Mein Arbeitgeber will mir einen Arbeitsvertrag vorlegen, in dem nur das Fixum die Basis für das Urlaubsentgelt ist, also von Berücksichtigung der Provision aus den letzten 65 Tagen.
Frage:
Darf der Arbeitgeber von der Regelung des Bundesurlaubgesetzes abweichen und mich damit schlechter stellen?
Kennt jemand dazu ein richterliches Urteil, dass er mir geben kann?