Sachbeschädigung / Brandstiftung?

22. November 2020 Thema abonnieren
 Von 
logic88
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Sachbeschädigung / Brandstiftung?

Hallo Forum,

folgender Sachverhalt.
Ein Hausbesitzer Y lädt einen flüchtigen Bekannten in seine Wohnung ein. Dieser verweilt dort in seinem Beisein für mehrere Tage und konsumiert exzessiv Alkoholika.
Nach ein paar Tagen fragt der besagte Bekannte (und alkoholisierte) den Hausbesitzer, ob er auf der Hausbesitzer-Terrasse grillen darf.
Nach Zustimmung des Hausbesitzers gerät ein Teil seines Mobiliars auf der Terrasse in Brand, während der entsprechende Grillkamin durch den Brand beschädigt/unbrauchbar wurde.
Zum Zeitpunkt der "Zündung" des Grills (durch ggf. falsch verwendete Grillanzünder, die beim Anbrennen "fälschlicherweise" auf das besagte Mobiliar kam und Feuer fängt), kommt er dem Hausbesitzer nicht entgegen, den Schaden immerhin zu erkennen oder gar zu bezahlen.
Ob der Bekannte eine Haftpflichtversicherung o.ä. besitzt ist fraglich, da dieser unter sozial schwachen Verhältnissen lebt.

Nach mehrmaliger Aufforderung zurückzuführend auf den Schaden des Hausbesitzers, reagiert der Bekannte nicht und "lässt nichts mehr von sich hören".

Außerdem lässt sich sagen, dass der besagte "Grillmeister" pyromane Eigenschaften besitzt. Ob diese aber polizeilich bekannt sind, weiß Hausbesitzer Y nicht.
Eine weitere Person, die vor Kurzem Verstorbene Mieterin des Hausbesitzers, die das Ganze "sieht", ist die einzige Person, die dabei war.

1) Kontakt ist zu Y nicht mehr existent
2) Die verstorbene Zeugin nicht mehr befragbar
3) Unverhältnismäßiger Brandschaden an Terrasse/Mobiliar.. beim Umgang mit Brandbeschleunigern/Grillanzündern


Frage: Was könnte man in solcher Situation tun?

Gruß

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38481 Beiträge, 14013x hilfreich)

Man kann versuchen, zivilrechtlich einen Titel zu erwirken und das wars.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Zitat (von logic88):
Frage: Was könnte man in solcher Situation tun?


Was will man denn erreichen?

PS: Sachbeschädigung dürfte mangels Vorsatz ausscheiden. Wenn überhaupt dann also (fahrlässige) Brandstiftung. Aber auch die wird eher nicht vorliegen, da wohl weder ein Gebäude noch technische Einrichtungen, namentlich Maschinen [vgl. § 306 StGB] "in Brand gesetzt" (per StGB-Definition) wurden.

Es wäre also -de facto- eine "fahrlässige Sachbeschädigung". Eine solche gibt es aber -de jure- nicht. Sachbeschädigung ist nur vorsätzlich strafbar.

Mehr als zivilrechtliches Vorgehen (s. wirdwerden) bleibt also nicht.

-- Editiert von !!Streetworker!! am 22.11.2020 18:02

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von logic88):
den Schaden immerhin zu erkennen oder gar zu bezahlen.

Was genau meint man mit "erkennen"?



Zitat (von wirdwerden):
Man kann versuchen, zivilrechtlich einen Titel zu erwirken und das wars.

Aber wegen was denn? Aus der Schilderung ist erst mal kein ersatzpflichtiger Schaden ersichtlich.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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