Arbeitnehmerüberlassung Einsatzfreie Zeit und Kündigung

22. November 2020 Thema abonnieren
 Von 
Sue Ellen
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitnehmerüberlassung Einsatzfreie Zeit und Kündigung

Liebe Forumteilnehmer,

ich habe einen unbefristeten Arbeitsvertrag bei einem Verleiher XXX und bin beim gleichen Entleiher YYY seit 1,5 Jahren im Einsatz. Der Verleiher ist tarifvertraglich gebunden an IGZ/Elektro-und Metallindustrie. In der Einsatzanweisung steht Ende offen. Nun wurde mir mitgeteilt, dass am 16. Dez.2020 die Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten erreicht ist. Der Entleiher möchte mich nicht übernehmen und ich bin sehr betroffen, da mir diesbezügl. glaubhaft gemacht wurde, dass die Stelle benötigt wird. Bis jetzt erhielt ich keine schriftl. Info über das Einsatzende. Nun muss mir der Entleiher anderweitig einen Einsatz anbieten; allerdings teilte mir dieser mündlich vor ca. 2 Wochen mit, dass sie mir kündigen müssten, wenn sie keinen weiteren Einsatz für mich finden. Bisher erhielt ich lediglich 1 nicht auf mein Profil passendes Angebot, das ich ablehnte.
Inzwischen hab ich mir den Arm gebrochen und bin nach einer OP krank geschrieben und vermutlich wird das auch über das Einsatzende hinaus so sein. Das bedeutet 6 Wo. Lohnfortzahlung und ich wäre dann erst ca. Ende Dez. oder eben ab 2021 wieder einsatzfähig.
Jetzt meine Fragen:
1. Muss ich nicht schriftlich über das Ende des Einsatzes beim Kunden und die Höchstüberlassung informiert werden oder läuft das einfach so aus?
2. Der Verleiher XXX wird versuchen mich aus dem unbefristeten Vertrag zu kündigen, jetzt erst recht wenn ich erkrankt bin und wenn kein passender Einsatz gefunden wird.
Kann der Verleiher XXX mich einfach so betriebsbedingt kündigen, insbesondere wenn 2-3 Stellenangebote abgelehnt würden, weil unpassend. (im AV steht genau die Tätigkeitsbezeichnung drin, aber das ist die übliche Vorgehensweise bei einigen Zeitarbeitsfirmen) meines Wissens und aufgrund einer ähnlichen Antwort im Forum wäre seine Beweislast im Falle einer Klage schwierig, da es sein Betriebsrisiko ist. Sollte ich dann besser Klage erheben?

3. Kann er mich während der Erkrankung kündigen betriebsbedingt (nicht wegen der Erkr.)? Verlängert sich der Einsatz wegen der Krankheit (Unterbrechung)?

Wäre über hilfreiche Antworten dankbar.
Es gibt eine weitere Frage zum Entgelt, die ich separat stelle.

SueEllen


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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17382 Beiträge, 6471x hilfreich)

zu 3: In Deutschland führt Erkrankung nicht dazu, dass nicht gekündigt werden könnte. (In der Schweiz, habe ich Mal gelesen, soll das anders sein.) Auch verlängert sich der Einsatz dadurch nicht.
zu 2: Um das zu beantworten, solltest du den TV Entleiher studieren. Ob eine Klage angesagt ist, ist von außen schwer einzuschätzen.
zu 1: Null Ahnung; sollte auch aus dem TV hervorgehen, denke ich.

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