Verdacht des gewerblichen Betruges und des Wuchers erstatten. Aber das nur nebenbei.

Die bekommen ausschließlich normalen Verzugszins (4,12% derzeit).

Inkassokosten würde ich nicht anerkennen. Denn die erbringen keine Rechtsdienstleistung. Wenn man pessimistisch rangeht (Schreiben einfacher Art) wären das maximal 75,60€ RVG-Kosten plus 15,12€ Auslagen.

1x Hilfreiche Antwort

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