Hallo Forum,
folgender Sachverhalt.
Ein Hausbesitzer Y lädt einen flüchtigen Bekannten in seine Wohnung ein. Dieser verweilt dort in seinem Beisein für mehrere Tage und konsumiert exzessiv Alkoholika.
Nach ein paar Tagen fragt der besagte Bekannte (und alkoholisierte) den Hausbesitzer, ob er auf der Hausbesitzer-Terrasse grillen darf.
Nach Zustimmung des Hausbesitzers gerät ein Teil seines Mobiliars auf der Terrasse in Brand, während der entsprechende Grillkamin durch den Brand beschädigt/unbrauchbar wurde.
Zum Zeitpunkt der "Zündung" des Grills (durch ggf. falsch verwendete Grillanzünder, die beim Anbrennen "fälschlicherweise" auf das besagte Mobiliar kam und Feuer fängt), kommt er dem Hausbesitzer nicht entgegen, den Schaden immerhin zu erkennen oder gar zu bezahlen.
Ob der Bekannte eine Haftpflichtversicherung o.ä. besitzt ist fraglich, da dieser unter sozial schwachen Verhältnissen lebt.
Nach mehrmaliger Aufforderung zurückzuführend auf den Schaden des Hausbesitzers, reagiert der Bekannte nicht und "lässt nichts mehr von sich hören".
Außerdem lässt sich sagen, dass der besagte "Grillmeister" pyromane Eigenschaften besitzt. Ob diese aber polizeilich bekannt sind, weiß Hausbesitzer Y nicht.
Eine weitere Person, die vor Kurzem Verstorbene Mieterin des Hausbesitzers, die das Ganze "sieht", ist die einzige Person, die dabei war.
1) Kontakt ist zu Y nicht mehr existent
2) Die verstorbene Zeugin nicht mehr befragbar
3) Unverhältnismäßiger Brandschaden an Terrasse/Mobiliar.. beim Umgang mit Brandbeschleunigern/Grillanzündern
Frage: Was könnte man in solcher Situation tun?
Gruß
Sachbeschädigung / Brandstiftung?
22. November 2020
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Frage vom 22. November 2020 | 16:30
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Sachbeschädigung / Brandstiftung?
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#1
Antwort vom 22. November 2020 | 17:24
Von
Status: Unbeschreiblich (38481 Beiträge, 14013x hilfreich)
Man kann versuchen, zivilrechtlich einen Titel zu erwirken und das wars.
wirdwerden
#2
Antwort vom 22. November 2020 | 17:51
Von
Status: Unbeschreiblich (30226 Beiträge, 9522x hilfreich)
ZitatFrage: Was könnte man in solcher Situation tun? :
Was will man denn erreichen?
PS: Sachbeschädigung dürfte mangels Vorsatz ausscheiden. Wenn überhaupt dann also (fahrlässige) Brandstiftung. Aber auch die wird eher nicht vorliegen, da wohl weder ein Gebäude noch technische Einrichtungen, namentlich Maschinen [vgl. § 306 StGB] "in Brand gesetzt" (per StGB-Definition) wurden.
Es wäre also -de facto- eine "fahrlässige Sachbeschädigung". Eine solche gibt es aber -de jure- nicht. Sachbeschädigung ist nur vorsätzlich strafbar.
Mehr als zivilrechtliches Vorgehen (s. wirdwerden) bleibt also nicht.
-- Editiert von !!Streetworker!! am 22.11.2020 18:02
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#3
Antwort vom 22. November 2020 | 23:09
Von
Status: Unbeschreiblich (120335 Beiträge, 39876x hilfreich)
Zitatden Schaden immerhin zu erkennen oder gar zu bezahlen. :
Was genau meint man mit "erkennen"?
ZitatMan kann versuchen, zivilrechtlich einen Titel zu erwirken und das wars. :
Aber wegen was denn? Aus der Schilderung ist erst mal kein ersatzpflichtiger Schaden ersichtlich.
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