Mir wird zu Last gelegt mir im Dunkelnetz MDMA beschafft zu haben welches vom Zoll abgefangen wurde.
Es lagen zwar keinerlei Beweise gegen mich vor, außer das es an mich adressiert war, dennoch legte mir ein Anwalt Nahe die Strafe in Kauf zu nehmen da die Anwaltskosten bei der geringen Menge sonst höher gelegen hätten.
Nun teilte man mir mit das dies der Führerscheinbehörde mitgeteilt wurde, reicht nun allein die versuchte Beschaffung aus, das mir der Führerschein entzogen wird?
-- Editiert von Moderator am 23.11.2020 16:04
-- Thema wurde verschoben am 23.11.2020 16:04
Führerschein nach versuchter Beschaffung von MDMA
22. November 2020
Thema abonnieren
Frage vom 22. November 2020 | 05:23
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Führerschein nach versuchter Beschaffung von MDMA
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#1
Antwort vom 22. November 2020 | 12:16
Von
Status: Bachelor (3585 Beiträge, 971x hilfreich)
Nein. Je nach Aktenlage könnte aber ein ärztliches Gutachten verlangt werden.Zitatreicht nun allein die versuchte Beschaffung aus, das mir der Führerschein entzogen wird? :
Die Frage wäre im Unterforum "Verkehrsrecht" besser platziert gewesen.
#2
Antwort vom 22. November 2020 | 18:45
Von
Status: Unbeschreiblich (30226 Beiträge, 9517x hilfreich)
Nur am Rande:
Falls das Zeug aus dem Ausland kam, ist es vollendete Einfuhr, also nicht nur ein versuchter Erwerb.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 22. November 2020 | 23:03
Von
Status: Unbeschreiblich (119627 Beiträge, 39758x hilfreich)
eZitatEs lagen zwar keinerlei Beweise gegen mich vor, außer das es an mich adressiert war, :
Ja genau ... vollkommen Unbekannte investieren viel Geld um aus Spaß an der Freude einem Unbekannten MDMA zuzusenden ...
Wo hofft man ein Gericht zu finden das den Gebrüdern Grimm so nahe steht das es das glauben würde?
ZitatNun teilte man mir mit das dies der Führerscheinbehörde mitgeteilt wurde, reicht nun allein die versuchte Beschaffung aus, das mir der Führerschein entzogen wird? :
Nein, aber es könnte durchaus ausreichend sein, ein entsprechende Verfahren zur Prüfung der Fahreignung anzuleiern.
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